Sicherungsrechte im Internationalen Insolvenzrecht
Unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Art. 5 und 7 der EG-Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO) mit dem deutschen Insolvenzrecht
Oliver Liersch
Das Internationale Insolvenzrecht hat die Aufgabe, die Regelungsziele des Insolvenzrechts in Insolvenzsachverhalten mit Auslandsbezug zu verwirklichen. Der Autor prüft, inwieweit das Internationale Insolvenzrecht verschiedener Staaten und Übereinkommen den Prinzipien des deutschen Insolvenzrechts gerecht wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Behandlung von Sicherungsrechten in der neuen EG-Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO), die am 31.5.2002 in Kraft tritt. Die Prüfung zeigt, dass die Verordnung den Erwartungen an ein Internationales Insolvenzrecht nicht gerecht wird. Der Autor entwickelt auf dieser Basis eigene kollisionsrechtliche Vorschläge zur Behandlung von Sicherungsrechten im Internationalen Insolvenzrecht.