Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode erklärt den Breitbandausbau mit Glasfaserinfrastrukturen bis zum Ende des Jahres 2025 zum Staatsziel höchster Priorität. Da der Markt die Versorgung der Bevölkerung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen nicht selbst zu erreichen vermag, werden von den staatlichen Akteuren Fördermittel in Milliardenhöhe bereitgestellt. Diese Fördermittel gilt es nun, rechtskonform von den unterversorgten Kommunen an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen zu verteilen. Die konkrete Ausgestaltung des wettbewerblichen Auswahlverfahrens zur Bereitstellung der Fördermittel, das sowohl die Vorgaben des europäischen Beihilfe- als auch des nationalen Vergaberechts umsetzt, ist Gegenstand dieser Abhandlung. Der Autor beginnt damit, die Netzarchitektur von Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation sowie die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette im Telekommunikationssektor herauszuarbeiten. Anschließend prüft er die Anforderungen des Beihilferechts an die Ausgestaltung eines öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse zeigt die Studie an Hand einer empirischen Datenerhebung auf, wie die Kommunen die beihilferechtliche Maxime zur Durchführung eines öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens bislang interpretiert und in der Praxis umgesetzt haben. Der Autor prüft sodann, ob die Bereitstellung einer staatlichen Unterstützungsleistung an ein privates Telekommunikationsunternehmen zur Beseitigung der Breitbandunterversorgung einen vergaberechtlich relevanten Vorgang begründet. Hierzu beantwortet er die zentrale Rechtsfrage, ob die Gewährung einer staatlichen Beihilfe zur Beseitigung der Breitbandunterversorgung ausnahmslos die Vergabe einer (Dienstleistungs-)Konzession begründet. Abschließend stellt er dar, über welche Rechtsschutzwege ein unterlegener Bieter gegen die – aus seiner Sicht – rechtswidrige Auswahl seines Wettbewerbers vorgehen kann.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurden die grundlegenden Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen umgesetzt. Die detaillierten Verfahrensregeln sind erst durch die neu geschaffene Verordnung über die Vergabe von Konzessionen in deutsches Recht überführt worden.
Die Statistikpflichten von Konzessionsgebern wurden separat in der Vergabestatistikverordnung geregelt.
Neben und außerhalb des förmlichen Konzessionsvergaberechts bestehen nach wie vor zahlreiche fachgesetzliche Spezialregelungen, die bei der Konzessionsvergabe zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören:
- AGVO/NGA-RR – Breitbandkonzessionen
- BADV – Bodenabfertigungskonzessionen
- CsgG – Carsharing-Konzessionen
- EnWG – Strom- und Gaskonzessionen
- GewO – Gewerbekonzessionen
- GlüStV – Glücksspielkonzessionen
- RDG – Rettungsdienstkonzessionen
- SGB – Sozialrechtliche Konzessionen
- VO (EG) 1370/2007 – ÖPNV-Konzessionen
- VOB/A – Baukonzessionen unterhalb der Schwellenwerte
Der KonzVgV-Kommentar erläutert die Regelungen der Konzessionsvergabeverordnung, der Vergabestatistikverordnung sowie wichtige Sonderregelungen zu Konzessionen und zeigt somit die gesamte Breite des Konzessionsvergaberechts auf.
Die Kommentierungen sind umfassend, praxisgerecht und fundiert. Die Neuerungen sowie die aktuelle Rechtsprechung werden ausführlich und kritisch dargestellt. Den Kommentierungen zur Konzessionsvergabeverordnung und Vergabestatistikverordnung sind die jeweiligen amtlichen Begründungen beigefügt.
Die Autorinnen und Autoren bringen ihre Expertise und langjährige Erfahrung im Vergaberecht aus Rechtsprechung, Ministerien, Verbänden, Wissenschaft und Anwaltschaft ein.
