Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung im Strafprozeß.

Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung im Strafprozeß. von Schulenburg,  Johanna
Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung wird im Strafprozeß als ein Grundsatz angesehen, dessen Beachtung für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung unbedingt erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jedoch mehrfach Änderungen des in der Strafprozeßordnung geregelten Beweisantragsrechts vorgenommen, die nach verbreiteter Auffassung zu einer Einschränkung dieses Verbots führen sollen und damit zu einer Erweiterung der Möglichkeiten des Gerichts, auf eine beantragte Beweiserhebung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung zu verzichten. Die Analyse des Verbots zeigt jedoch, daß eine solche Erweiterung in wesentlich geringerem Umfang möglich ist, als gemeinhin angenommen, weil es sich bei dem Verbot um einen eigenständigen, nur geringfügig einschränkbaren Grundsatz innerhalb der Beweisrechtsprinzipien handelt. Basierend auf einer präzisen Bestimmung der Funktion des Beweis-antizipationsverbots und des bislang noch uneinheitlich gehandhabten Begriffs der Beweisantizipation, der wiederum unmittelbare Bedeutung für die inhaltliche Differenziertheit des Verbots hat, wird die Zulässigkeit sämtlicher möglicher Varianten einer Beweisantizipation untersucht. Dadurch gelingt es der Autorin, die bisher nur ansatzweise geklärten Fragen nach inhaltlicher Struktur und Grenzen des Verbots sowie seiner Reichweite innerhalb von Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht abschließend zu bestimmen. Eine daran anknüpfende Analyse der Ablehnungsgründe des Beweisantragsrechts und ihrer Handhabung ermöglicht den Vergleich, ob diese den Anforderungen des Beweisantizipationsverbots gerecht werden, dahinter zurückbleiben oder sogar eine über das Verbot hinausgehende Beweiserhebungspflicht statuieren. Für den Bereich der Amtsaufklärungspflicht wird deutlich, daß auch hier das Verbot grundsätzlich umfassend gilt, jedoch unter engen, im einzelnen konkretisierten Voraussetzungen (nur) die negative Antizipation des Beweisergebnisses in einem gegenüber dem Beweisantragsrecht erweiterten Umfang zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verteidigerkonsultation im Ermittlungsverfahren.

Verteidigerkonsultation im Ermittlungsverfahren. von Vetter,  Mandy
Als Reaktion auf den internationalen Terrorismus zeichnet sich in Europa im Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zunehmend ein Verlust rechtsstaatlicher Garantien ab. Vor allem im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte hier gravierende Restriktionen hinnehmen müssen. Obwohl das Recht auf Verteidigerbeistand eines seiner fundamentalsten Verfahrensrechte ist, wurde es im Ermittlungsverfahren und speziell in der polizeilichen Vernehmung aufgrund dominierender Strafverfolgungsinteressen vergleichsweise schwach ausgestaltet. Angesichts dieser Entwicklung analysiert die Autorin in einer rechtsvergleichenden Untersuchung die normative Gewährleistung des Rechts auf Verteidigerbeistand im deutschen und englischen Strafverfahren im Hinblick auf seine Entstehung, den Geltungsbereich, die Grenzen und die Mechanismen zu seiner Durchsetzung. Als Vergleichsmaßstab dient dabei der Mindeststandard der EMRK, anhand dessen das deutsche und das englische Modell der Verteidigerkonsultation nach der Kompatibilität mit den völkerrechtlichen Vorgaben bewertet und in das Spektrum der formellen Verteidigung in Europa eingeordnet werden. Abschließend formuliert die Autorin eine Theorie zur formellen Verteidigung im Ermittlungsverfahren und konkretisiert im Wege einer systematisch-teleologischen Gesetzesinterpretation, einer Analyse der Rechtsprechung des BVerfG und der Erkenntnisse der Fehlurteilsforschung die Situationen, in denen eine Verteidigung des Beschuldigten für eine gerechte Entscheidung wirklich notwendig ist, um dem Rechtsanwender Kriterien zur Beurteilung auch bislang nicht höchstrichterlich entschiedener Konstellationen an die Hand zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beihilfe und ihr Erfolg.

