Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 263-266b
Manfred Möhrenschlager, Bernd Schünemann, Klaus Tiedemann, Brian Valerius, Joachim Vogel
Der ‚Leipziger Kommentar‘ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.