Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Auch wenn das Bundesverfassungsgericht am Verständnis der Menschenwürde als absolutes Grundrecht festhält, ist es in den vergangenen Jahrzehnten in die Defensive geraten. Es wird zunehmend als irrational oder rechtstheoretisch unmöglich zurückgewiesen. Die Arbeit untersucht die dogmatischen und methodischen Schwierigkeiten, die der Absolutheitsanspruch des Art. 1 Abs. 1 GG aufwirft. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit es möglich ist, schwierige Fälle im Anwendungsbereich der Menschenwürde zu bewältigen, ohne eine Abwägung mit widerstreitenden verfassungsrechtlichen Positionen vorzunehmen. Justus Quecke zeigt, dass die Abwägung inhaltliches Wissen über die Menschenwürde voraussetzt, das sie selbst nicht generieren kann. Ausgehend von einer handlungssemantischen Lesart der Menschenwürde schlägt er vor, stattdessen in einfachen Beispielfällen zu denken, um sich von solchen Wertungsankern der Bewältigung schwieriger Menschenwürdefälle zu nähern (Denken in Evidenzzonen).
Aktualisiert: 2023-04-04
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Auch wenn das Bundesverfassungsgericht am Verständnis der Menschenwürde als absolutes Grundrecht festhält, ist es in den vergangenen Jahrzehnten in die Defensive geraten. Es wird zunehmend als irrational oder rechtstheoretisch unmöglich zurückgewiesen. Die Arbeit untersucht die dogmatischen und methodischen Schwierigkeiten, die der Absolutheitsanspruch des Art. 1 Abs. 1 GG aufwirft. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit es möglich ist, schwierige Fälle im Anwendungsbereich der Menschenwürde zu bewältigen, ohne eine Abwägung mit widerstreitenden verfassungsrechtlichen Positionen vorzunehmen. Justus Quecke zeigt, dass die Abwägung inhaltliches Wissen über die Menschenwürde voraussetzt, das sie selbst nicht generieren kann. Ausgehend von einer handlungssemantischen Lesart der Menschenwürde schlägt er vor, stattdessen in einfachen Beispielfällen zu denken, um sich von solchen Wertungsankern der Bewältigung schwieriger Menschenwürdefälle zu nähern (Denken in Evidenzzonen).
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Gegenstand des Bandes ist die Rechtsprechung der Kammern des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) im Strafvollzug. Die Rechtsprechung der Kammern nimmt einen großen Anteil an der des Bundesverfassungsgerichts insgesamt ein. Vor diesem Hintergrund zeigt die Autorin, welche Inhalte sich der einschlägigen Kammerrechtsprechung entnehmen lassen und wie diese sich zur Rechtsprechung der Senate des Bundesverfassungsgerichts verhält.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2019-04-23
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-04-28
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