Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Handkommentar
Lydia Kämpfe, Constanze Oehlrich
Die Einhaltung der Datenschutzregeln stellt die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen. Der erste Kommentar zum Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (HK-DSG M-V) liefert die notwendige Orientierung, indem er
die Bezüge zum Europarecht (DS-GVO und JI-RL) herstellt
das Verhältnis zum Bundesrecht (BDSG) klärt
eine präzise Erläuterung des Landesdatenschutzrechts bietet.
Komplexe Problemlagen, die sich etwa durch die fortschreitende Digitalisierung stellen, werden aus erster Hand analysiert. Die hohe Expertise der Autorinnen und Autoren garantiert den Fokus auf praxisgerechte Lösungen. So ist der Kommentar das ideale Hilfsmittel für alle, die mit dem Landesdatenschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.
Wer vom Handkommentar profitiert:
Universitäten, Kommunen, Gerichte, Anwält:innen, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.
Hohe Expertise:
Thomas Brückmann; RiBayVerfGH Prof. Dr. Dirk Heckmann; Justiziarin Lydia Kämpfe; Christian von Niessen; Constanze Oehlrich, MdL; René Weichelt und Susanne Wolters.