Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Eduard Mörike: Gesammelte Schriften / Eduard Mörike: Gesammelte Schriften. Band 1/2

Eduard Mörike: Gesammelte Schriften / Eduard Mörike: Gesammelte Schriften. Band 1/2 von Mörike,  Eduard
Erster Band -- Frontmatter -- Inhalt -- Das Leben des Dichters -- Gedichte -- An einem Wintermorgen, vor Sonnenaufgang. 1825 -- Erinnerung. An C. R. 1822. 1865 -- Nächtliche Fahrt. 1823 -- Der junge Dichter. 1823 -- Der Knabe und das Immlein. 1837 -- Rat einer Alten. 1833 -- Begegnung. 1829 -- Der Jäger. 1828 -- Jägerlied. 1837 -- Ein Stündlein wohl vor Tag. 1838 -- Storchenbotschaft. 1838 -- Die schlimme Gret und der Königssohn. 1828. 1837 -- Liebesvorzeichen. 1828 -- Suschens Vogel. 1837 -- In der Frühe. 1828 -- Er ist's. 1820 -- Im Frühling. 1828 -- Erstes Liebeslieb eines Mädchens. Um 1830 -- Fußreise 1828 -- Besuch in Urach. 1827 -- An einer Aolsharfe. 1837 -- Hochzeitlied. 1831 -- Mein Fluß. 1828 -- Josephine. 1828 -- Auf der Reise. 1828 -- Frage und Antwort. 1828 -- Lebewohl -- Heimweh -- Gesang zu zweien in der Nacht. 1825 -- Die traurige Krönung. 1828 -- Jung Volker. Um 1826: Gesang der Räuber -- Jung Volkers Lied -- Nimmersatte Liebe. 1828 -- Der Gärtner. 1837 -- Schön-Rohtraut. 1837 -- Lied vom Winde. 1828 -- Das verlassene Mägdlein. 1829 -- Agnes. 1831 -- Elfenlied. 1831 -- Die Schwestern. 1837 -- Die Soldatenbraut. 1837 -- Jedem das Seine. 1862 -- Ritterliche Werbung. 1860 -- Der Feuerreiter. 1824. 1847 -- Die Tochter der Heide. 1861 -- Des Schloßküpers Geister zu Tübingen. 1837 -- Die Geister am Mummelsee. Um 1830 -- Der Schatten. 1855 -- Märchen vom sichern Mann. 1838 -- Gesang Weylas -- Chor jüdischer Mädchen. 1827 -- Ideale Wahrheit. 1837 -- Gefunden. 1846 -- Die schöne Buche. 1842 -- Johann Kepler. 1837 -- Auf das Grab von Schillers Mutter. 1837 -- An eine Lieblingsbuche meines Gartens. 1836 -- Theokrit. 1837 -- Tibullus. 1837 -- Einer geistreichen Frau. 1843 -- An Hermann. 1837 -- Muse und Dichter. 1837 -- Auf dem Krankenbette. 1837 -- Bei Tagesanbruch. 1837 -- An meinen Arzt, Herrn Dr. Elsäßer. 1838 -- Maschinka. 1838 -- Versuchung. 1845 -- Lose Ware. 1838 -- Im Park. 1846 -- Leichte Beute -- Nachts am Schreibepult -- Mit einem Anakreonskopf und einem Fläschchen Rosenöl. 1845 -- Götterwink. 1846 -- Das Bildnis der Geliebten. 1846 -- Datura suaveolens. 1846 -- Weihgeschenk. 1846 -- An eine Sängerin. 1852 -- Inschrift auf eine Uhr mit den drei Horen. 1846 -- Auf eine Lampe. 1846 -- Erinna an Sappho. 1863 -- Die Herbstfeier. 1828 -- Lied eines Verliebten. 1837 -- Akme und Septimius. 1838 -- Scherz. 1829 -- Abreise. 1846 -- Septembermorgen. 1827 -- Verborgenheit. 1832 -- Früh im Wagen. 1846 -- Karwoche. 1832 -- Denk es, o Seele! 1855 -- Peregrina. I—V. 1824 und später -- Um Mitternacht. 1827 -- Trost. 1837 -- Auf einer Wanderung. 1845 -- Der Genesene an die Hoffnung. 1838 -- Wald-Idylle. 1837 -- Im Weinberg. 1838 -- Am Rheinfall. 1846 -- Einer Reisenden -- Vicia faba minor. 1837 -- Zwiespalt. 1840 -- Der Häßliche. 1846 -- Auf dem Grabe eines Künstlers -- An meine Mutter. 1837 -- An dieselbe. 1837 -- An Hermann Kurtz. 1838 -- Brockes -- Joseph Haydn -- Epistel. 1846 -- An Karl Mayer. 1841 -- Die Anti-Sympathetiker. 1837 -- An Friedr. Vischer. 1888 -- Apostrophe. 1837 -- An einen kritischen Freund. 1845 -- Einem kunstliebenden Kaufmann. 1862 -- P. K -- Meines Vetters Brautfahrt -- Der Kanonier -- Zur Eröffnung eines Albums. 1846 -- Auf einen Klavierspieler. 1825 -- Antike Poesie. 1826 -- Eberhard Wächter. 1828 -- Seltsamer Traum. 1828 -- Zum neuen Jahr. 1832 -- Der König bei der Krönung -- Kantate bei Enthüllung der Statue Schillers. 1838 -- Auf ein altes Bild. 1837 -- Schlafendes Jesuskind. 1862 -- Auf eine Christblume. I. II. 1841 -- Sehnsucht. Um 1830 -- Sonette, um 1830: -- Im Walde -- Liebesglück -- Zu viel -- Nur zu! -- An die Geliebte -- Neue Liebe. 1846 -- An den Schlaf -- Seufzer. 1832 -- Wo find' ich Trost? Um 1827 -- Gebet. 1832 -- Tag und Nacht. 1823 -- Die Elemente. 1823 -- Schiffer- und Nixenmärchen. 1828. 1837 -- I. Vom Sieben-Nixen-Chor -- II. Nixe Binsefuß -- III. Zwei Liebchen -- IV. Der Zauberleuchtturm -- Das lustige Wirtshaus -- Der alte Turmhahn. 1840. 1852 -- An Wilhelm Hartlaub. 1842 -- Ländliche Kurzweil. 1842 -- Bei der Marien-Bergkirche. 1845 -- Meiner Schwester. 1841 -- Zum zehnten Dezember.1841 -- An O. H. Schönhuth. 1847 -- An Pauline. 1841 -- An Marie Mörike, geb. Seyffer. 1841 -- An Klärchen. 1845 -- Auf den Tod eines Vogels. 1845 -- Margareta. 1845 -- Aus der Ferne. 1846 -- Ach nur einmal noch im Leben. 1845 -- Göttliche Reminiszenz. 1845 -- Erbauliche Betrachtung. 1846 -- An Longus. 1841 -- An den Vater meines Patchens. 1845 -- Waldplage. 1842 -- Dem Herrn Prior der Kartaufe J. 1846 -- Besuch in der Kartause. 1862 -- Herrn Bibliothekar Adelb. v. Keller. 1840 -- Herrn Hofrat Dr. Krauß. 1847 -- An Eberhard Lempp. 1855 -- L. Richters Kinder-Symphonie. 1862 -- Erzengel Michaels Feder. I. II. 1837 -- An Gretchen. 1864 -- Hermippus. 1860 -- Bilder aus Bebenhausen. 1—11. 1864 -- Lang, lang ist's her. 1866 -- Charis und Penia. 1827 -- Zwei dichterischen Schwestern. 1852 -- An Frau Pauline v. Phull-Rieppur -- An X undY. 1863 -- An J. G. Fischer. 1864 -- Auf die Nürtinger Schule. 1860 -- An Moritz von Schwind. 1868 -- An Fräulein Luise v. Breitschwert. 1852 -- An Frau Luise Walther, geb. v. Breitschwert. 1858 -- Der Frau Generalin v. Varnbüler. 1853 -- An Fräulein Elise v. Grävenitz. 1854 -- An Eduard Weigelin. 1865 -- Rückblick -- An Lottchen Krehl. 1839 -- Wanderlied. 1833 -- Zitronenfalter im April. 1860 -- Auf einem Kirchturm. 1845 -- Zum Neujahr. 1845 -- An meinen Vetter. 1837 -- An denselben. 1840 -- Der Petrefaktensammler. 1845 -- Auf ein Kind. 1859 -- An Philomele. 1841 -- An einen Liebenden. 1842 -- Auf einen Redner -- Schul-Schmäcklein -- An – -- Auf den Arrius. 1840 -- Lammwirts Klagelied. 1837 -- Auftrag. 1828 -- Der Tambour. 1837 -- Vogellied. 1838 -- Mausfallen-Sprüchlein. 1832 -- Unser Fritz. 1827 -- Häusliche Szene. 1853 -- Der Liebhaber an die heiße Quelle zu B. 1828 -- Bei einer Trauung -- Zwei Brüdern ins Album. 1863 -- Die Visite. 1838 -- Auf ein Ei geschrieben -- Gute Lehre. 1837 -- Selbstgeständnis. 1837 -- Restauration. 1837 -- Zur Warnung. 1836 -- Alles mit Maß. 1836 -- Scherz -- Bei Gelegenheit eines Kinderspielzeugs. 1837 -- Grabschrift des Pietro Aretino -- Auf die Prosa eines Beamten -- Pastoral-Erfahrung. 1837 -- Hilfe in der Not -- Herr Dr. B. und der Dichter. 1846 -- Auskunft. 1838 -- Abschied. 1838 -- Idylle vom Bodensee -- Erster Gesang -- Zweiter Gesang -- Dritter Gesang -- Vierter Gesang -- Fünfter Gesang -- Sechster Gesang -- Siebenter Gesang -- Anmerkungen zur Idylle vom Bodensee -- Nachtrag -- Nachts. Aus älterer Zeit -- Widmung -- Crux fidelis -- Nachklang. Um 1826 -- An L. Um 1830 -- An den Mai. 1836 -- An Herrn Dr Albert Zeller -- Auf der Wanderung -- Zweiter Band -- Frontmatter -- Inhalt -- Der Schatz. Novelle -- Das Stuttgarter Hutzelmännlein. Märchen. Teil 1 -- Das Stuttgarter Hutzelmännlein. Märchen. Teil 2 -- Anhang zum Stuttgarter Hutzelmännlein. Worterklärungen u. a. -- Der Bauer und sein Sohn. Märchen -- Die Hand der Jezerte. Märchen -- Lucie Gelmeroth. Novelle -- Mozart auf der Reise nach Prag. Novelle
Aktualisiert: 2023-05-29
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Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

Die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls von Löber,  Jan
Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl stellt unter den Entwicklungen der europäischen Strafrechtsintegration sicherlich das aufsehenerregendste Beispiel dieses noch jungen Jahrtausends dar. Mit ihm wurde das Auslieferungssystem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zueinander umfassend neugestaltet. Er sieht eine Beschleunigung und Vereinfachung der Auslieferung vor allem mit Hilfe des Abbaus traditioneller Auslieferungshindernisse vor. Die nationalstaatlichen Einfallstore in dieses durch den Europäischen Rat proklamierte System des gegenseitigen Vertrauens sind die Ablehnungsgründe der Vollstreckung. Ihre Umsetzung in nationales Recht ermöglicht den Mitgliedstaaten die Etablierung eines auslieferungsfreundlichen oder eines entsprechend skeptischen Auslieferungsregimes. Die Arbeit untersucht die Umsetzungen Deutschlands und Spaniens und prüft diese am Maßstab der Kodifizierungen der EMRK und der GrCh auf ihre Grundrechtskonformität ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Auslieferungsrecht der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Auslieferungsverkehrs mit den west- und osteuropäischen Staaten

Das Auslieferungsrecht der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Auslieferungsverkehrs mit den west- und osteuropäischen Staaten von Loos,  Bernhard
Mit der vorliegenden Arbeit wird das deutsche Auslieferungsrecht von den Anfängen bis zur Gegenwart dargestellt. Die wichtige Differenzierung zwischen der gerichtlichen Zulässigkeitserklärung und der politisch beeinflußten Bewilligung der Auslieferung durch die Bundesregierung, die Grundsätze des Verfahrens sowie das Verhältnis zwischen Asyl und Auslieferung bilden Schwerpunkte. Angesichts eines nahezu schrankenlosen grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa wird dem Auslieferungsverkehr mit den west- und osteuropäischen Staaten besondere Beachtung geschenkt. Praktische Anregungen für das Verfahren im vertraglosen und vertraglichen Auslieferungsverkehr sowie eine kritische Würdigung der Rechtsprechung zu aktuellen auslieferungsrechtlichen Problemen runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Rechtshilfe- und Strafanwendungsrecht

Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Rechtshilfe- und Strafanwendungsrecht von Conrad,  Peter
Der Begriff "beiderseitige Strafbarkeit" bedeutet für sich genommen, dass eine Handlung nach dem Recht zweier Staaten strafbar ist. Bedeutsam ist er sowohl im Rechtshilfe- als auch im Strafanwendungsrecht. Im Auslieferungsrecht stellt der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit eines der traditionellen und grundlegenden Prinzipien dar. Beiderseitig strafbar bedeutet, dass die dem Verfolgten vorgeworfene Tat sowohl nach dem Recht des um Auslieferung ersuchenden als auch nach dem Recht des um Auslieferung ersuchten Staates strafbar sein muss. Trotz seiner festen Verankerung in den bi- und multilateralen Rechtshilfeverträgen der Staaten in Europa war der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit zeit seiner Existenz umstritten. Eine neue Intensität erfuhr die Diskussion mit dem Erlass des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl im Jahre 2002. Durch den Rahmenbeschluss wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die beiderseitige Strafbarkeit für bestimmte Straftaten als Auslieferungsvoraussetzung abzuschaffen. Das daraufhin verabschiedete Europäische Haftbefehlsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht insgesamt für nichtig erklärt. Mit dieser Studie wird der Versuch unternommen, das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. Dies beinhaltet, dessen Bedeutung und Stellung im Rechtssystem sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu definieren und Lösungsansätze für verfassungs- und europarechtliche Konflikte aufzuzeigen, die aus seiner möglichen Abschaffung resultieren. Eingegangen wird auch auf die Frage, welche Elemente der Strafbarkeit (objektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld) nach dem Recht des ersuchten Staates erfüllt sein müssen und inwieweit die für die Auslieferung gefundenen Ergebnisse auf die Vollstreckungshilfe, die Durchlieferung und die sonstige Rechtshilfe anwendbar sind. Die Untersuchung des Strafanwendungsrechts und der dortigen Verankerung der beiderseitigen Strafbarkeit (dort als Erfordernis der Tatortstrafbarkeit bezeichnet) runden das Buch ab. Deutsches Strafrecht ist oft nur dann für im Ausland begangene Taten anwendbar, wenn die Tat auch nach dem Recht des Tatortes strafbar ist. Die einzelnen Anknüpfungsprinzipien strafrechtlicher Zuständigkeit (z. B. das aktive und das passive Personalitätsprinzip) werden auf ihre völker- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Dies geschieht unter besonderer Berücksichtigung des Tatortstrafbarkeit-Erfordernisses und seiner Funktion. Analog zum auslieferungsrechtlichen Teil wird schließlich der Frage nachgegangen, inwieweit seine Abschaffung völker- und verfassungsrechtlich zulässig ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Auslieferungsrecht

Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Auslieferungsrecht von Zeidler,  Arne
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit ist ein internationales Grundprinzip des Auslieferungsrechts. Nach diesem Prinzip liefert der Zufluchtstaat einen Straftäter nur dann an den ersuchenden Staat aus, wenn die dem Täter vorgeworfene Handlung auch nach dem Recht des Zufluchtstaates eine strafbare Handlung darstellt. Anhand der Auslieferungsunterlagen würde beispielsweise ein deutscher Richter prüfen, ob die Handlung nach deutschem Strafrecht strafbar ist, bevor er eine Auslieferung an den ersuchenden ausländischen Staat bewilligt. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf einer Klausel des deutschen Auslieferungsrechts, dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Nach § 3 Absatz 1 IRG reicht es für die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit aus, wenn die Tat nach "sinngemäßer Umstellung des Sachverhaltes" auch nach deutschem Recht strafbar wäre. Es stellt sich die Frage, welche Sachverhaltselemente umgestellt werden dürfen, um zu prüfen, ob die Tat nach deutschem strafbar wäre. Zu dieser Frage herrscht in der deutschen Rechtsliteratur und auch in der Rechtspraxis keine klare Linie. Zur Klärung befasst sich der Autor mit dem Zweck und der rechtlichen Funktion des historisch gewachsenen Rechtsprinzips der beiderseitigen Strafbarkeit. Dabei stellt sich heraus, dass es nicht mehr die ursprünglichen Beweggründe nationalstaatlichen Souveränitätsdenkens sind, die eine Aufrechterhaltung des Grundsatzes der beiderseitigen Strafbarkeit erfordern. Es zeigt sich vielmehr, dass der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit aus rechtsstaatlichen Gründen einzuhalten ist. Die rechtsstaatlichen Prinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips und des Vertrauensschutzes werden durch den Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit abgesichert. Der Autor schlägt vor, das Auslieferungsverfahren als Teil eines internationalen Strafverfahrens gegen den Verfolgten anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund wird schließlich gezeigt, dass lediglich die Sachverhaltselemente umgestellt werden dürfen, aus denen der ersuchende Staat nach den völkerrechtlichen Regeln des internationalen Strafrechts seinen Strafanspruch herleitet. Dies bedeutet vor Allem, sich die Tat so vorzustellen, als habe sie sich im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates ereignet, um so den Ort der Tat, also das als Anknüpfungspunkt anerkannte Territorialitätsprinzip, zu ersetzen. Die Klausel der sinngemäßen Umstellung kann als irreführend bezeichnet werden, da sie suggeriert, dass auch beliebige, weitere Sachverhalteselemente umgestellt werden dürften. Sie hat dazu geführt, dass in der deutschen Rechtsliteratur mitunter die Meinung vertreten wird, für die Bejahung der beiderseitigen Strafbarkeit reiche es aus, wenn der im Ausland verletzte Straftatbestand seinem deutschen Konterpart vergleichbare Rechtsgüter schütze. Überspitzt dargestellt dürfte danach beispielsweise ein Täter, der im Ausland wegen strafbaren Alkoholgenusses bestraft werden soll, nach dort ausgeliefert werden, da es auch in Deutschland Straftatbestände gibt, die das Rechtsgut der "Volksgesundheit" schützen sollen und die der Täter nach "sinngemäßer Umstellung" des Sachverhaltes dann verletzt hätte. Die sinngemäße Umstellung des Sachverhalts darf jedoch nicht dazu führen, dass Handlungen als nach deutschem strafbar erklärt werden, die es tatsächlich nicht sind. Kritisch beleuchtet wird dabei auch der Europäische Haftbefehl, in dessen Anwendungsbereich auf den Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit gänzlich verzichtet wird. Eine wesentliche Rolle spielen hier die ausufernden internationalen Strafrechte, die denkbarer Weise dazu führen können, dass jemand auf deutschem Boden eine nach ausländischem Recht strafbare Handlung begeht und daraufhin ohne Prüfung der Strafbarkeit nach deutschem Recht für die Tat ins Ausland ausgeliefert und dort verurteilt wird. Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass eine strikte Unterscheidung zwischen Auslieferungs- und Strafverfahren, wie sie beispielsweise vom Bundesverfassungsgericht vertreten wird, reiner Formalismus ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Rechtsstellung des Einzelnen nach dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl

Die Rechtsstellung des Einzelnen nach dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl von Tinkl,  Cristina
Der Europäische Haftbefehl (EuHB) hat die Strafrechtswissenschaft in den letzten Jahren wie kaum ein zweites Thema beschäftigt. So erklärte das BVerfG im Jahr 2005 das erste Umsetzungsgesetz zum EuHB für nichtig. Grund waren insbesondere die Regelungen zur Auslieferung deutscher Staatsangehöriger. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des Einzelnen im traditionellen Auslieferungsverfahren im Vergleich zu seiner Rechtsstellung im Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl. Zugleich widmet sie sich der Rechtsnatur des Rahmenbeschlusses vor dem Hintergrund der sogenannten Pupino-Entscheidung des EuGH. Die Arbeit bietet so eine umfassende Analyse des Europäischen Haftbefehls unter Berücksichtigung seines völker- und europarechtlichen Kontextes.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945

Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945 von Stüdemann,  Andreas
Anhand einer Fülle von Quellen und Materialien rekonstruiert der Autor den Entwicklungsgang des Auslieferungsrechts im nationalsozialistischen Deutschland in dem Zeitraum zwischen 1933 und 1945. Gleichsam geht aber die Forschungsfrage, die hinter der Rekonstruktion dieser strafrechtsgeschichtlichen Thematik steht, darüber hinaus und behandelt daneben auch die allgemeine Problematik der Kontinuität und Diskontinuität im Auslieferungsrecht, welche vor dem Hintergrund der Debatte um den sogenannten Europäischen Haftbefehl eine neuerliche Aktualität erlangt hat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Eduard Mörike: Gesammelte Schriften / Eduard Mörike: Gesammelte Schriften. Band 1/2

Eduard Mörike: Gesammelte Schriften / Eduard Mörike: Gesammelte Schriften. Band 1/2 von Mörike,  Eduard
Erster Band -- Frontmatter -- Inhalt -- Das Leben des Dichters -- Gedichte -- An einem Wintermorgen, vor Sonnenaufgang. 1825 -- Erinnerung. An C. R. 1822. 1865 -- Nächtliche Fahrt. 1823 -- Der junge Dichter. 1823 -- Der Knabe und das Immlein. 1837 -- Rat einer Alten. 1833 -- Begegnung. 1829 -- Der Jäger. 1828 -- Jägerlied. 1837 -- Ein Stündlein wohl vor Tag. 1838 -- Storchenbotschaft. 1838 -- Die schlimme Gret und der Königssohn. 1828. 1837 -- Liebesvorzeichen. 1828 -- Suschens Vogel. 1837 -- In der Frühe. 1828 -- Er ist's. 1820 -- Im Frühling. 1828 -- Erstes Liebeslieb eines Mädchens. Um 1830 -- Fußreise 1828 -- Besuch in Urach. 1827 -- An einer Aolsharfe. 1837 -- Hochzeitlied. 1831 -- Mein Fluß. 1828 -- Josephine. 1828 -- Auf der Reise. 1828 -- Frage und Antwort. 1828 -- Lebewohl -- Heimweh -- Gesang zu zweien in der Nacht. 1825 -- Die traurige Krönung. 1828 -- Jung Volker. Um 1826: Gesang der Räuber -- Jung Volkers Lied -- Nimmersatte Liebe. 1828 -- Der Gärtner. 1837 -- Schön-Rohtraut. 1837 -- Lied vom Winde. 1828 -- Das verlassene Mägdlein. 1829 -- Agnes. 1831 -- Elfenlied. 1831 -- Die Schwestern. 1837 -- Die Soldatenbraut. 1837 -- Jedem das Seine. 1862 -- Ritterliche Werbung. 1860 -- Der Feuerreiter. 1824. 1847 -- Die Tochter der Heide. 1861 -- Des Schloßküpers Geister zu Tübingen. 1837 -- Die Geister am Mummelsee. Um 1830 -- Der Schatten. 1855 -- Märchen vom sichern Mann. 1838 -- Gesang Weylas -- Chor jüdischer Mädchen. 1827 -- Ideale Wahrheit. 1837 -- Gefunden. 1846 -- Die schöne Buche. 1842 -- Johann Kepler. 1837 -- Auf das Grab von Schillers Mutter. 1837 -- An eine Lieblingsbuche meines Gartens. 1836 -- Theokrit. 1837 -- Tibullus. 1837 -- Einer geistreichen Frau. 1843 -- An Hermann. 1837 -- Muse und Dichter. 1837 -- Auf dem Krankenbette. 1837 -- Bei Tagesanbruch. 1837 -- An meinen Arzt, Herrn Dr. Elsäßer. 1838 -- Maschinka. 1838 -- Versuchung. 1845 -- Lose Ware. 1838 -- Im Park. 1846 -- Leichte Beute -- Nachts am Schreibepult -- Mit einem Anakreonskopf und einem Fläschchen Rosenöl. 1845 -- Götterwink. 1846 -- Das Bildnis der Geliebten. 1846 -- Datura suaveolens. 1846 -- Weihgeschenk. 1846 -- An eine Sängerin. 1852 -- Inschrift auf eine Uhr mit den drei Horen. 1846 -- Auf eine Lampe. 1846 -- Erinna an Sappho. 1863 -- Die Herbstfeier. 1828 -- Lied eines Verliebten. 1837 -- Akme und Septimius. 1838 -- Scherz. 1829 -- Abreise. 1846 -- Septembermorgen. 1827 -- Verborgenheit. 1832 -- Früh im Wagen. 1846 -- Karwoche. 1832 -- Denk es, o Seele! 1855 -- Peregrina. I—V. 1824 und später -- Um Mitternacht. 1827 -- Trost. 1837 -- Auf einer Wanderung. 1845 -- Der Genesene an die Hoffnung. 1838 -- Wald-Idylle. 1837 -- Im Weinberg. 1838 -- Am Rheinfall. 1846 -- Einer Reisenden -- Vicia faba minor. 1837 -- Zwiespalt. 1840 -- Der Häßliche. 1846 -- Auf dem Grabe eines Künstlers -- An meine Mutter. 1837 -- An dieselbe. 1837 -- An Hermann Kurtz. 1838 -- Brockes -- Joseph Haydn -- Epistel. 1846 -- An Karl Mayer. 1841 -- Die Anti-Sympathetiker. 1837 -- An Friedr. Vischer. 1888 -- Apostrophe. 1837 -- An einen kritischen Freund. 1845 -- Einem kunstliebenden Kaufmann. 1862 -- P. K -- Meines Vetters Brautfahrt -- Der Kanonier -- Zur Eröffnung eines Albums. 1846 -- Auf einen Klavierspieler. 1825 -- Antike Poesie. 1826 -- Eberhard Wächter. 1828 -- Seltsamer Traum. 1828 -- Zum neuen Jahr. 1832 -- Der König bei der Krönung -- Kantate bei Enthüllung der Statue Schillers. 1838 -- Auf ein altes Bild. 1837 -- Schlafendes Jesuskind. 1862 -- Auf eine Christblume. I. II. 1841 -- Sehnsucht. Um 1830 -- Sonette, um 1830: -- Im Walde -- Liebesglück -- Zu viel -- Nur zu! -- An die Geliebte -- Neue Liebe. 1846 -- An den Schlaf -- Seufzer. 1832 -- Wo find' ich Trost? Um 1827 -- Gebet. 1832 -- Tag und Nacht. 1823 -- Die Elemente. 1823 -- Schiffer- und Nixenmärchen. 1828. 1837 -- I. Vom Sieben-Nixen-Chor -- II. Nixe Binsefuß -- III. Zwei Liebchen -- IV. Der Zauberleuchtturm -- Das lustige Wirtshaus -- Der alte Turmhahn. 1840. 1852 -- An Wilhelm Hartlaub. 1842 -- Ländliche Kurzweil. 1842 -- Bei der Marien-Bergkirche. 1845 -- Meiner Schwester. 1841 -- Zum zehnten Dezember.1841 -- An O. H. Schönhuth. 1847 -- An Pauline. 1841 -- An Marie Mörike, geb. Seyffer. 1841 -- An Klärchen. 1845 -- Auf den Tod eines Vogels. 1845 -- Margareta. 1845 -- Aus der Ferne. 1846 -- Ach nur einmal noch im Leben. 1845 -- Göttliche Reminiszenz. 1845 -- Erbauliche Betrachtung. 1846 -- An Longus. 1841 -- An den Vater meines Patchens. 1845 -- Waldplage. 1842 -- Dem Herrn Prior der Kartaufe J. 1846 -- Besuch in der Kartause. 1862 -- Herrn Bibliothekar Adelb. v. Keller. 1840 -- Herrn Hofrat Dr. Krauß. 1847 -- An Eberhard Lempp. 1855 -- L. Richters Kinder-Symphonie. 1862 -- Erzengel Michaels Feder. I. II. 1837 -- An Gretchen. 1864 -- Hermippus. 1860 -- Bilder aus Bebenhausen. 1—11. 1864 -- Lang, lang ist's her. 1866 -- Charis und Penia. 1827 -- Zwei dichterischen Schwestern. 1852 -- An Frau Pauline v. Phull-Rieppur -- An X undY. 1863 -- An J. G. Fischer. 1864 -- Auf die Nürtinger Schule. 1860 -- An Moritz von Schwind. 1868 -- An Fräulein Luise v. Breitschwert. 1852 -- An Frau Luise Walther, geb. v. Breitschwert. 1858 -- Der Frau Generalin v. Varnbüler. 1853 -- An Fräulein Elise v. Grävenitz. 1854 -- An Eduard Weigelin. 1865 -- Rückblick -- An Lottchen Krehl. 1839 -- Wanderlied. 1833 -- Zitronenfalter im April. 1860 -- Auf einem Kirchturm. 1845 -- Zum Neujahr. 1845 -- An meinen Vetter. 1837 -- An denselben. 1840 -- Der Petrefaktensammler. 1845 -- Auf ein Kind. 1859 -- An Philomele. 1841 -- An einen Liebenden. 1842 -- Auf einen Redner -- Schul-Schmäcklein -- An – -- Auf den Arrius. 1840 -- Lammwirts Klagelied. 1837 -- Auftrag. 1828 -- Der Tambour. 1837 -- Vogellied. 1838 -- Mausfallen-Sprüchlein. 1832 -- Unser Fritz. 1827 -- Häusliche Szene. 1853 -- Der Liebhaber an die heiße Quelle zu B. 1828 -- Bei einer Trauung -- Zwei Brüdern ins Album. 1863 -- Die Visite. 1838 -- Auf ein Ei geschrieben -- Gute Lehre. 1837 -- Selbstgeständnis. 1837 -- Restauration. 1837 -- Zur Warnung. 1836 -- Alles mit Maß. 1836 -- Scherz -- Bei Gelegenheit eines Kinderspielzeugs. 1837 -- Grabschrift des Pietro Aretino -- Auf die Prosa eines Beamten -- Pastoral-Erfahrung. 1837 -- Hilfe in der Not -- Herr Dr. B. und der Dichter. 1846 -- Auskunft. 1838 -- Abschied. 1838 -- Idylle vom Bodensee -- Erster Gesang -- Zweiter Gesang -- Dritter Gesang -- Vierter Gesang -- Fünfter Gesang -- Sechster Gesang -- Siebenter Gesang -- Anmerkungen zur Idylle vom Bodensee -- Nachtrag -- Nachts. Aus älterer Zeit -- Widmung -- Crux fidelis -- Nachklang. Um 1826 -- An L. Um 1830 -- An den Mai. 1836 -- An Herrn Dr Albert Zeller -- Auf der Wanderung -- Zweiter Band -- Frontmatter -- Inhalt -- Der Schatz. Novelle -- Das Stuttgarter Hutzelmännlein. Märchen. Teil 1 -- Das Stuttgarter Hutzelmännlein. Märchen. Teil 2 -- Anhang zum Stuttgarter Hutzelmännlein. Worterklärungen u. a. -- Der Bauer und sein Sohn. Märchen -- Die Hand der Jezerte. Märchen -- Lucie Gelmeroth. Novelle -- Mozart auf der Reise nach Prag. Novelle
Aktualisiert: 2023-03-27
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Ferdinand von Martitz (1839-1921)

Ferdinand von Martitz (1839-1921) von Friedrich,  Mark
Ferdinand von Martitz war einer der bekanntesten Rechtsgelehrten der Kaiserzeit. Aus der Rechtsgeschichte kommend, wandte er sich seit den 1880er Jahren zunehmend dem Völkerrecht zu, wurde Mitglied des renommierten Institut de Droit International und veröffentlichte sein noch heute viel zitiertes wegweisendes Werk zum Auslieferungsrecht. Diese Arbeit untersucht anhand seines Nachlasses das Leben dieses beeindruckenden Juristen und analysiert eingehend alle seine juristischen Arbeiten.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aut dedere aut iudicare

Aut dedere aut iudicare von Burgstaller,  Manfred, Nowak,  Manfred
Seit Jahren stellt die international agierende organisierte Kriminalität Justizbehörden und Polizei weltweit vor neue Herausforderungen. Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Ermittlung, Strafverfolgung und Strafvollzug ist heute eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Oft sind behauptete oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen in den Heimatländern der Tatverdächtigen jedoch ein Hindernis für die Auslieferung und somit für eine effiziente Strafverfolgung. Der vorliegende Band, herausgegeben von em.o. Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Manfred Burgstaller und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, greift diese Problematik auf und beleuchtet die internationale Praxis des Auslieferungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes „Aut dedere aut iudicare“, also „ausliefern oder ermitteln.“ Neben dem weltweit renommierten US-Strafrechtsprofessor Cherif Bassiouni als Key Note Speaker nahmen im Jänner 2010 Experten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz an einem dieser Thematik gewidmeten Symposium in Wien teil. Ihre Diskussionsbeiträge sind in dieser Broschüre wiedergegeben. In ihrer Gesamtheit ergeben sie eine moderne Interpretation des Grundsatzes „Aut dedere aut iudicare“ und zeigen Lösungen auf, die auch den Opfern von Straftaten gerecht werden können.
Aktualisiert: 2022-03-18
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Die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in Europa

Die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in Europa von Bartels,  Sonja
Das Recht des Angeklagten, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen (Anwesenheitsrecht), gehört zu den elementaren Anforderungen an ein faires Verfahren nach Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Die Studie von Sonja Bartels greift die Frage auf, ob das Anwesenheitsrecht im europäischen Auslieferungsrecht ausreichend geschützt ist. Im Schwerpunkt entwickelt die Autorin ein bislang nicht anerkanntes Auslieferungshindernis aus Art. 1 i. V. m. 6 EMRK, das den Verkehr konventionswidriger Abwesenheitsurteile in Europa verhindert. Im Wege eines informativen Rechtsvergleichs wird zunächst aufgezeigt, dass Mitgliedstaaten bis heute Abwesenheitsurteile erlassen, die über das - dem europäischen Auslieferungsrecht zu Grunde liegenden - Prinzip der gegenseitigen Anerkennung Gefahr laufen, im Vollstreckungsstaat legalisiert zu werden. Die Frage, ob bzw. in welchen Fällen einzelstaatlich erlassene Abwesenheitsurteile den Mindestanforderungen an ein faires Verfahren widersprechen, ist Gegenstand eines Folgekapitels. Hierin stellt die Autorin eine detaillierte Analyse der EGMR-Rechtsprechung zum Anwesenheitsrecht aus Art. 6 EMRK bereit, nach deren Ergebnis zwischen zulässigen Abwesenheitsurteilen im weiten und unzulässigen Abwesenheitsurteilen im engen Sinne zu unterscheiden ist. Ob das europäische Auslieferungsrecht ausreichende Sicherungsmechanismen bereithält, um den Verkehr von unzulässigen Abwesenheitsurteilen im engen Sinne zu verhindern, wird im Weiteren untersucht. Hierbei stehen die Nichtauslieferungsgründe aus den Rahmenbeschlüssen über den Europäischen Haftbefehl (2002) und über Abwesenheitsentscheidungen (2009) im Fokus. Abschließend wird ein bislang nicht anerkanntes Nichtauslieferungshindernis aus Art. 1 i. V. m. Art. 6 EMRK entwickelt, welches weder im Widerspruch zum Postulat der gegenseitigen Anerkennung noch zur territorialen Beschränkung des Anwendungsbereichs aus Art. 1 EMRK steht. Die zu Grunde liegende Argumentation der Autorin stützt jüngst aufkommende Forderungen des Europäischen Parlaments nach einem expliziten Ablehnungsgrund im Rb-EuHb und anderen Rechtsinstrumenten zur gegenseitigen Anerkennung für den Fall einer Grundrechtsverletzung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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