Verbandssanktionen – Ein Rechtsvergleich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts in Deutschland und den USA
Matthias Beckmann
Eine Strafbarkeit von Verbänden kennt das deutsche Strafrecht bislang nicht. Die Sanktionierung von Verbänden erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland meist im Wege der Verbandsgeldbuße im Sinne von § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Gemäß dem Schuldgrundsatz setzt jegliche Form der Strafbarkeit die Eigenverantwortung des Menschen voraus („nulla poena sine culpa“). Dieser Grundsatz ist nach dem Bundesverfassungsgericht nicht nur im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verankert, sondern auch im Prinzip der Menschenwürde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG und gehört damit zu der gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unverfügbaren Verfassungsidentität. In den USA gibt es hingegen ein echtes Verbandsstrafrecht. Die Straftat eines Mitarbeiters wird dem Verband als eigene Straftat zugerechnet. Als Sanktion kommt eine Geldstrafe in Betracht. Daneben kann das Gericht beispielsweise eine „Haftstrafe“ gegen den Verband durch Bestellung eines Hoheitsträgers vollstrecken oder den Umfang der zulässigen Geschäftstätigkeit beschränken. Wird ein Verband als sog. kriminelle Vereinigung eingestuft, ist dessen Auflösung durch Entzug des Vermögens möglich. Daneben gibt es weitere Arten der Sanktionen. Gegenstand des U.S.-Teils der Bearbeitung ist das U.S. Bundesrecht. Hiernach wird die Verbandsstrafe unter Berücksichtigung der Federal Sentencing Guidelines ermittelt. Diese legen einheitliche Grundsätze zur Strafzumessung fest. Die Arbeit zeigt auf, inwiefern durch die nahezu mathematische Berechnungsweise der Federal Sentencing Guidelines für Unternehmen eine größere Rechtssicherheit erreicht wird. Weiterhin erläutert sie die genaue Rolle, welche diese Grundsätze bei der Strafzumessung seit dem Urteil des U.S. Supreme Court aus dem Jahre 2005 in United States v. Booker spielen. Compliance-Programme und die Kooperation des Verbandes mit den Strafverfolgungsbehörden sowie verbandsinterne Untersuchungen können zu einer Reduzierung des Strafmaßes von bis zu 95 Prozent führen. Die Arbeit stellt die Voraussetzungen für Compliance-Programme, Kooperationsmaßnahmen und verbandsinterne Untersuchungen in diesem Sinne nach den Federal Sentencing Guidelines sowie den Leitlinien des U.S. Department of Justice in Theorie und Praxis dar. In Deutschland befindet sich derzeit der Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes im Gesetzgebungsverfahren. Die Arbeit stellt dar, inwiefern sich das deutsche Recht durch die Einführung des Gesetzes dem U.S.-Recht in Bezug auf die Sanktionierung von Verbänden annähern würde und zeigt auch vor diesem Hintergrund die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtssysteme auf.