Die aktuelle Rechtspraxis der aktienrechtlichen Vorstandshaftung lautet: Der Vorstand haftet streng, aber selten. Beide Befunde führen dabei aus ökonomischer Sicht zu Fehlanreizen, sodass die Organhaftung nicht die ihr zugedachte Präventionswirkung entfalten kann. Michael Dose schlägt vor, diese Fehlanreize durch drei Rechtsänderungen zu korrigieren. Zunächst sollte die Haftungsdurchsetzung durch eine Reform der Aktionärsklage nach § 148 AktG gestärkt werden. Im Gegenzug muss die Vorstandshaftung summenmäßig auf den Betrag der D&O-Versicherung begrenzt werden. Das erlaubt schließlich auch, die eigenständige Versicherung des Selbstbehalts wenigstens teilweise zu verbieten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Gem. § 148 AktG können Aktionärsminderheiten, die ein Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ausgewählte Gesellschaftsansprüche einklagen. Dieses Minderheitsrecht funktioniert in der Praxis jedoch nicht. Die Arbeit stellt die Regelungsbestandteile des § 148 AktG dar, die als »Sand im Getriebe« verantwortlich für diesen Funktionsausfall sein könnten. Es wird sodann vorgeschlagen, § 148 AktG weitreichend zu reformieren und Zulassungshürden abzubauen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Philipp Köster zeigt die Möglichkeiten des Aktionärs einer Aktiengesellschaft auf, gegen den Hauptversammlungsbeschluss zur Schaffung und die Vorstandsentscheidung über die Ausnutzung eines genehmigten Kapitals im Wege des vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes vorzugehen, wenn die zu stellenden formellen und materiellen Anforderungen nicht eingehalten werden. Ebenso werden prozessuale Wege zur Reversibilität eines bereits fehlerhaft ausgenutzten genehmigten Kapitals aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auch nach Einführung des Aktionärsklageverfahrens gemäß § 148 AktG steht die praktische Wirksamkeit von Aktionärsverfolgungsrechten auf dem Prüfstand. Die Arbeit beleuchtet die Voraussetzungen und Grenzen der Aktionärsrechte zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Organmitglieder. Aufgrund der großen praktischen Relevanz werden auch die vorgelagerten Informationsrechte der Aktionäre in die Untersuchung einbezogen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Aktionärsklage erlaubt es Aktionären, nach Klagezulassung Ersatzansprüche gegen Organmitglieder im Namen der AG geltend zu machen. Sie wurde zur Verbesserung der Durchsetzung der Innenhaftung eingeführt. Aktionärsklagen sind jedoch selten geblieben. Kanzow erörtert zunächst die aktuelle Rechtslage. Anschließend untersucht er, ob der englische derivative claim Effektivität und Missbrauchsschutz besser vereint. Darüber hinaus arbeitet Kanzow die Reformdebatte in Deutschland auf und präsentiert konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die deutsche Aktiengesellschaft folgt dem zweistufigen Verwaltungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats stellt die Überwachung der Geschäftsführung dar. Auch im internationalen Vergleich wird die interne Unternehmenskontrolle von Organmitgliedern übernommen, die in die Führung des operativen Geschäfts des Unternehmens nicht unmittelbar einbezogen sind. In Großbritannien und in den USA mit einstufigem Verwaltungssystem wird die Kontrolle der Unternehmensleitung durch nicht geschäftsführende Direktoren (sog. non-executive bzw. outside directors) erfüllt. Das einstufige Verwaltungssystem mit nicht geschäftsführenden Direktoren ist seit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auch in Deutschland eine Option.Die Aktualität der Untersuchung wird verdeutlicht durch Wirtschaftsskandale und Unternehmenskrisen in jüngerer Zeit, nicht zuletzt die Bilanzskandale zu Beginn des Jahrtausends und die Finanzmarktkrise. Kontrolldefizite gegenüber der Geschäftsführung werden häufig als mitursächlich erachtet. Rechtsordnungsübergreifend wird die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und nicht geschäftsführenden Direktoren intensiv diskutiert. Diese Publikation verfolgt das Ziel, aus rechtsvergleichender Betrachtungsweise einen Beitrag zu dieser Diskussion zu leisten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Philipp Köster zeigt die Möglichkeiten des Aktionärs einer Aktiengesellschaft auf, gegen den Hauptversammlungsbeschluss zur Schaffung und die Vorstandsentscheidung über die Ausnutzung eines genehmigten Kapitals im Wege des vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes vorzugehen, wenn die zu stellenden formellen und materiellen Anforderungen nicht eingehalten werden. Ebenso werden prozessuale Wege zur Reversibilität eines bereits fehlerhaft ausgenutzten genehmigten Kapitals aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Gem. § 148 AktG können Aktionärsminderheiten, die ein Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ausgewählte Gesellschaftsansprüche einklagen. Dieses Minderheitsrecht funktioniert in der Praxis jedoch nicht. Die Arbeit stellt die Regelungsbestandteile des § 148 AktG dar, die als »Sand im Getriebe« verantwortlich für diesen Funktionsausfall sein könnten. Es wird sodann vorgeschlagen, § 148 AktG weitreichend zu reformieren und Zulassungshürden abzubauen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Auch nach Einführung des Aktionärsklageverfahrens gemäß § 148 AktG steht die praktische Wirksamkeit von Aktionärsverfolgungsrechten auf dem Prüfstand. Die Arbeit beleuchtet die Voraussetzungen und Grenzen der Aktionärsrechte zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Organmitglieder. Aufgrund der großen praktischen Relevanz werden auch die vorgelagerten Informationsrechte der Aktionäre in die Untersuchung einbezogen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Aktionärsklage erlaubt es Aktionären, nach Klagezulassung Ersatzansprüche gegen Organmitglieder im Namen der AG geltend zu machen. Sie wurde zur Verbesserung der Durchsetzung der Innenhaftung eingeführt. Aktionärsklagen sind jedoch selten geblieben. Kanzow erörtert zunächst die aktuelle Rechtslage. Anschließend untersucht er, ob der englische derivative claim Effektivität und Missbrauchsschutz besser vereint. Darüber hinaus arbeitet Kanzow die Reformdebatte in Deutschland auf und präsentiert konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Aktionärsklage erlaubt es Aktionären, nach Klagezulassung Ersatzansprüche gegen Organmitglieder im Namen der AG geltend zu machen. Sie wurde zur Verbesserung der Durchsetzung der Innenhaftung eingeführt. Aktionärsklagen sind jedoch selten geblieben. Kanzow erörtert zunächst die aktuelle Rechtslage. Anschließend untersucht er, ob der englische derivative claim Effektivität und Missbrauchsschutz besser vereint. Darüber hinaus arbeitet Kanzow die Reformdebatte in Deutschland auf und präsentiert konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Philipp Köster zeigt die Möglichkeiten des Aktionärs einer Aktiengesellschaft auf, gegen den Hauptversammlungsbeschluss zur Schaffung und die Vorstandsentscheidung über die Ausnutzung eines genehmigten Kapitals im Wege des vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes vorzugehen, wenn die zu stellenden formellen und materiellen Anforderungen nicht eingehalten werden. Ebenso werden prozessuale Wege zur Reversibilität eines bereits fehlerhaft ausgenutzten genehmigten Kapitals aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Philipp Köster zeigt die Möglichkeiten des Aktionärs einer Aktiengesellschaft auf, gegen den Hauptversammlungsbeschluss zur Schaffung und die Vorstandsentscheidung über die Ausnutzung eines genehmigten Kapitals im Wege des vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes vorzugehen, wenn die zu stellenden formellen und materiellen Anforderungen nicht eingehalten werden. Ebenso werden prozessuale Wege zur Reversibilität eines bereits fehlerhaft ausgenutzten genehmigten Kapitals aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gem. § 148 AktG können Aktionärsminderheiten, die ein Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ausgewählte Gesellschaftsansprüche einklagen. Dieses Minderheitsrecht