Meine Pflegeverfügung
Jens Frieß
Die „Pflegeverfügung“ ist keine Betreuungsverfügung, keine Patientenverfügung, keine Vorsorgevollmacht. Sie ist urheber- und markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geschützt. Die „Pflegeverfügung“ schließt die Lücke zwischen Vorsorge und Pflege und regelt die Schnittstelle zwischen dem Pflegebedürftigen und der Einrichtung/dem Dienst zur Sicherung individueller Pflege. Die Pflegeverfügung ist so aufgebaut/strekturiert, dass der Nutzer seine Wünsche und Vorstellungen detaiilert eintragen und später ändern kann. Die Struktur folgt den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers