Gefahrenabwehrrecht und psychisch Kranke
Zur Rechtmäßigkeit gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gegenüber psychisch Kranken unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes vor selbstgefährdenden Handlungen
Stefan Schmitz
Die psychische Erkrankung von Menschen und die damit verbundenen Defizite werden für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen relevant. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abwehr selbstgefährdender Handlungen psychisch Kranker rechtmäßig ist. Da selbstgefährdende Handlungen grundsätzlich Ausdruck des grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts sind, ist ihre Begrenzung als Eingriff rechtfertigungsbedürftig.
Das Werk ist für alle Personen von Interesse, die sich mit der Rechtfertigung und den Grenzen fürsogerischen Zwangs gegenüber psychisch Erkrankten beschäftigen.