funktioniert in der Praxis jedoch nicht. Die Arbeit stellt die Regelungsbestandteile des § 148 AktG dar, die als »Sand im Getriebe« verantwortlich für diesen Funktionsausfall sein könnten. Es wird sodann vorgeschlagen, § 148 AktG weitreichend zu reformieren und Zulassungshürden abzubauen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Aktionärsklage erlaubt es Aktionären, nach Klagezulassung Ersatzansprüche gegen Organmitglieder im Namen der AG geltend zu machen. Sie wurde zur Verbesserung der Durchsetzung der Innenhaftung eingeführt. Aktionärsklagen sind jedoch selten geblieben. Kanzow erörtert zunächst die aktuelle Rechtslage. Anschließend untersucht er, ob der englische derivative claim Effektivität und Missbrauchsschutz besser vereint. Darüber hinaus arbeitet Kanzow die Reformdebatte in Deutschland auf und präsentiert konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Bislang fanden die Belange der Kleinaktionäre in Japan kaum Beachtung und die Rechte der Aktionäre waren weitgehend funktionslos. Seit Anfang der 90er Jahre befinden sich die Aktionärsrechte in Japan jedoch im Wandel. Die Reaktionen auf die Aktienrechtsreform von 1993 zeigen, daß auch Kleinaktionäre zur Geltendmachung ihrer Rechte bereit sind. Mit dieser Reform vereinfachte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Erhebung von Aktionärsklagen - in den USA als derivative suit und in Japan als kabunushi daihyô soshô bezeichnet - deutlich. In der Folge stiegen diese Klagen sprunghaft an und Leitungsorgane sehen sich nun mit zahlreichen Schadensersatzklagen konfrontiert, wobei es in einigen Fällen bereits zu Verurteilungen kam. Olaf Kliesow stellt im ersten Teil seiner Arbeit die besondere Struktur der japanischen Aktiengesellschaft dar. Daran schließt sich eine Übersicht der Aktionärsrechte an, die verdeutlicht, daß geschriebenes Recht und soziale Wirklichkeit hier erheblich voneinander abweichen. Des weiteren widmet sich Olaf Kliesow der Aktienrechtsreform von 1993 und ihren Folgen. So werden zum einen die Voraussetzungen der Klageerhebung aufgezeigt, zum anderen werden die Klagen nach materiellen Rechtskriterien in verschiedene Kategorien unterteilt und auf ihre Erfolgschancen hin untersucht. Die Analyse von 102 Gerichtsverfahren dient als Grundlage für Olaf Kliesows Untersuchung. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das vereinfachte Klageverfahren die Stellung der Kleinaktionäre in Japan deutlich gestärkt hat.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Durch die Änderungen vom 14. März 2008 hat der Gesetzgeber den Kapitalschutz im georgischen GmbH-Recht wesentlich verändert. Im Gegensatz zu den MoMiG Änderungen, die im deutschen GmbH-Recht den Kapitalschutz ziemlich gelockert und dabei andere systematische Probleme aus Sicht des Gläubigerschutzes mit sich gebracht haben, ist es dem georgischen Gesetzgeber gelungen, ohne Verschlechterung des Gläubigerschutzes den Kapitalschutz wesentlich zu deregulieren. Auch die Problematik der Durchgriffshaftung hat der georgische Gesetzgeber im Vergleich zum deutschen Recht durch die Schaffung einer speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm unterschiedlich geregelt.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchgriffshaftung einheitlich nicht auf der Grundlage des Deliktsrechts, sondern auf der speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm begründet werden sollte. Darüber hinaus findet in der Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Problematik der Insolvenzverschleppungshaftung statt. Der Autor untersucht verschiedene Vorschläge, die in der deutschen und georgischen Literatur und Rechtsprechung angeboten werden und konkludiert, dass die direkte Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaftsgläubiger auf der Grundlage des Deliktsrechts dogmatisch eine richtige Lösung darstellt.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und einem besonderen praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2021-02-11
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