Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen von Mörs,  Norbert, Tiedtke,  Markus

Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen

Kommentar

Bürgermeister und Räte in Nordrhein-Westfalen werden ab 2020 wieder gemeinsam für fünf Jahre gewählt. Der Wahltermin für die Kommunalwahlen ist der 13.09.2020.

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage, der Bürgermeister und Landräte sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sind im Kommunalwahlgesetz NRW enthalten. Ergänzt werden sie durch die Kommunalwahlordnung NRW. Der Kommentar erläutert die Regelungen zu den Wahlorganen ebenso wie zur Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Unvereinbarkeit. Ausführungen zur Wahlvorbereitung, zur Durchführung der Wahl, zu Wahlsystem und Verteilung der Sitze, Wahlprüfung, Ausscheiden und Ersatz von Vertretern geben jederzeit Antworten zu Fragen und Problemen der Praxis.

Ministerialrat Markus Tiedtke ist stellvertretender Landeswahlleiter und Norbert Mörs, Landrat a.D., Dozent an der Hochschule für Polizei und Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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