Wem gehört Picassos „Madame Soler“?
Der Umgang des Freistaates Bayern mit einem spektakulären NS-Raubkunstfall
Julius H. Schoeps
Selten hat sich ein deutsches Bundesland bei der Bearbeitung eines Raubkunstfalls so schwergetan wie der Freistaat Bayern im Falle der „Madame Soler“. Der Bankier und Kunstsammler Paul von Mendelssohn-Bartholdy hatte sich in den Anfängen des NS-Regimes von diesem Gemälde und anderen Picasso-Werken trennen müssen. Zum einen weigert der Freistaat sich, das Gemälde, das er für die „Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“ 1964 unter mysteriösen Umständen erworben hat, der Erbengemeinschaft Mendelssohn-Bartholdy zu restituieren. Zum anderen lehnt er auch, was mittlerweile der eigentliche Skandal ist, eine Prüfung des Falles durch die „Beratende Kommission“ (Limbach-Kommission) ab, welche seit 2003 existiert und in Konfliktfällen vermitteln soll.