Wem gehört Picassos „Madame Soler“? von Schoeps,  Julius H.

Wem gehört Picassos „Madame Soler“?

Der Umgang des Freistaates Bayern mit einem spektakulären NS-Raubkunstfall

Selten hat sich ein deutsches Bundesland bei der Bearbeitung eines Raubkunstfalls so schwergetan wie der Freistaat Bayern im Falle der „Madame Soler“. Der Bankier und Kunstsammler Paul von Mendelssohn-Bartholdy hatte sich in den Anfängen des NS-Regimes von diesem Gemälde und anderen Picasso-Werken trennen müssen. Zum einen weigert der Freistaat sich, das Gemälde, das er für die „Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“ 1964 unter mysteriösen Umständen erworben hat, der Erbengemeinschaft Mendelssohn-Bartholdy zu restituieren. Zum anderen lehnt er auch, was mittlerweile der eigentliche Skandal ist, eine Prüfung des Falles durch die „Beratende Kommission“ (Limbach-Kommission) ab, welche seit 2003 existiert und in Konfliktfällen vermitteln soll.

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