Juristenlatein
Lateinische Fachausdrücke und Redewendungen der Juristensprache
Nikolaus Benke, Franz-Stefan Meissel
Die Bedeutung der lateinischen Sprache ist in den letzten Jahren eher gestiegen als gesunken. Die zunehmende Internationalisierung der juristischen Tätigkeit und die Bestrebungen der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der europäischen Integration führen zu einem vermehrten Bedarf an lateinischer juristischer Fachterminologie für die Verständigung zwischen Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Sprachen und Rechtsbereiche. Auch in anderen Rechtsbereichen lassen sich immer wieder neue lateinische Begriffsbildungen (wie jüngst etwa die ‚culpa in procedendo‘) beobachten. ‚Juristenlatein‘ schafft Klarheit in der juristischen Terminologie: 2800 lateinische Fachausdrücke und Redewendungen geben Aufschluss darüber, was gemeint ist, wenn jemand ‚venire contra factum proprium‘ handelt, aber: ’nemo iudex sine actore‘ => ‚Wo kein Kläger, da kein Richter‘ ist und vieles mehr.