Sozialgesetzbuch 141. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 19. November 2019
Zur Ergänzungslieferung
Die 141. Ergänzungslieferung hat vsl. den Stand Oktober 2019.
Enthalten sind die in der Zwischenzeit erlassenen Änderungsgesetze sowie die zum 1.1.2020 in Kraft tretenden Änderungen u.a. durch das Bundesteilhabegesetz im SGB IX und im SGB XII.
Zielgruppe
Für Sozialversicherungsträger, Betriebe, Rechtsanwälte, Richter, Rentenberater, Versicherungen, Studierende, Referendare.