Vermögensgesetz (VermG) 40. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: März 2019
Zur Ergänzungslieferung
Die 40. Ergänzungslieferung bringt die Sammlung auf den Stand März 2019.
Die Lieferung enthält Aktualisierungen der Kommentierungen:
– § 4 VermG (Ausschluss der Rückübertragung)
– §1 EntschG (Grundsätze der Entschädigung))
– §§ 1-4 des NSVEntSchG.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Richter, Behörden, Rechtsabteilungen, Unternehmen, Banken.