Sozialversicherungspflicht von Notärzten
Gabriele Ritter
Mit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im April 2017 wurde in § 23c SGB IV ein neuer Absatz aufgenommen, der besagt, dass künftig die Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt unter bestimmten Voraussetzungen nicht beitragspflichtig sind. Die Neuregelungen im HHVG sind ebenso wie weitere zwischenzeitlich ergangene Urteile in die 2. Auflage der Broschüre eingeflossen.
Das Werk gibt einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen des Notarztwesens und erläutert die bisher vorliegenden einschlägigen Urteile verschiedener Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts. Weitere Schwerpunkte sind:
Antrag auf Statusfeststellung
Besonderheiten bei mitgliedschaftlich organisierten Strukturen
Hilfestellung im Umgang mit Zweifelsfragen und negativen Bescheiden des Rentenversicherungsträgers