Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Norddeutsche Bund wurde 1866 ursprünglich als Militärbündnis gegründet. Mitglieder waren die deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter Führung des Königreichs Preußen. 1867 gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung, ausgearbeitet u.a. von Maximilian Duncker, und wurde somit der erste deutsche Bundestaat. 1870 traten auch die süddeutschen Staaten bei und aus dem Norddeutschen Bund wurde 1871 das Deutsche Reich.
Diese Entwicklung untersucht der Rechtswissenschaftler Karl Binding im vorliegenden Werk. Dabei ist sowohl der ursprüngliche Bündnisvertrag von 1866, als auch die spätere Verfassung Gegenstand seines Interesses. Interessant ist das Werk auch vor dem Hintergrund, dass Binding darin den Begriff der »Vereinbarung« in Abgrenzung zum Vertrag einführt, der nacher auch seinen Eingang in das Verwaltungsrecht und Völkerrecht fand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-08
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Aktualisiert: 2023-06-08
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis zu Band III -- Einleitung -- Erstes Buch. Oeffentliche Schuld -- I. Hauptabschnitt. Entwicklung und Geschichte der preussischen Staatsschuld -- II. Hauptabschnitt. Der gegenwärtige Stand der auf dem Etat der Staatsschuldenverwaltung stehenden Staatsschuld im Einzelnen und ihre Verwaltung -- III. Hauptabschnitt. Staatsschulden, die nicht auf dem Etat der Staatsschuldenverwaltung stehen -- Zweites Buch. Die beiden Häuser des Landtags -- Die beiden Häuser des Landtags. Allgemeines -- I. Haus der Abgeordneten -- II. Das Herrenhaus -- Drittes Buch. Allgemeine Finanzverwaltung -- Einleitung -- Erster Abschnitt. Finanzielle Beziehungen zwischen Preussischem Staat und Deutschem Reich -- Zweiter Abschnitt. Einnahmen des Staates aus eigenem Vermögen und aus einzelnen selbstständigen Bankinstituten -- Dritter Abschnitt. Lediglich in Ausgabe erscheinende Posten der Allgemeinen Finanzverwaltung -- Vierter Abschnitt. Durchlaufende Posten des Etats der Allgemeinen Finanzverwaltung -- Fünfter Abschnitt. Rückblick und Gesammtergebniss -- Anhang -- I. Formelle Ordnung des Staatshaushaltes -- II. Nachträge -- Anlagen -- Sachregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Norddeutsche Bund wurde 1866 ursprünglich als Militärbündnis gegründet. Mitglieder waren die deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter Führung des Königreichs Preußen. 1867 gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung, ausgearbeitet u.a. von Maximilian Duncker, und wurde somit der erste deutsche Bundestaat. 1870 traten auch die süddeutschen Staaten bei und aus dem Norddeutschen Bund wurde 1871 das Deutsche Reich.
Diese Entwicklung untersucht der Rechtswissenschaftler Karl Binding im vorliegenden Werk. Dabei ist sowohl der ursprüngliche Bündnisvertrag von 1866, als auch die spätere Verfassung Gegenstand seines Interesses. Interessant ist das Werk auch vor dem Hintergrund, dass Binding darin den Begriff der »Vereinbarung« in Abgrenzung zum Vertrag einführt, der nacher auch seinen Eingang in das Verwaltungsrecht und Völkerrecht fand.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Norddeutsche Bund wurde 1866 ursprünglich als Militärbündnis gegründet. Mitglieder waren die deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter Führung des Königreichs Preußen. 1867 gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung, ausgearbeitet u.a. von Maximilian Duncker, und wurde somit der erste deutsche Bundestaat. 1870 traten auch die süddeutschen Staaten bei und aus dem Norddeutschen Bund wurde 1871 das Deutsche Reich.
Diese Entwicklung untersucht der Rechtswissenschaftler Karl Binding im vorliegenden Werk. Dabei ist sowohl der ursprüngliche Bündnisvertrag von 1866, als auch die spätere Verfassung Gegenstand seines Interesses. Interessant ist das Werk auch vor dem Hintergrund, dass Binding darin den Begriff der »Vereinbarung« in Abgrenzung zum Vertrag einführt, der nacher auch seinen Eingang in das Verwaltungsrecht und Völkerrecht fand.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Aktualisiert: 2020-09-01
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In einer Auseinandersetzung mit der Theologie des Bundes will das Buch der Aussicht auf eine Erneuerung der Theologie entsprechen. Es reflektiert die Trennung der Kirche vom Judentum und prüft, ob die biblischen Grundlagen der kirchlichen Lehre die Prinzipien, die zur Trennung führten, bestätigen oder im Gegenteil einen Brückenschlag nahelegen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Studie beschäftigt sich anlässlich der Ersetzung der IVU- durch die IE-Richtlinie mit dem Betreiberbegriff. Untersucht werden Kriterien zur Bestimmung des Betreibers bei Mehrpersonenkonstellationen, insbesondere im Konzern, bei Spaltungen von Unternehmen, bei Rechtsnachfolge und im Industriepark.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Bund als Schuldner war lange Zeit Derivaten als Gestaltungsinstrumenten der Schuldenstruktur wenig aufgeschlossen. Mit der Globalisierung der Kapitalmärkte ist jedoch ein Paradigmenwechsel beobachtbar. Wie der Autor zeigt, löst sich der Staat immer stärker von tradierten Denkmustern. Zinsänderungsrisiken geraten mehr und mehr in den Fokus der Betrachtung – und damit auch die Nutzung von Derivaten, die auf die Steuerung dieser Zinsänderungsrisiken ausgelegt sind. Der Autor hinterfragt vor diesem Hintergrund, ob die Nutzung von Derivaten mit dem besonderen Zielsystem einer staatlichen, wohlfahrtsorientierten Institution in Einklang zu bringen ist. Zu diesem Zweck wird der Einsatz von Derivaten an einem Normengerüst, das aus den Haushaltsgrundsätzen des Bundes abgeleitet ist, überprüft.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Studie beschäftigt sich anlässlich der Ersetzung der IVU- durch die IE-Richtlinie mit dem Betreiberbegriff. Untersucht werden Kriterien zur Bestimmung des Betreibers bei Mehrpersonenkonstellationen, insbesondere im Konzern, bei Spaltungen von Unternehmen, bei Rechtsnachfolge und im Industriepark.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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In einer Auseinandersetzung mit der Theologie des Bundes will das Buch der Aussicht auf eine Erneuerung der Theologie entsprechen. Es reflektiert die Trennung der Kirche vom Judentum und prüft, ob die biblischen Grundlagen der kirchlichen Lehre die Prinzipien, die zur Trennung führten, bestätigen oder im Gegenteil einen Brückenschlag nahelegen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Studie beschäftigt sich anlässlich der Ersetzung der IVU- durch die IE-Richtlinie mit dem Betreiberbegriff. Untersucht werden Kriterien zur Bestimmung des Betreibers bei Mehrpersonenkonstellationen, insbesondere im Konzern, bei Spaltungen von Unternehmen, bei Rechtsnachfolge und im Industriepark.
Aktualisiert: 2020-09-01
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In einer Auseinandersetzung mit der Theologie des Bundes will das Buch der Aussicht auf eine Erneuerung der Theologie entsprechen. Es reflektiert die Trennung der Kirche vom Judentum und prüft, ob die biblischen Grundlagen der kirchlichen Lehre die Prinzipien, die zur Trennung führten, bestätigen oder im Gegenteil einen Brückenschlag nahelegen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2023-04-15
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