Verletzte Körper von Matter,  Sonja

Verletzte Körper

Eheliche Gewalt vor dem Luzerner Scheidungsgericht zu Beginn der 1940er Jahre

Inhaltsverzeichnis

1.EINLEITUNG
1.1 Einleitung und Fragestellung
1.2 Quellenlage und Quellenkritik
1.3 Theoretische und methodische Einbettung
1.4 Forschungsstand
1.5 Aufbau der Arbeit
ERSTER TEIL: DIE KODIFIKATION UND INTERPRETATION DER „SCHWEREN MISSHANDLUNG“ IM SCHWEIZERISCHEN SCHEIDUNGSRECHT (1874-1945)

2. DIE KODIFIZIERUNG DES SCHWEIZERISCHEN SCHEIDUNGSRECHTS IM ZIVILGESETZBUCH VON 1912
2.1 Das erste schweizerische Scheidungsrecht im 19. Jahrhundert
2.2 Das Scheidungsrecht im schweizerischen Zivilgesetzbuch
3. DEM „VERLETZTEN GATTEN ZU HÜLFE KOMMEN“: EHELICHE GEWALT ALS SCHEIDUNGSGRUND

4. HIERARCHISCHES EHEVERSTÄNDNIS UND ZÜCHTIGUNGSRECHT
4.1 Die hierarchische Ehestruktur im schweizerischen Zivilgesetzbuch
4.2 Exkurs: Zur Geschichte des Züchtigungsrechts

5. DIE INTERPRETATION DES SCHEIDUNGSGRUNDES DER „SCHWEREN MISSHANDLUNG“ DURCH DIE JUDIKATUR UND RECHTSWISSENSCHAFT
5.1 Die Praxis des Bundesgerichts
5.2 Die juristische Kommentierung

6. DIE SCHEIDUNG IN DER SCHWEIZ IM KONTEXT DES FAMILIENDISKURSES
6.1 „Die Familie als Grundlage von Staat und Gesellschaft“
6.2 Kritik an der Scheidungspraxis: Die Stellungnahme der Schweizer Rechtswissenschaft (1940-1945)

7. FAZIT: ERSTER TEIL

ZWEITER TEIL: EHELICHE GEWALT VOR DEM AMTSGERICHT
LUZERN STADT

8. SPRECHEN ÜBER EHELICHE GEWALT VOR DEM SCHEIDUNGSGERICHT
8.1. Die Ehefrau als das Opfer männlicher Gewalt
8.1.1. Das Sprechen über männliche Gewalt
8.1.2 Die Antwort auf Misshandlungsvorwürfe: Die Stellungnahme der Ehemänner
8.2 Der Ehemann als das Opfer weiblicher Gewalt
8.2.1 Das Sprechen über weibliche Gewalt
8.2.2 Die Reaktion der Frauen auf den Gewaltvorwurf ihrer Ehemänner
8.3 Das Sprechen über eheliche Gewalt und die Frage nach der Schuld
8.4 Körperlicher Schmerz im Spannungsfeld von Diskurs und Erfahrung: Schlussbemerkung

9. KONFLIKTKONTEXT UND SOZIALE FUNKTION VON EHELICHER GEWALT
9.1 Die Deutungsmuster der gescheiterten Ehe I: Verletzte geschlechtsspezifische Rollennormen
9.1.1 Der überbordende männliche Kontrollanspruch
9.1.2 Die Vernachlässigung der weiblichen Pflichten
9.2 Die Deutungsmuster der gescheiterten Ehe II: Verletzte Sexualnormen
9.2.1 Der unerträgliche männliche Körper
9.2.2 Die Verteidigung der männlichen Potenz
9.3 Die Deutungsmuster der gescheiterten Ehe III: Die Misshandlungsvorfälle
9.3.1 Der Mann als Täter von ehelicher Gewalt
9.3.2 Die Frau als der „aggressive Teil“
9.4 Das Gerichtsurteil
9.5 Geschlechterbeziehung als Machtsystem: Schlussbemerkung

10. INTERVENTIONEN BEI EHELICHER GEWALT
10.1 Das soziale Umfeld der Opfer und TäterInnen und seine Reaktion auf die eheliche Gewalt
10.1.1 Unmittelbar von ehelicher Gewalt betroffen: Die Kinder
10.1.2 Unfreiwillige ZeugInnen ehelicher Gewalt: Die NachbarInnen
10.1.3 Die elterliche Familie und Verwandtschaft als ökonomisches und emotionales Sicherheitsnetz
10.2 Interventionen von staatlicher Seite
10.2.1 Interventionen der Polizei
10.2.2 Strafrechtliche Sanktionen
10.2.3 Schnell und nachhaltig: Die anstaltliche Versorgung
10.3 Das Gerichtsurteil
10.4 Der „typische Gewalttäter“: Schlussbemerkung

11. DIE RICHTERLICHE PRAXIS DES AMTSGERICHTS LUZERN ZUR
EHELICHEN GEWALT IM SCHEIDUNGSPROZESS – 1940, 1942, 1944
11.1 Der Scheidungsgrund der „schweren Misshandlung“ wird abgewiesen: Die Fälle und Kriterien
11.2 Der Scheidungsgrund der „schweren Misshandlung“ wird anerkannt: Die Fälle und Kriterien
11.3 Der Ermessensspielraum bei der Beurteilung der „schweren Misshandlung“: Seine Ausgestaltung durch das Amtsgericht Luzern
11.3.1 „Wenn ein Löwe sprechen könnte, wir könnten ihn nicht verstehen.“ Zum Problem der Wortbedeutung der „schweren Misshandlung“

12. FAZIT: ZWEITER TEIL

13. NACHWORT

14. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

15. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

16. BIBLIOGRAPHIE
16.1 Quellen
16.1.1 Ungedruckte Quellen
16.1.2. Gedruckte Quellen
16.2 Literatur

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