Vorweggenommene Erbfolge unter der Rom I-Verordnung
Probleme der Statutenvielfalt, Lösungsansätze
Reinhart Schütt
Die vorweggenommene Erbfolge hat in den letzten Jahrzehnten zunehmend
an Bedeutung gewonnen und beim Übergang von Betriebsvermögen
und Immobilien die klassische Erbfolge weitgehend verdrängt.
Im Zuge der europäischen Integration haben naturgemäß auch Fälle der
vorweggenommenen Erbfolge mit Verbindung zum Recht verschiedener
Staaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nach wie vor mangelt es
jedoch der vorweggenommenen Erbfolge an einer hinreichenden gesetzlichen
Regelung. Die vorweggenommene Erbfolge kann weder auf eine
Legaldefinition im nationalen Recht noch auf eine vertragstypische Erwähnung
in der gemeinschaftsrechtlichen Rom I-Verordnung
zurückgreifen. Diese Regelungslücken führen zu einer Rechtsunsicherheit
der vorweggenommenen Erbfolge, die ihrer zunehmend gewonnenen
Bedeutung nicht mehr gerecht wird. Der Autor analysiert die
vorweggenommene Erbfolge im nationalen Recht und unter der Rom
I-Verordnung. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Regelungslücken
der vorweggenommenen Erbfolge im nationalen Recht durch
Anerkennung der vorweggenommenen Erbfolge als eigenständiges
Rechtsinstitut sui generis und unter der Rom I-Verordnung durch Erschließung
eines Gesamtstatuts der vorweggenommenen Erbfolge geschlossen
werden können.