Kompetenzkonflikte im preußischen Recht des 19. Jahrhunderts
Arne Fu
Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden waren während des gesamten 19. Jahrhunderts ein viel diskutiertes Thema von erheblicher politischer Brisanz. Sie entstanden bei Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs, und es ging dabei um die Grenzziehung von Justiz und Verwaltung sowie um die Frage, wie weit gerichtlicher Rechtsschutz reicht. Die Arbeit zeigt am Beispiel Preußens, in welcher Weise sich das Verfahren zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte entwickelt hat und beleuchtet insbesondere die Entscheidungen des eigens eingerichteten Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte. Mit der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG hat der Kompetenzkonflikt seine frühere politische Bedeutung verloren. Die Frage der Abgrenzung von Justiz und Verwaltung wird zwar weiter aktuell bleiben, wird aber heutzutage in anderem Zusammenhang diskutiert.