Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Betriebsrisiko

Betriebsrisiko von Weig,  Patrick
Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Betriebsrisiko

Betriebsrisiko von Weig,  Patrick
Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Betriebsrisiko

Betriebsrisiko von Weig,  Patrick
Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Betriebsrisiko

Betriebsrisiko von Weig,  Patrick
Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Betriebsrisiko

Betriebsrisiko von Weig,  Patrick
Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Betriebsrisiko

Betriebsrisiko von Weig,  Patrick
Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Betriebsrisiko

Betriebsrisiko von Weig,  Patrick
Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-01-12
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Die Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzug des Arbeitgebers

Die Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzug des Arbeitgebers von Gravenhorst,  Laura S
Die wirtschaftliche Bedeutung der Anrechnung anderweitigen Erwerbs während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers wird vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen deutlich: Das Gesetz regelt in § 615 S. 1 BGB, dass der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers sein vereinbartes Entgelt einfordern kann, ohne seine Arbeitsleistung nachholen zu müssen. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzverfahrens in der irrigen Annahme, die Kündigung sei wirksam, nicht weiterbeschäftigt, muss er nach einem der Kündigungsschutzklage rechtskräftig stattgebenden Urteil grundsätzlich gemäß §§ 611, 615 S. 1 BGB das volle Arbeitsentgelt zahlen, ohne die Arbeit als Gegenleistung erhalten zu haben. Nach § 615 S. 2 BGB und § 11 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf seine Entgeltansprüche aber anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs anderweitig tatsächlich verdient oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Verfasserin untersucht in ihrer Studie, was unter anderweitigem Erwerb zu verstehen ist und wann ein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers vorliegt. Des Weiteren wird den Fragen nachgegangen, inwiefern erbrachte oder ersparte Aufwendungen des Arbeitnehmers in die Berechnung einzubeziehen sind und unter welchen Voraussetzungen anderweitiger Erwerb anzurechnen ist. Ferner geht es u.a. um Fragen der Darlegungs- und Beweislast sowie um Auskunftsansprüche des Arbeitgebers hinsichtlich eines anderweitigen Erwerbs oder böswillig unterlassenen Erwerbs. Schließlich erörtert die Autorin, welche Zeitabschnitte für die Anrechnung maßgeblich sind, sowie die damit zusammenhängenden Probleme der Rechtskraft. Die Studie endet mit einem Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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