Hamburgisches Kaufmannsrecht im 17. und 18. Jahrhundert
Die Rechtsprechung des Rates und des Reichskammergerichtes
A. Ebert-Weidenfeller
Das Reichskammergericht (1495 bis 1806) überprüfte territorialgerichtliche Entscheidungen besonders im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Unter anderem hierdurch verhalf es, so die bisher akzeptierte Lehrmeinung, dem römischen Recht in den Territorien zum Durchbruch. Erfaßte der Einfluß des Reichskammergerichts auch das gewachsene deutschrechtliche Partikularrecht und die Rechtsprinzipien, die aus der kaufmännischen Praxis hervorgegangen waren? Zur Beantwortung dieser Frage werden alle vorinstanzlich in Hamburg entschiedenen Gerichtsverfahren vor dem Reichskammergericht aus dem 17. und 18. Jahrhundert, denen Fragen des Handelsrechts im engeren Sinne zugrunde liegen, analysiert.