Synagogen in Berlin
Petra Domke
1712 erreichten die Berliner Juden dann endlich beim König die Erlaubnis, aus eigenen Mitteln eine Synagoge zu errichten, ohne die Zahlung des regelmäßigen Schutzgeldes auch nur im geringsten zu vernachlässigen.
Die Synagoge in der Heidereutergasse sollte für weit über 100 Jahre die einzige bleiben, von einigen kleinen privaten Betstuben abgesehen. In einer Zeit, in der sich Juden ihr Recht auf Schutz und Wohnung mit ansehnlichen Schutzgeldsummen erkaufen mussten, war an eine Emanzipation nicht zu denken. Die Höhe der Abgabe bestimmte, ob dieses Recht nur für den Schutzjuden selbst oder auch auf ein Kind übertragen werden konnte. Mit ausgesprochen reichlichen Gaben konnte man ein Generalprivilegium erhalten, welches einer Gleichstellung mit nichtjüdischen Untertanen entsprach.
Doch dieses Privileg blieb den meisten Juden verwehrt.
Erst mit Moses Mendelsohn (1729 – 1786), der seit 1743 in Berlin lebte, erhielt das Judentum und das Verhältnis der Christen zum Judentum entscheidende Ansätze der Veränderung.
Doch es musste noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts dauern, bis die Gottesdienste nach reformiertem Ritus regelmäßig stattfinden konnten. Vor allem so entscheidende Neuerungen, wie der Gebrauch der deutschen Sprache in den Gebeten, der deutsche Gesang mit Orgelbegleitung und Chorgesang sowie die Tatsache, daß Frauen nicht mehr auf die Empore verbannt wurden, fanden bei vielen Gläubigen Beachtung und Zustimmung.