Jahrbuch Windenergierecht 2016
Edmund Brandt
Mit dem jeweils zum Jahresbeginn vorgelegten Jahrbuch werden drei Ziele verfolgt:°°- zu aktuellen Fragen des Windenergierechts Stellung zu nehmen,°°- Beiträge zur Konturierung des Rechtsgebiets zu leisten,°°- die im Newsletter WER-aktuell dokumentierten Informationen gebündelt°°zu präsentieren.°°Im Jahrbuch 2016 beschäftigen sich die Fachbeiträge mit dem Spannungsfeld Windenergieanlagen – Drehfunkfeuer, Fragen zu nachträglichen Anordnungen aus Gründen des Artenschutzes, dem Phänomen der Selbstreferenzialität in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und mit Mediation als einem möglichen Instrument der Konfliktlösung bei der Windenergie.°°