Mitwirkungsmöglichkeiten des Urner Landrats bei der Ausarbeitung von Konkordaten und anderen interkantonalen Vereinbarungen.
Bericht im Auftrag der Justizdirektion des Kantons Uri.
Jan Fivaz, Daniel Schwarz, Reto Steiner
Im Auftrag der Justizdirektion des Kantons Uri vermittelt der vorliegende Bericht einen Überblick über die Mitwirkungsmöglichkeiten kantonaler Parlamente bei der Ausarbeitung, Genehmigung und Umsetzung von interkantonalen Verträgen (IKV). Zur Lösung von kantonsübergreifenden Problemstellungen in verschiedenen Politikfeldern sind IKV ein immer beliebteres Mittel. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur angemessenen Beteiligung der kantonalen
Legislativen an der Vorbereitung, Aushandlung und Umsetzung von IKV.
Die Grundproblematik liegt darin, dass im Unterschied zur innerkantonalen Gesetzgebung die Kantonsregierungen in der Vorbereitungs- und Aushandlungsphase
über weite Strecken gleichzeitig exekutive und legislative Funktionen ausüben, was einem Mangel im demokratischen Willensbildungsprozess gleichkommt. Mittels institutioneller Mitwirkung am Entscheidungsprozess lässt sich diese Problematik abfedern.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Mitwirkungsmöglichkeiten kantonaler Parlamente und fokussiert dabei insbesondere auf die Ebenen (innerkantonal und interkantonal), die Intensität und den Zeitpunkt, die Organe sowie die Ressourcen der parlamentarischen Beteiligung. In einem weiteren Schritt werden diese Varianten mit Blick auf den Kanton Uri anhand eines Kriterienrasters beurteilt. Der Bericht schliesst mit konkreten Empfehlungen, wie die Mitwirkungsmöglichkeiten des Urner Landrats zweckmässig ausgebaut werden könnten.