Personalrecht der Universitäten
Markus Grimm, Walter J. Pfeil, Doris Schöberl
Die personalrechtlichen Vorschriften für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten stehen nun seit mehr als 12 Jahren in Geltung. Die 2010 erschienene Kommentierung des Kollektivvertrags für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten und der personalrechtlichen Vorschriften des Universitätsgesetzes 2002 hat die Rechtspraxis und auch die Judikatur wesentlich beeinflusst.Die nunmehrige Neuauflage erfasst alle seither erfolgten Änderungen sowie die zu diesem Rechtsbereich ergangene Rechtsprechung und berücksichtigt das einschlägige Schrifttum. Dabei werden die Vorzüge der Erstauflage beibehalten und weiterentwickelt, so dass die Aktualisierung eine umfassende rechtsdogmatische Aufarbeitung der speziellen Vorschriften des Universitäts-Personalrechts, eingebettet in das allgemeine Arbeitsrecht, und mit sämtlichen erforderlichen Bezügen zu den teilweise weiter geltenden Vorschriften des Beamten- bzw Vertragsbedienstetenrechts bietet. Kommentiert sind: Universitätsgesetz 2002 (alle personalrechtlich relevanten Bestimmungen) Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge. Weiterhin topaktuelle Information aus erster Hand: Die AutorInnen waren an der Entstehung des Kollektivvertrags beteiligt und waren bzw sind auch in dessen Implementierung an den Universitäten eingebunden. Viele der im Kommentar behandelten Fragen stammen daher unmittelbar aus Rechtspraxis und Personalmanagement an den Universitäten.