SGB IX Kommentar
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Bernhard Knittel
Das Standardwerk für alle mit dem SGB IX in Forschung und Praxis betrauten Anwender in Behörden und Unternehmen.
Die NEUregelungen betreffen u.a
Kündigungen schwerbehinderter Menschen, die ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung künftig unwirksam sind
Maßnahmen zur Änderung des Rechts der Schwerbehindertenvertretung
Anpassung der Schwellenwerte für die Freistellung der Vertrauensperson
Ebenso Anpassung der Staffelung der Schwellenwerte für die Heranziehung der Vertreter
Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf eine Bürokraft
Fortbildungsanspruch für Stellvertreter
Einführung eines bislang für Schwerbehindertenvertretungen noch nicht existierenden Übergangsmandats bei Spaltung eines Betriebes.