Die Beihilfe und ihr Erfolg. von Osnabrügge,  Stephan A.
Die Frage nach der richtigen Bestimmung des objektiven Tatbestandes der Beihilfe hat in neuerer Zeit vermehrt Aufmerksamkeit erfahren, z. B. hinsichtlich der sogenannten "Alltagshandlungen". Voraussetzung der Lösung solcher speziellen Probleme der Teilnahmedogmatik ist allerdings die Beantwortung der Frage, wie die Beziehung zwischen der Hilfeleistung und dem Erfolg der Haupttat ganz allgemein zu bestimmen ist. Denn die existente Unklarheit über die grundlegenden Zurechnungsmechanismen der Beihilfe führt zu Scheinlösungen, so beispielsweise jüngst zur Frage der Strafbarkeit von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Autor setzt sich deshalb grundlegend mit der Zurechnung des Erfolges zur Gehilfenhandlung auseinander. Hierzu klärt er zunächst, was der Erfolg der Beihilfe ist, um sich dann möglichen hinreichenden oder gar notwendigen Zurechnungskriterien bei der Beihilfe zuzuwenden. In Auseinandersetzung mit den vertretenen Kausalitätstheorien, den auf die Risikoerhöhung abstellenden Ansätzen und mit der Förderungsformel der Rechtsprechung in ihren verschiedenen Ausprägungen weist er der Beihilfe eindeutige Zurechnungskriterien zu. Besonderes Augenmerk legt Stephan Osnabrügge schließlich auf die Beihilfe zum Versuch. Er untersucht auf Grundlage der vertretenen Zurechnungskonzeptionen für die Beihilfe, ob eine Unterscheidung zwischen strafloser versuchter Beihilfe und strafbarer Beihilfe zum Versuch möglich ist. Hierbei gelangt er zu neuen Ergebnissen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gesetz und Lebenswirklichkeit

Gesetz und Lebenswirklichkeit von Aranda Aliaga,  Pablo
Der Autor, Dr. Pablo A. Aranda Aliaga, präsentiert als Chef der Staatlichen Strafverteidigung für Jugendliche in Chile eine wissenschaftliche Analyse über Licht und Schatten dieser weltweiten Institution sui generis. °°°°Die Untersuchung ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass wissenschaftliche Arbeiten, die nicht im eng verstandenen Sinn rechtsvergleichend sind, die internationale Diskussion anregen können: °°°°• Das gilt für die vermutlich ubiquitären Defizite und Schwächen des tendenziell zu stark intervenierenden Jugendstrafrechts °°°°• Es gilt aber auch für den innovativen Einsatz einer Institution öffentlicher Strafverteidigung, die das Potenzial hat, die Strafverteidigung von den Gesetzen des Marktes zu befreien.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Datenerhebungen im Ermittlungsverfahren und rechtsstaatliche Beschränkungen.

Datenerhebungen im Ermittlungsverfahren und rechtsstaatliche Beschränkungen. von Park,  Joongwook
Auch unter heutigen technischen Gegebenheiten sollten Ermächtigungsnormen zur Datenerhebung zum Zwecke der Strafverfolgung nach dem Rechtsstaatsprinzip ausgestaltet werden. Jedoch geht die Entwicklung in Deutschland und Südkorea jüngst zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Parallel zur Veränderung der Realität sind neue Ermittlungsmaßnahmen positiv aufzunehmen, dabei zugleich aber auch entsprechende Verfahrenskontrollen zur Verhinderung übermäßiger Persönlichkeitsverletzung sicherzustellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafzumessung bei schwerer Kriminalität.

