Österreichisches Haftpflichtrecht Band II
Haftung für eigenes und fremdes Fehlverhalten
Helmut Koziol
Haftung für eigenes Fehlverhalten
– Der Generaltatbestand des § 1295 Abs 1 ABGB
– § 1311 ABGB: Verletzung von Schutzgesetzen und Geschäftsführung ohne Auftrag
– Sittenwidrige Schädigung ( § 1295 Abs 2 ABGB )
– Besondere Regelungen für bestimmte Rechtsgutverletzungen
Besondere Regelungen für bestimmte Haftende
Fehlverhalten bei Verkehrseröffnung, Schaffung oder Bestehenlassen einer
Gefahrenquelle ( Verkehrssicherungspflichten )
– Die Verkehrssicherungspflichten
– Besondere Regelungen
» Billigkeitshaftung « für eigenes objektives Fehlverhalten
– Haftung bei Deliktsunfähigkeit
– Haftung bei Notstand
Haftung für fremdes Verhalten
– Die Haftung für den Erfüllungsgehilfen
– Die Haftung für den Besorgungsgehilfen
– Die Haftung für leitende Personen
– Die Haftung bei Einsatz technischer Hilfsmittel an Stelle von Personen
– Die Haftung nach § 1314 ABGB
– Die Haftung der Gastwirte
– Die Haftung des Wohnungsinhabers für fremdes Verhalten
– Die Haftung für Kinder und Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht besitzen
– Amtshaftung
– Staatshaftung für legislatives Unrecht