Strafrecht Besonderer Teil I

Strafrecht Besonderer Teil I von Zöller,  Mark Alexander
Die Vermögensdelikte des Strafgesetzbuchs stellen nicht nur in der juristischen Praxis die überwiegende Zahl der begangenen Straftaten dar, sondern sind auch im Rahmen der Ausbildung von besonderer Bedeutung. Das vorliegende Lern- und Studienbuch aus der Reihe „Grundlagen des Strafrechts“ richtet sich neben Studenten der Rechtswissenschaft an den deutschen Universitäten insbesondere auch an Rechtsreferendare und Studierende an den Polizeifachhochschulen sowie an den Fachhochschulen für Verwaltung, die sich mit den Fragen des materiellen Strafrechts zu beschäftigen haben. Mit dieser Zielrichtung enthält es sowohl für den Anfänger als auch für den Examenskandidaten in komprimierter Form den zu bewältigenden Lernstoff, wie er für die Erzielung der geforderten Prüfungsleistungen beherrscht werden sollte. Die Struktur der Darstellung folgt dabei der Reihenfolge, in der die einzelnen Prüfungspunkte sowohl in einem strafrechtlichen Gutachten abzuhandeln als auch in der Praxis zumindest zu durchdenken sind. Zahlreiche Grafiken, Hervorhebungen und Argumentationsvorschläge veranschaulichen dem Leser die entsprechenden Zusammenhänge. Durch die Aufnahme der geltenden Gesetzestexte ermöglicht der Band im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zudem den Verzicht auf eine zusätzliche Textsammlung und ermöglicht auf diese Weise auch dem rechtspolitisch interessierten Leser einen erleichterten Zugang zu grundlegenden Fragen des deutschen Strafrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Unrecht der Strafvereitelung (§ 258 StGB).

Das Unrecht der Strafvereitelung (§ 258 StGB). von Günther,  Uwe
Der Autor beschäftigt sich mit allen aktuellen Fragen zum Unrecht der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Im Mittelpunkt steht dabei eine ausführliche Erörterung der einzelnen gesetzlichen Merkmale des Unrechtstatbestandes der Verfolgungsvereitelung nach § 258 Abs. 1 und der Vollstreckungsvereitelung nach § 258 Abs. 2, die etwa hinsichtlich des in beiden Tatbeständen gleichermaßen vorausgesetzten Vereitelungserfolgs zu dem Ergebnis führt, daß dieser eingetreten ist, wenn die Verhängung bzw. Vollstreckung einer Strafe/Maßnahme in erheblicher - dabei jedoch nicht allein auf die zeitliche Dimension bezogener - Weise verzögert worden ist. Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb der Erörterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale bildet die Beantwortung der Frage, wie die jeweils zu diesem Vereitelungserfolg führende Tathandlung unter Berücksichtigung seiner speziellen Struktur inhaltlich näher umschrieben werden kann, ohne hierzu auf Kriterien zurückgreifen zu müssen, die aus dem Bereich der allgemeinen Strafrechtslehre stammen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Problematik der Verdeckungsabsicht im Mordtatbestand.

Die Problematik der Verdeckungsabsicht im Mordtatbestand. von Weiß,  Dietmar
Die Verdeckungsabsicht ist - neben der Heimtücke und den niedrigen Beweggründen - das wohl umstrittenste Mordqualifikationsmerkmal in § 211 StGB. Bis heute ist es nicht gelungen, dieses Tatbestandsmerkmal auf eine allseits anerkannte und befriedigende Weise auszulegen. Selbst innerhalb des BGH scheinen die Meinungen geteilt zu sein. Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man die divergierenden Entscheidungen der einzelnen Senate zur Verdeckungsabsicht betrachtet. Mit der hier vorgelegten Untersuchung unternimmt der Autor den Versuch aufzuhellen, wie ein rechtspolitisch höchst umstrittenes Merkmal in den Tatbestand des § 211 StGB gelangen konnte. In dem ersten, rechtsvergleichenden Teil seiner Arbeit macht der Verfasser deutlich, daß die Verdeckungsabsicht als Merkmal zur Unterscheidung des Mordes vom Totschlag kein spezifisch deutsches Phänomen ist. Zahlreiche nationale Gesetzgeber haben sich im vorigen Jahrhundert der Verdeckungsabsicht oder ähnlicher Tatbestandsmerkmale bedient, um die schwerere Form der vorsätzlichen Tötung von der leichteren zu trennen. Viele dieser Regelungen sind auch heute noch fast unverändert in Kraft. Der rechtshistorische Teil der Untersuchung ist der spezifischen Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Verdeckungsabsicht im deutschen Strafrecht gewidmet. Berücksichtigt man dabei auch mit der Verdeckungsabsicht verwandte Tatbestandsmerkmale (z. B. solche, die die Tötung zur Vermeidung der Festnahme wegen einer anderen Straftat qualifizieren), blickt dieses Mordqualifikationsmerkmal in Deutschland auf eine mittlerweile mehr als 150jährige Geschichte zurück. Im dritten Teil der Untersuchung schließlich setzt sich Dietmar Weiß kritisch mit Rechtsprechung und Literatur zur Verdeckungsabsicht im gegenwärtigen deutschen Strafrecht auseinander.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Erfolg der Strafvereitelung

Der Erfolg der Strafvereitelung von Wappler,  Petra
Ziel der Arbeit ist es zu zeigen, daß mit der Umgestaltung des früheren Tatbestands der persönlichen Begünstigung zum Erfolgsdelikt der These, es gebe eine strafbare sog. "Strafvereitelung auf Zeit", der Boden entzogen wurde. Tatbestandsmäßiger Erfolg des § 258 Abs. 1 StGB ist die (endgültige) Verhinderung einer dem materiellen Recht entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung. Alle Bemühungen in Rechtsprechung und Literatur, auch die bloße Verzögerung der Bestrafung (beispielsweise für "geraume Zeit") als Strafvereitelungserfolg zu werten, scheitern schon daran, daß sie nicht mit dem geänderten Wortlaut des Gesetzes vereinbar sind. Aber auch aus teleologischer Sicht sind Strafrechtswissenschaft und Gerichte eine Überzeugende Begründung für die Tatbestandsmäßigkeit bloßer Verzögerungen schuldig geblieben. Die verbreitete Furcht, § 258 StGB könnte bei einer Auslegung, die sich an die Schranken des Wortlauts hält, seine rechtsgutschützende Funktion nicht mehr erfüllen, ist gegenstandslos, ganz gleich, ob man die staatliche Sanktionsberechtigung als solche oder die mit ihrer Verwirklichung verfolgten Präventionszwecke als Schutzgut des Strafvereitelungstatbestands ansieht. Auch der Versuch, die Einbeziehung von Verzögerungen mit dem kriminalpolitischen Aspekt der Strafbarkeits- bzw. "Vollendungslücke" zu rechtfertigen, kann angesichts der kriminologischen Forschungsergebnisse als gescheitert bewertet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung.

Der Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung. von Weisert,  Daniel
Daniel Weisert beschäftigt sich mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Hilfeleistung, speziell bei der Begünstigung. Hierbei wird versucht, dem Hilfeleistungsbegriff eine eigenständige Bedeutung zu geben, die über den Tatbestand der Begünstigung hinaus im Strafrecht Geltung beanspruchen kann. Im ersten Abschnitt wird eine Bestandsaufnahme der zum Hilfeleistungsbegriff bei der Begünstigung vertretenen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung unternommen. Einen breiten Raum nimmt dabei die Untersuchung der herrschenden Ansicht ein, die eine Handlung des Täters verlangt, die objektiv dazu geeignet ist, dem Vortäter die Vorteile aus der Tat zu sichern. Dabei wird das dadurch entstehende tatbestandliche Mischgebilde aus "verselbständigtem, objektivierten Versuchsdelikt", "Gefährdungsdelikt eigener Art" sowie "verselbständigtem nachträglichen Teilnehmerdelikt" (vgl. W. Küper, Definitionen mit Erläuterungen, 2. Auflage 1998, S. 174 f.) näher durchleuchtet. Weisert zeigt jedoch, daß auf diesem Wege letztlich das Dilemma des objektiv tauglichen Versuchs auf die Begünstigung übertragen wird, welches sich auch nicht durch Kriterien wie "objektiv gefährlicher Versuch", "objektive Eignung" oder "Gefahr der Vorteilssicherung" beseitigen läßt. Letztlich bleibt nach der herrschenden Lehre eine Definition dessen, was dem Vortäter hilft, offen. Eine solche selbständige Definition des Hilfeleistungsbegriffs versucht der Autor im zweiten Abschnitt. Im Anschluß an Beling kommt Weisert im Rahmen einer historischen, grammatischen, systematischen sowie teleologischen Auslegung auf ein Verständnis von Hilfe als Interessenförderung zurück. Dieser Kern jedweder Hilfe läßt sich, so wird insbesondere im Rahmen der systematischen Auslegung nachgewiesen, auch bei anderen "Hilfeleistungsdelikten" im Strafrecht, vor allem bei der Beihilfe, der Unterlassenen Hilfeleistung sowie der Strafvereitelung und Hehlerei ebenfalls fruchtbar machen. Die Begünstigung selbst wird durch die Besinnung auf eine eigenständige Bedeutung des Hilfeleistungsbegriffs von der Unschärfe der Kategorien "verselbständigtes Versuchs-, Gefährdungs- bzw. Teilnehmerdelikt" befreit. Die Probleme, die sich bei der Subsumtion eines Sachverhalts unter den Begünstigungstatbestand ergeben, können, so wird dargelegt, nicht durch eine willkürliche Zuordnung zu bestimmten Deliktskategorien gelöst werden. Vielmehr sind diese Schwierigkeiten allein auf die Weite des Begriffs der Hilfe zurückzuführen, die, de lege lata, am treffendsten als die Förderung von bestimmten Interessen des Hilfeempfängers definiert werden kann - bei der Begünstigung also von Vorteilssicherungsinteressen des Vortäters. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis 1998 der Stiftung der Universität Heidelberg.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Korruptionsstrafrecht

Korruptionsstrafrecht von Zimmermann,  Till
Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL.M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) | AkadR’in a.Z. Dr. Kristina Peters, M.A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-06-08
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Strafrecht Besonderer Teil I

Strafrecht Besonderer Teil I von Zöller,  Mark Alexander
Die Vermögensdelikte des Strafgesetzbuchs stellen nicht nur in der juristischen Praxis die überwiegende Zahl der begangenen Straftaten dar, sondern sind auch im Rahmen der Ausbildung von besonderer Bedeutung. Das vorliegende Lern- und Studienbuch aus der Reihe „Grundlagen des Strafrechts“ richtet sich neben Studenten der Rechtswissenschaft an den deutschen Universitäten insbesondere auch an Rechtsreferendare und Studierende an den Polizeifachhochschulen sowie an den Fachhochschulen für Verwaltung, die sich mit den Fragen des materiellen Strafrechts zu beschäftigen haben. Mit dieser Zielrichtung enthält es sowohl für den Anfänger als auch für den Examenskandidaten in komprimierter Form den zu bewältigenden Lernstoff, wie er für die Erzielung der geforderten Prüfungsleistungen beherrscht werden sollte. Die Struktur der Darstellung folgt dabei der Reihenfolge, in der die einzelnen Prüfungspunkte sowohl in einem strafrechtlichen Gutachten abzuhandeln als auch in der Praxis zumindest zu durchdenken sind. Zahlreiche Grafiken, Hervorhebungen und Argumentationsvorschläge veranschaulichen dem Leser die entsprechenden Zusammenhänge. Durch die Aufnahme der geltenden Gesetzestexte ermöglicht der Band im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zudem den Verzicht auf eine zusätzliche Textsammlung und ermöglicht auf diese Weise auch dem rechtspolitisch interessierten Leser einen erleichterten Zugang zu grundlegenden Fragen des deutschen Strafrechts.
Aktualisiert: 2023-06-07
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