Kommentar zur Zivilprozessordnung
Band 9: §§ 916-945b; 960-1024; EGZPO; GVG
Christoph Althammer, Klaus Bartels, Christian Berger, Reinhard Bork, Wolfgang Brehm, Alexander Bruns, Tanja Domej, Matthias Jacobs, Florian Jacoby, Martin Jonas, Christoph A. Kern, Olaf Muthorst, Herbert Roth, Peter Schlösser, Friedrich Stein, Christoph Thole, Gerhard Wagner, Markus Würdinger
Der Band umfasst die §§ 916-945b, das GVG sowie das EGZPO und damit etliche Normen, die seit der Vorauflage erhebliche Veränderungen erfahren haben. Die Kommentierung von Alexander Bruns zu den §§ 916-945b untersucht nicht nur die grundlegenden Prinzipien des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens und dessen verfassungsrechtliche und dogmatische Legitimation, sondern auch die Verfahrensdurchführung in der Praxis. Neu eingearbeitet wurden insbesondere die Einführung des elektronischen Schutzschriftenregisters sowie die Neuerungen durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013, das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts sowie das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Das GVG prägt die gesamte Tätigkeit der Gerichte. Die Kommentierung von Matthias Jacobs erläutert daher auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung. Neu eingearbeitet wurden insbesondere das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198-201 GVG), die neuen Regelungen zur Bildung von Spezialkammern und Spezialsenaten an Landgerichten und Oberlandesgerichten (§§ 72a, 119a GVG), das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (Neuregelungen in §§ 169, 186 und 187 GVG) sowie die andauernde Diskussion über eine mögliche Reform der Kammer für Handelssachen. Die Kommentierung der §§ 946-959 ZPO (grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung) ist wegen des inhaltlichen Zusammenhangs mit anderen Materien des grenzüberschreitenden Zivilprozesses für Band 11 des Kommentars vorgesehen. Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln als auch in Subskription bezogen werden.