Gesetze für Sozialberufe von Stascheit,  Ulrich

Gesetze für Sozialberufe

Die Gesetzessammlung für Studium und Praxis

Die 33. Auflage bringt die »Gesetze für Sozialberufe« auf den Stand 15. August 2018.
Der Gesetzgeber nimmt Fahrt auf und hat vor der parlamentarischen Sommerpause noch einige für die Arbeit
der sozialen Berufe wichtige Gesetzesvorhaben abgeschlossen.
Auf folgende Neuerungen sei hingewiesen:

Aufgrund des »Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen
öffentlicher Stellen« sind einige Arbeitsmarktinstrumente verlängert worden:

Die EU hat 2016 die Richtlinie 2016/2102 verabschiedet, mit der digitale Produkte und Dienstleistungen für
Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden sollen. Zu diesem Zweck müssen die
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und
mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, bis spätestens 23. September 2018 angeglichen werden.
Diese Frist hat die Bundesregierung eingehalten.
Seit Mitte Juli regelt das Behindertengleichstellungsgesetz im neuen Abschnitt 2a die Erweiterung des
Anwendungsbereichs auf barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes, die Angleichung
der Regelungen für Internet und Intranet, die Einrichtung einer Überwachungsstelle bei der Bundesfachstelle
Barrierefreiheit, ein periodisches Monitoring sowie eine periodische Berichterstattung. Auch Fristen zur
Umsetzung sind hier zu finden.

Nachdem der Zuzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten im März 2018 ausgesetzt
wurde, ist das umstrittene Familiennachzugsneuregelungsgesetz nun durch das Gesetzgebungsverfahren.
Es regelt, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ausländische Familienangehörige der Kernfamilie
zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet nachziehen dürfen. Grundsätzlich können Ehepartner,
minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister
haben kein Recht auf Familiennachzug.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen
entscheiden. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und
konkrete Gefährdungen im Herkunftsland; auch Integrationsaspekte sind zu berücksichtigen.
Begrenzt ist der Zuzug auf 1000 Flüchtlinge im Monat. Wird dieses Kontingent in der Anfangsphase nicht
ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen
werden.

Auf mehrfachen Wunsch ist unter Nr. 115 der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in die Sammlung aufgenommen
worden.

Das erste Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Barley – die Musterfeststellungsklage – ist abgeschlossen
und tritt überwiegend am 1. November 2018 in Kraft. Über die Musterfeststellungsklage können
geschädigte Verbraucher in Deutschland erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen
werden über eingetragene Verbraucherschutzverbände geführt. Eine Musterfeststellungsklage
ist dann möglich, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und
sich binnen zwei Monaten insgesamt fünfzig Betroffene in einem Klageregister anmelden. Helfen soll das neue
Verfahren bei so genannten Massengeschäften wie etwa Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten
oder auch unfairen Vertragsklauseln.

Seit dem 28. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG-neu). Da beidemit rund 150 Seiten den Rahmen der Gesetzessammlung sprengen
würden, musste auf den Abdruck verzichtet werden.
Bisher hat der Gesetzgeber es versäumt, das in vielen Gesetzen enthaltene Datenschutzrecht an die neue DSGVO
anzupassen. Das betrifft in dieser Sammlung allein 25 Gesetze! Das soll nun nachträglich durch ein
»Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU« geschehen. Von ihm existiert zur Zeit der
Drucklegung der Sammlung nur ein Referentenentwurf vom 21.6.2018.

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