Rechtstatsachen auf dem Gebiete des Erbrechts im Gerichtsbezirk Innsbruck
Jurij Fedynskyj
Dieser Beitrag zur Privatrechtsgeschichte Tirols bezieht sich auf einen Zeitabschnitt, der durchaus kein „normaler“ gewesen ist. Er bringt in seinen statistischen Ergebnissen viel Neues und Überraschendes zum Erbrecht, etwa, dass nur in einem Viertel der Fälle ein Verlassenschaftsverfahren und eine Einantwortung stattfand, während die verbleibenden drei Viertel in der Regel armutshalber abgetan wurden. Oder dass nur ein Viertel der Erblasser von dem Recht Gebrauch machte, eine letztwillige Verfügung zu errichten.