Strafzumessung bei schwerer Kriminalität. von Grundies,  Volker, Zhao,  Shuhong
Die Ausgangsfragestellung dieser Untersuchung zur Strafzumessung thematisiert das Problem der Strafmaßentscheidung in der Strafzumessungspraxis. Außerdem wurde die Bedeutung der so gewonnenen Befunde für die Strafmaßentscheidung und für die Kriminalpolitik dargestellt. Bei dem Vergleich der Strafzumessungspraxis zwischen China und Deutschland wird deutlich, dass die herrschende Strafzumessungstheorie keine Bedeutung in der aktuellen Strafzumessungspraxis hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Äußerung im Strafgesetzbuch.

Die Äußerung im Strafgesetzbuch. von Fuhr,  Thomas
Gegenstand der Arbeit sind die Äußerungsdelikte, die seit Eduard Kerns Monographie, Die Äußerungsdelikte (1919), nicht mehr in einem umfassenden Zusammenhang untersucht worden sind. Die Strafrechtswissenschaft begnügte sich seither im wesentlichen damit, bestimmte Delikte unter Verweis auf Kern als Äußerungsdelikte zu qualifizieren und für solche Delikte Besonderheiten in den Bereichen Täterschaft und Teilnahme und Unterlassensstrafbarkeit zu konstatieren. Der Autor stellt die Gruppe der Äußerungsdelikte zunächst auf ein abstraktes dogmatisches Fundament: Ausgehend von einem linguistisch determinierten Äußerungsbegriff werden alle in Frage kommenden Delikte des Strafgesetzbuches auf ihre Äußerungsdeliktsqualität untersucht. Im Teilnahmebereich unterscheidet Thomas Fuhr zwischen persönlichen und schlichten Äußerungsdelikten, die verschiedenen dogmatischen Regeln folgen. Im Unterlassungsbereich werden alle Äußerungsdelikte als grundsätzlich durch unechtes Unterlassen begehbar qualifiziert und eine Methode zur Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen bei Äußerungsdelikten gefunden. Die hiernach im Vergleich zur bisher überwiegenden Ansicht relativ wenigen übrigbleibenden Fälle einer möglichen Unterlassensstrafbarkeit stellt der Autor systematisch dar und führt sie einer Lösung zu.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess

Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess von Deckers,  Rüdiger, Köhnken,  Günter
Prozesse mit Opferbeteiligung sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass sich die (bestreitende) Erklärung des Angeklagten und die belastende Aussage der Zeugen gegenüberstehen. Das den Anklagevorwurf prüfende Gericht steht vor besonderen Schwierigkeiten, ein richtiges Urteil zu finden.°°Mit Band 3 von „Die Erhebung und Bewertung der Zeugenaussage im Strafprozess“ setzt der Arbeitskreis „Psychologie im Strafverfahren“ seine Veröffentlichungen für Praktiker fort. °°Die enthaltenen Beiträge befassen sich mit der Problematik aus verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen und spiegeln den interdisziplinären Dialog wider, der sich im Schwerpunkt um die aussagepsychologische und beweiswürdigende Erhebung und Bewertung von Aussagen im Strafverfahren rankt.°°Das Buch wendet sich an Juristen aller Fachrichtungen, die sich mit dem Strafprozess beschäftigen, wie auch an Psychologen, die auf dem Gebiet der Rechtspsychologie sowie dem der Aussagepsychologie wissenschaftlich und praktisch arbeiten.°°Die Herausgeber Deckers und Köhnken stehen für einen reichen Erfahrungsschatz in Theorie und Praxis.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts.

Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts. von Vogel,  Benjamin
Infolge eines Bemühens um Effektivierung von Strafverfolgung wird die Fähigkeit des Strafrechts zur Kommunikation normativer Inhalte geschwächt. Strafe beruht dann vermehrt auf moralisierenden Werturteilen. Dadurch wird nicht nur das parlamentarische Kriminalisierungsmonopol relativiert und geht die Orientierungsfunktion des Rechts verloren, sondern bleibt im konkreten Fall gegebenenfalls verborgen, welche maßgeblichen Interessen und Annahmen dem Strafbarkeitsverdikt zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess

Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess von Deckers,  Rüdiger, Köhnken,  Günter
Prozesse mit Opferbeteiligung sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass sich die (bestreitende) Erklärung des Angeklagten und die belastende Aussage der Zeugen gegenüberstehen. Das den Anklagevorwurf prüfende Gericht steht vor besonderen Schwierigkeiten, ein richtiges Urteil zu finden.°°Mit Band 3 von „Die Erhebung und Bewertung der Zeugenaussage im Strafprozess“ setzt der Arbeitskreis „Psychologie im Strafverfahren“ seine Veröffentlichungen für Praktiker fort. °°Die enthaltenen Beiträge befassen sich mit der Problematik aus verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen und spiegeln den interdisziplinären Dialog wider, der sich im Schwerpunkt um die aussagepsychologische und beweiswürdigende Erhebung und Bewertung von Aussagen im Strafverfahren rankt.°°Das Buch wendet sich an Juristen aller Fachrichtungen, die sich mit dem Strafprozess beschäftigen, wie auch an Psychologen, die auf dem Gebiet der Rechtspsychologie sowie dem der Aussagepsychologie wissenschaftlich und praktisch arbeiten.°°Die Herausgeber Deckers und Köhnken stehen für einen reichen Erfahrungsschatz in Theorie und Praxis.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Handbuch des Strafrechts.

Handbuch des Strafrechts. von Binding,  Karl
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kausalität und Rechtsverletzung.

Kausalität und Rechtsverletzung. von Haas,  Volker
Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die "naturalistischen" Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung, die "normativistischen" Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet sind. Die These von Volker Haas lautet, daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden kann, wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert, der von vornherein durch seine normative Funktion begründet ist, die Reichweite subjektiver Rechte wie Leib, Leben oder Eigentum zu definieren. Volker Haas zeigt, daß die strafrechtliche Rechtsgutslehre und die mit ihr korrespondierende Normentheorie einem Denken in subjektiven Rechtspositionen nicht gerecht wird. Er entwickelt den von ihm für maßgeblich gehaltenen Kausalitätsbegriff am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe, an dem er zugleich die Konsequenzen seiner Lehre für die strafrechtliche Haftungsbegründung vorführt. Abschließend analysiert Volker Haas die materiell-rechtlichen Aporien, die aus der Verkennung des Kausalitätsbegriffs und seiner normativen Funktion durch die anfangs dargestellten Zurechnungskonzeptionen resultieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Straftatkonkurrenzen im Völkerstrafrecht.

Straftatkonkurrenzen im Völkerstrafrecht. von Hünerbein,  Iris
Jeder Strafrechtsordnung stellt sich beim Auftreten einer Straftatkonkurrenz zum einen die Frage nach der adäquaten Fassung des Schuldspruches, zum anderen die Frage nach dem Umgang mit dem Zusammentreffen mehrerer Strafdrohungen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Beantwortung dieser Fragen für das Völkerstrafrecht. Zuerst werden die lückenhaften Regelungen der vorhandenen völkerstrafrechtlichen Satzungen im Wege einer Rechtsvergleichung zwischen dem kontinentaleuropäischen und dem angloamerikanischen Rechtskreis um Orientierungspunkte in Form gemeinsamer Rechtsgrundsätze ergänzt. Sodann wird die praktische Behandlung der Konkurrenzproblematik durch das Jugoslawien- und das Ruanda-Tribunal dargestellt, bevor zum Abschluß einzelne mögliche Konkurrenzkonstellationen behandelt werden. Im Ergebnis werden allein für die Frage nach der adäquaten Fassung des Schuldspruches gemeinsame Rechtsgrundsätze aufgefunden. Diese entsprechen den in Kontinentaleuropa als Spezialität, Konsumtion und Subsidiarität bekannten Fallgruppen. Bei der Behandlung möglicher Konkurrenzkonstellationen ergibt sich daraus unter anderem, daß ein kumulativer Schuldspruch immer zulässig ist, wenn Verbrechen aus den verschiedenen völkerstrafrechtlichen Verbrechensgruppen zusammentreffen, nämlich Kriegsverbrechen, Menschlichkeitsverbrechen und Völkermord.
Aktualisiert: 2023-06-15
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