Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz von Bayreuther,  Frank, Greiner,  Stefan, Joussen,  Jacob, Kudlich,  Hans, Lelley,  Jan-Tibor, Mengel,  Anja, Mohr,  Jochen, Pötters,  Stephan, Reufels,  Martin, Thüsing,  Gregor, Waas,  Bernd
Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert. Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können. Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung "im öffentlichen Interesse geboten erscheint", um die Gesetzesziele zu erreichen "und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken". Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes. - zum aktuellen Thema Mindestlöhne - kompakt, übersichtlich, aktuell Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Arbeitsrecht von A-Z

Arbeitsrecht von A-Z von Ahrendt,  Martina, Bepler,  Klaus, Eylert,  Mario, Gräfl,  Edith, Klose,  Oliver, Koch,  Ulrich, Linck,  Rüdiger, Roloff,  Sebastian, Schaub,  Günter
Mit diesem Lexikon erfahren Sie leicht verständlich, was Sie vom Arbeitsrecht wissen sollten. Die Stichworte geben Ihnen mehr als eine erste Orientierung. Dargestellt ist das gesamte Arbeitsrecht von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden viele Randgebiete behandelt, wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsförderung, Lohnpfändung und Lohnsteuerrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht besonderer Gruppen von Arbeitnehmern, etwa von Jugendlichen, schwerbehinderten Menschen und Heimarbeitern. Für die Neuauflage haben die Autoren neue Stichworte ergänzt und die bestehenden hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung komplett überarbeitet. Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Die Geltungserstreckung günstigerer Tarifverträge im Anwendungsbereich des AEntG

Die Geltungserstreckung günstigerer Tarifverträge im Anwendungsbereich des AEntG von Gülker,  Hendrik
Die Neukonzeption AEntG vom 23.04.2009 hat nicht nur einer Erweiterung des Anwendungsbereichs zur Folge, sondern wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Die mögliche Verdrängung ungünstigerer Tarifverträge durch einen geltungserstreckten Tarifvertrag und die mögliche Bevorzugung eines repräsentativeren Tarifvertrags bei der Auswahl zur Geltungserstreckung könnten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Tarifautonomie nach sich ziehen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen noch verfassungsgemäß ist. Dabei beschränkt sie sich nicht auf die Analyse der Geltungserstreckung von Mindestlohntarifverträgen, sondern bezieht auch die «Urlaubstarifverträge des Baugewerbes» mit ein.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Mindestlohn in der Pflege

Mindestlohn in der Pflege von Papperger,  Inka
Der branchenspezifische Mindestlohn in der Pflege zielt zusammen mit unterschiedlichen sozialrechtlichen Vorschriften darauf ab, ein verbessertes Lohnniveau in der Pflegebranche zu erreichen. Anhand der normativen Situation wird untersucht, ob das gesetzgeberische Ziel der Eindämmung von Niedriglöhnen in der Pflegebranche erreicht wird. Besonderes Augenmerk kommt dabei dem Anwendungsbereich des Mindestlohns in der Pflege zu, der an das Vorliegen eines Pflegebetriebes und die Arbeitnehmereigenschaft der eingesetzten Pflegekraft anknüpft. Herausgearbeitet wird auch, dass der Pflegemindestlohn mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Im Ergebnis werden durch die gebotene weite Auslegung des Anwendungsbereichs viele Pflegekräfte, die bei Bezug von Pflegegeld in der häuslichen Pflege eingesetzt werden, vom Pflegemindestlohn erfasst. Dadurch wird der Gefahr einer Lohnabwärtsspirale im Bereich der von Arbeitskräftemangel betroffenen Pflegebranche wirksam begegnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Arbeitnehmerentsendegesetz

