Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen
Kommentar. Loseblattgrundwerk mit 108. Ergänzungslieferung (Stand Oktober 2021) zur Fortsetzung
Udo Kolbe, Eberhard Pilz, Günter Schubert, Heinz Joachim Wirth
Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.