Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren.
Cathrin Greif-Werner
Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist die Durchführung einer Umwandlung im Insolvenzplanverfahren. Eine Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Einbindung einer Umwandlung ins Insolvenzplanverfahren seit ESUG gegen den Willen der Anteilsinhaber zulässig ist und es sich beim Schuldner regelmäßig um einen umwandlungsfähigen Rechtsträger handelt. Anschließend wird herausgearbeitet, wie eine Umwandlung im Insolvenzplanverfahren genau ablaufen kann. Dabei fällt inbesondere auf, dass die Einbindung ins Insolvenzplanverfahren zu zahlreichen Verfahrensvereinfachungen führt. Eine Analyse der Stellung der Anteilsinhaber bei einer Durchführung der Umwandlung im Insolvenzplanverfahren zeigt das Auftreten zahlreicher insolvenzplanrechtlicher Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Die nähere Auseinandersetzung mit den Auswirkungen einer Einbindung auf die umwandlungsrechtlichen Gläubigerschutzvorschriften kommt zu dem Ergebnis, dass einige Vorschriften zulasten der Insolvenzgläubiger teleologisch zu reduzieren sind, andere hingegen weiterhin Anwendung finden müssen.