Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 303 bis 358
Hans-Heinrich Jeschek, Wolfgang Ruß, Günther Willms
Frontmatter — Inhaltsübersicht — Sechsundzwanzigster Abschnitt. Sachbeschädigung — §303. Sachbeschädigung–§305 Zerstörung von Bauwerken — Siebenundzwanzigster Abschnitt. Gemeingefährliche Straftaten — § 306. Schwere Brandstiftung–§ 323 Baugefährdung — § 323a Vollrausch– § 323c Unterlassene Hilfeleistung — ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten gegen die Umwelt — Vorbemerkungen zum Achtundzwanzigsten Abschnitt. Vor § 324 — § 324 Verunreinigung eines Gewässers– § 330 Schwere Umweltgefährdung — § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften–§ 330 d Begriffsbestimmungen — NEUNUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten im Amte — Vorbemerkungen — § 331 Vorteilsannahme–§ 353 d. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen — §354. Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses–§358 Nebenfolgen