Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas
Eine Orientierungshilfe
Das Interesse der breiten Öffentlichkeit in Deutschland an der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführer(inne)n deutscher Unternehmen hat sich in den letzten Jahren erheblich vergrößert. Dies betrifft auch Verbände und Unternehmen der Caritas.
Die vorliegende Orientierungshilfe soll erstens durch die Vorgabe eines Orientierungsrahmens zu einem höheren Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bestimmung der Vergütung von Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in Unternehmen der Caritas beitragen. Die gesellschaftliche Forderung nach Transparenz wird damit offensiv angegangen, um die eigene Glaubwürdigkeit, aber auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zweitens soll ein Beitrag dazu geliefert werden, dass die Vergütung von Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas auf dem Arbeitsmarkt für Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und so ausreichend kompetente Führungskräfte gewonnen werden können.
Adressat der Orientierungshilfe sind die Aufsichtsgremien der Rechtsträger der Caritas, die in der Regel die Vergütungen sowie alle weiteren Vergütungsbestandteile der Geschäftsführer(innen) und Vorstände festlegen. Das entspricht den Grundsätzen einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle, wie sie in der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands „Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht“ als Empfehlung für alle Rechtsträger der Caritas vorgegeben werden. Weitere Adressaten sind die Geschäftsführungen und Vorstände der Rechtsträger der Caritas sowie die interessierte Öffentlichkeit.