Matrix in GeselR u KonzernR
Sebastian Schwind
In einem immer komplexer werdenden Marktumfeld erfüllen mehr und mehr Unternehmen die Anwendungsbedingungen
für die Implementierung einer Matrixstruktur, Matrixorganisation oder kurz Matrix. Sie benötigen die Matrix als Organisationskonzept, um ihre multiperspektivischen Strategien verfolgen und Synergiepotenziale im Unternehmen systematisch heben zu können. Dazu werden die klassischen eindimensionalen Organisationsformen der Funktional- und Spartenorganisation nicht mehr als geeignet angesehen.
Im Erkenntnisinteresse der Arbeit steht deshalb zum einen die Frage nach der rechtsvertra?glichen Implementierung
der Matrix sowohl in der Einzelgesellschaft in Rechtsform der Aktiengesellschaft und GmbH als auch im (inter-)nationalen Konzern sowie zum anderen die möglicherweise daraus herrührenden Haftungsfolgen für die involvierten Organe und Arbeitnehmer, die eine Schlüsselposition in der Matrix einnehmen.
Ausgehend vom multidisziplinären Ansatz der Untersuchung wird vorab das betriebswirtschaftliche Organisationskonzept
der Matrix unter Einschluss jüngster empirischer Erkenntnisse dargestellt.
Darauf aufbauend wird im rechtlichen Hauptteil zunächst die Matrix in der unverbundenen Einzelgesellschaft in Rechtsform der Aktiengesellschaft und GmbH untersucht. Dazu wird das juristische Begriffsverständnis der Matrix konkretisiert,
um anschließend der Frage der rechtsverträglichen Implementierung der organisatorischen Zweidimensionalität und
des organisatorischen Matrixsystems nachzugehen. Im Anschluss wird die matrixspezifische Haftung der Matrix-Schlüsselstellen, die durch Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft repräsentiert werden, untersucht. Abschließend wird deren mögliche Enthaftung von den matrixspezifischen Haftungsrisiken in den Blick genommen.
Korrespondierend erfolgt eine Untersuchung des nationalen Matrixkonzerns. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Betrachtung zum einen auf der rechtsverträglichen Implementierung des gesellschaftsübergreifenden Matrixsystems und zum anderen auf den matrixspezifischen Haftungsrisiken der Matrix-Schlüsselstellen, die insbesondere auf dem gesellschaftsübergreifenden Zugriff auf die weiterhin rechtlich selbstständigen Matrixgesellschaften beruhen.
Zuletzt widmet sich die Arbeit der Frage, welches Recht nach den Regeln des Internationalen Privatrechts auf
die Implementierung einer sich über mehrere Jurisdiktionen erstreckenden konzerndimensionalen Matrix und auf mögliche grenzu?berschreitende Haftungsfa?lle Anwendung findet.