Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Hirsch,  Christoph
Die Flussdiagramme finden Sie unter dem Reiter "Service zum Buch". Die 11. Auflage arbeitet wieder die neueste Rechtsprechung auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur. An dem erfolgreichen Konzept haben Autor und Verlag festgehalten: Jede Lerneinheit beginnt mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich gutachterlich geprüft wird. Auch die Lerneinheiten erläutern die oftmals sehr abstrakten Regeln an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis. Der Text ist klar gegliedert und leicht lesbar geschrieben. So hat Hirsch schon vielen Studenten das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen. Wer grafische Darstellungen mag, wird an den über 20 Diagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung des Falls.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-01-12
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Hirsch,  Christoph
Die Flussdiagramme finden Sie unter dem Reiter "Service zum Buch". Die 11. Auflage arbeitet wieder die neueste Rechtsprechung auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur. An dem erfolgreichen Konzept haben Autor und Verlag festgehalten: Jede Lerneinheit beginnt mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich gutachterlich geprüft wird. Auch die Lerneinheiten erläutern die oftmals sehr abstrakten Regeln an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis. Der Text ist klar gegliedert und leicht lesbar geschrieben. So hat Hirsch schon vielen Studenten das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen. Wer grafische Darstellungen mag, wird an den über 20 Diagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung des Falls.
Aktualisiert: 2023-04-18
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