Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen.
Zugleich ein Beitrag zum "Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens" und zum "Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen".
Anne Franziska Streng-Baunemann
Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts wird es schon bald erforderlich sein, auch eigentlich sinnvolle Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« entstandene Arbeit von Anne Streng-Baunemann befasst sich mit den bislang kaum debattierten strafrechtlichen Folgenproblemen der expliziten Rationierung medizinischer Leistungen. Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts wird die Dogmatik des strafrechtlichen Lebensschutzes, insbesondere das »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und der »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«, untersucht und kritisch hinterfragt. Dabei plädiert die Verfasserin für eine konsequente Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Strafrecht.
Ausgezeichnet mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.