Arbeitnehmerentsendegesetz von Ulber,  Jürgen
Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ist ein wichtiger Baustein, um für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Mindestarbeitsbedingungen – einschließlich eines Mindestentgelts - festzulegen. Diese gelten dann zwingend für alle im Inland tätigen ausländischen und inländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes hat neben zahlreichen Detailregelungen den Geltungsbereich des Gesetzes auf sechs weitere Branchen erweitert. Der Autor erläutert verständlich und praxisnah alle gesetzlichen Regelungen. Dabei zeigt er vor allem die Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und deren Berater auf , die es ermöglichen, innerhalb des gesetzlichen Rahmens verbesserte Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Die Rechtsprechung ist bis Juni 2009 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-08-21
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Die Geltungserstreckung günstigerer Tarifverträge im Anwendungsbereich des AEntG

Die Geltungserstreckung günstigerer Tarifverträge im Anwendungsbereich des AEntG von Gülker,  Hendrik
Die Neukonzeption AEntG vom 23.04.2009 hat nicht nur einer Erweiterung des Anwendungsbereichs zur Folge, sondern wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Die mögliche Verdrängung ungünstigerer Tarifverträge durch einen geltungserstreckten Tarifvertrag und die mögliche Bevorzugung eines repräsentativeren Tarifvertrags bei der Auswahl zur Geltungserstreckung könnten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Tarifautonomie nach sich ziehen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen noch verfassungsgemäß ist. Dabei beschränkt sie sich nicht auf die Analyse der Geltungserstreckung von Mindestlohntarifverträgen, sondern bezieht auch die «Urlaubstarifverträge des Baugewerbes» mit ein.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz von Bayreuther,  Frank, Greiner,  Stefan, Joussen,  Jacob, Kudlich,  Hans, Lelley,  Jan-Tibor, Mengel,  Anja, Mohr,  Jochen, Pötters,  Stephan, Reufels,  Martin, Thüsing,  Gregor, Waas,  Bernd
Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert. Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können. Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung "im öffentlichen Interesse geboten erscheint", um die Gesetzesziele zu erreichen "und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken". Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes. - zum aktuellen Thema Mindestlöhne - kompakt, übersichtlich, aktuell Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Allgemeinverbindlicherklärung im Kontext staatlicher Beteiligung bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen

Die Allgemeinverbindlicherklärung im Kontext staatlicher Beteiligung bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen von Hippmann,  Christoph
Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gem. § 5 TVG ist zwar kein Massenphänomen, aber spätestens seit der Diskussion über das "Tarifonomiestärkungsgesetz" in der juristischen Diskussion wieder stark präsent. Der Autor betrachtet die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nicht nur umfassend singulär, sondern ordnet die AVE im Kontext der anderen staatlichen Möglichkeiten ein, die Arbeitsbedingungen von nicht oder anders tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gestalten. Im Zentrum der Analyse steht eine vergleichende Untersuchung der AVE in der Fassung vor Inkrafttreten des "Tarifonomiestärkungsgesetzes" mit den Instrumentarien aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, aus dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ("Lohnuntergrenze") im Hinblick auf Gemeinsamkeiten, Unterschiede und praktische Relevanz. Der Rechtsvergleich wird vollendet durch einen Blick nach Europa. Insoweit wird die Verbreitung der AVE bzw. deren funktionaler Äquivalente in anderen europäischen Staaten und deren Kausalitäten zum gewerkschaftlichen Organisationsgrad und zur Höhe der Tarifbindung analysiert, und aufgezeigt, welche Schlüsse hieraus für die Zukunft des deutschen Modells gezogen werden können. Der Verfasser legt dar, warum er die Allgemeinverbindlicherklärung - immer noch und trotz aller Kritik - für geeignet hält, das deutsche Tarifvertragssystem zu stärken. Die Ausarbeitung wird abgerundet mit einer Untersuchung aktueller Reformideen und anschließenden Umsetzungsempfehlungen hinsichtlich des staatlichen Instrumentariums zur Festlegung von tariflichen Normen auch für Außenseiter.
Aktualisiert: 2021-12-03
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