Staatshaftung bei der Zulassung von Arzneimitteln
Franziska Knothe
Neue Arzneimittel sind in der Bundesrepublik zulassungspflichtig. Die bisher schon registrierten Arzneimittel bedürfen der Nachzulassung. Die Arbeit untersucht haftungsrechtliche Fragen der Zulassungsentscheidung. Einmal sind Verletzungen der Patienten als Arzneimittelverbraucher infolge eines übermäßig gefährlichen Arzneimittels denkbar. Umgekehrt werden Arzneimittelhersteller geschädigt durch Ablehnung oder unvertretbare Verzögerung der Zulassung eines Arzneimittels. Gleiches gilt für Ruhen und Widerruf der Zulassung. Themenschwerpunkte sind die Prüfung der Amtspflichten und deren drittschützende Wirkung, der Anwendbarkeit der Subsidiaritätsklausel sowie die Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff.