Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Studienkommentar
Andreas Decker, Heinrich Amadeus Wolff
Zum Werk
Die Darstellung konzentriert sich ausschließlich an dem in der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüften Wissen. Verzichtet wurde insofern auf Vorschriften, die keine Examensrelevanz haben oder die nur in ganz seltenen Fällen geprüft werden; diese werden durch einen entsprechenden Hinweis im Anschluss an den Gesetzestext gekennzeichnet. Weiterhin enthalten die Kommentierungen jeweils einen Hinweis, ob die Norm zum Pflichtstoff im jeweiligen Bundesland gehört. Die Kennzeichnung mit ein bis vier Sternchen weist aus, ob lediglich Grundzüge oder Detailkenntnisse der Bestimmung erforderlich sind.
Die Autoren behandeln die examensrelevanten Streitfragen im Gutachtenstil, wie es auch im Examen verlangt wird.
Vorteile auf einen Blick
– Konzentrierung auf Prüfungswissen für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung
– Prüfungsschemata, Beispiele und Grafiken
– „Standardprobleme“ des öffentlichen Verfahrensrechts, die in Klausuren regelmäßig zu behandeln sind, werden genauso hervorgehoben wie neue Rechtsentwicklungen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die ausbildungsrelevanten gesetzgeberischen Neuerungen und arbeitet die wichtigsten Tendenzen aus den Entscheidungen der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung, vor allem des BVerwG, ein.
In der Kommentierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ergeben sich folgende Neuerungen:
Eingefügt sind beispielsweise die §§ 8a bis 8e VwVfG (Europäische Verwaltungszusammenarbeit).
Neu kommentiert wird auch die mit § 42a VwVfG eingefügte Genehmigungsfiktion.
Entsprechend der Examensrelevanz kurz erläutert wird auch die Einfügung des Abschnitts 1a. „Verfahren über eine einheitliche Stelle“ (§§ 71a bis 71e) im Teil V. „Besondere Verfahrensarten“.
In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist der umfangreich geänderte § 67 (Prozessbevollmächtigte und Beistände) neu kommentiert.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.