Rabatte als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäss Art. 7 KG
Michael Tschudin
Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchskontrolle. In der Praxis der schweizerischen, aber auch der europäischen Wettbewerbsbehörden werden Rabatte regelmässig als missbräuchlich angesehen. Diese Praxis steht im Gegensatz zur volkswirtschaftlich effizienten Preissenkung, zu welcher Rabatte normalerweise führen. Die vorliegende Studie verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, indem sie die ökonomischen Grundlagen der Preisgestaltung mittels Rabatten und die schweizerische Missbrauchskontrolle gemäss Art. 7 KG aufarbeitet. Darüber hinaus analysiert sie rechtsvergleichend auch die ausländische Lehre und Rechtsprechung. Im Ergebnis wird auf dieser Basis beim Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zwischen Verdrängungswirkung und Aufbau von Marktschranken gegenüber Wettbewerbern unterschieden. Schliesslich werden Kriterien aufgezeigt und sogenannte «sichere Häfen» vorgeschlagen, innerhalb derer es marktbeherrschenden Unternehmen möglich ist, Rabatte umzusetzen.