Pressefreiheit in regionalen Menschenrechtssystemen
Rechtsvergleichende Analyse des Schutzes der Pressefreiheit im Menschenrechtssystem des Europarates und im interamerikanischen Menschenrechtssystem unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses der Pressefreiheit zum Schutz des guten Rufes und der P
Sibylle Gering
Weltweit haben sich seit dem Ende des zweiten Weltkrieges mehrere regionale Systeme zum Schutz von Menschenrechten entwickelt. Der Schutz der Pressefreiheit ist im System des Europarates und im interamerikanischen System dabei wesentlich stärker ausgeprägt als in den anderen regionalen Menschenrechtssystemen. Diesen Systemen ist gemeinsam, dass ihre jeweiligen Konventionen unmittelbar innerstaatliche Wirkung entfalten und Menschenrechtsgerichtshöfe verbindliche Entscheidungen treffen können. Die damit verbundene Einflussmöglichkeit auf nationale Rechtssysteme wurde durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. In Europa sorgte besonders das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Berichterstattung aus dem Privatleben von Caroline von Hannover für Aufsehen. Im interamerikanischen Raum waren es das Gutachten des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Zwangsmitgliedschaft von Journalisten in einer Journalistenvereinigung und das Urteil „Herrera Ulloa v. Costa Rica“, die Maßstäbe für den Schutz der Pressefreiheit setzten. In der rechtsvergleichenden Untersuchung wird der Schutz der Pressefreiheit im Menschenrechtssystem des Europarates und im interamerikanischen Menschenrechtssystem analysiert und gegenüber gestellt. Die Verfasserin untersucht hierzu die jeweilige Kasuistik der Rechtsschutzorgane, insbesondere in Bezug auf Schutzzweck, Einschränkungsmöglichkeiten, Abwägungselemente, Einschätzungsspielräume und Beweislastfragen. Im Zentrum der Analyse und des Vergleichs steht dabei das jeweilige Verhältnis zwischen dem Schutz der Pressefreiheit einerseits und dem Schutz des guten Rufes und der Privatsphäre andererseits.