Reparationen am Internationalen Strafgerichtshof.
Mareike Feiler
Seit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs wurde sein Mandat wiederholt mit der Schaffung von Opfergerechtigkeit, »justice for victims«, beschrieben. Maßgeblicher Teil dessen ist die Anordnung von Opferentschädigung gegen die vom IStGH verurteilten Täter. Der Internationale Strafgerichtshof hat nunmehr drei Reparationsentscheidungen gefällt. Es zeigt sich, dass Wiedergutmachung im Bereich der Makrokriminalität nicht trivial ist. Unterschiedliche rechtliche Verständnisse und Ansätze können zu sehr unterschiedlichen Rechtauffassungen führen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Reparationsregime des IStGH. Ausgehend von allgemeinen Gedanken zum Ziel und Zweck des Reparationsregimes, werden die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 75 IStGH-Statuts analysiert, in der Konturierung, die die Tatbestandsvoraussetzungen durch die Entscheidungen Lubanga, Katanga und Al Mahdi erhalten haben.