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Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Mail: vergabe@reguvis.de
T: + 49 (0)221 - 97668-240
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Sebastian Conrad,
Marc Dewald,
Michael Gaus,
Matthias Grünhagen,
Heiko Hofmann,
Grit Hömke,
Lutz Horn,
Desiree Jung,
Wiltrud Kadenbach,
Christoph Kins,
Matthias Knauff,
Wolfgang Kräber,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Nadine Micus-Zurheide,
Malte Müller-Wrede,
Tatyana W. Peshteryanu,
Marius Raabe,
Magnus Radu,
Ulrich Rommelfanger,
Andreas Ruff,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Sabine Wrede,
Katrin Zwetkow
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Die Arbeit behandelt die Frage, ob gesetzliche Krankenkassen bei der Vergabe von Aufträgen an Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer dem europarechtlich vorgegebenen Vergaberecht unterfallen. Die Autorin arbeitet umfassend die deutsche Judikatur und Literatur auf und analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ferner untersucht sie die persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des GWB-Vergaberechts und kommt zu dem Ergebnis, dass gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB sind und dass es sich bei Krankenhausversorgungsverträgen und Verträgen der Integrierten Versorgung um öffentliche Aufträge im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB handelt und nicht um Dienstleistungskonzessionen oder Rahmenvereinbarungen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Das Buch hat den Bereich der nicht harmonisierten Monopoldienstleistungskonzessionen zum Gegenstand. Die Anforderungen an Leistungsbeschreibung und Vergabeverfahren für dieses Institut aus unionsrechtlicher Sicht werden dargestellt. Trotz der marktabschottenden Wirkung von Dienstleistungsmonopolen und den damit einhergehenden Eingriffen in die Dienst- und Niederlassungsfreiheit, wird das Bestehen dieser aus unionsrechtlicher Sicht inzident vorausgesetzt. Das Privatisierungsinstrument Dienstleistungskonzession ist dennoch nicht harmonisiert, die Vergabe richtet sich nach den Grundsätzen des Unionsrechts. Was das konkret für Leistungsbeschreibung und Vergabeverfahren bedeutet, ist unklar. In der Praxis werden (Monopol-) Dienstleistungskonzessionen daher vielfach wie öffentliche Dienstleistungsaufträge vergeben. Das Buch arbeitet heraus, dass Monopoldienstleistungen aus unionsrechtlicher Sicht auf einer zielorientierten, normativen und sektorenspezifischen Regulierung basieren müssen. Diese muss durch qualitative und quantitative Vorgaben die effektive Zielerreichung des Monopols gewährleisten und den Monopolisten einer strikten behördlichen Kontrolle unterwerfen. Eine Privatisierung von Monopolstrukturen sollte stattfinden, wenn das staatliche Monopol die effektive Zielerreichung der Monopoleinrichtung nicht gewährleisten kann. Dabei kann entweder ein freier Markt etabliert oder der Wettbewerb um das Monopol eröffnet werden. Wird das Monopolsystem aufrecht erhalten und eine Privatisierung desselbigen angestrebt, stellt die Auswahl des Konzessionärs eine erste Regulierungsmaßnahme dar. Das Buch erarbeitet die Anforderungen und Ausgestaltung solcher Vergaben von Monopoldienstleistungskonzessionen. Anforderungen an Leistungsbeschreibung und Vergabeverfahren werden dargestellt und an den Sektoren Friedhofswesen in NRW, Krematorien und dual finanzierte Landesplankrankenhäuserbeispielhaft dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Arbeit befasst sich mit den europarechtlichen Vorgaben, die bei der Erteilung von Dienstleistungskonzessionen zu beachten sind. Hierbei steht neben den dem europäischen Primärrecht entnommenen Vergabeprinzipien insbesondere auch die Frage der beihilferechtlichen Relevanz von Dienstleistungskonzessionen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Letzteres sowohl bezüglich häufig anzutreffender, staatlicher Zuschüsse zum Betrieb konzessionierter Dienste als auch hinsichtlich des Vorgangs der Konzessionierung wirtschaftlich lukrativer Geschäftsfelder als solcher. In Ansehung des gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatzes effektiven Rechtsschutzes erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Auseinandersetzung mit dem im deutschen Rechtskreis bestehenden Konkurrenten-Rechtsschutz bezüglich der Erteilung von Dienstleistungskonzessionen an Mitbewerber.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurden die grundlegenden Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen umgesetzt. Die detaillierten Verfahrensregeln sind erst durch die neu geschaffene Verordnung über die Vergabe von Konzessionen in deutsches Recht überführt worden.
Die Statistikpflichten von Konzessionsgebern wurden separat in der Vergabestatistikverordnung geregelt.
Neben und außerhalb des förmlichen Konzessionsvergaberechts bestehen nach wie vor zahlreiche fachgesetzliche Spezialregelungen, die bei der Konzessionsvergabe zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören:
- AGVO/NGA-RR – Breitbandkonzessionen
- BADV – Bodenabfertigungskonzessionen
- CsgG – Carsharing-Konzessionen
- EnWG – Strom- und Gaskonzessionen
- GewO – Gewerbekonzessionen
- GlüStV – Glücksspielkonzessionen
- RDG – Rettungsdienstkonzessionen
- SGB – Sozialrechtliche Konzessionen
- VO (EG) 1370/2007 – ÖPNV-Konzessionen
- VOB/A – Baukonzessionen unterhalb der Schwellenwerte
Der KonzVgV-Kommentar erläutert die Regelungen der Konzessionsvergabeverordnung, der Vergabestatistikverordnung sowie wichtige Sonderregelungen zu Konzessionen und zeigt somit die gesamte Breite des Konzessionsvergaberechts auf.
Die Kommentierungen sind umfassend, praxisgerecht und fundiert. Die Neuerungen sowie die aktuelle Rechtsprechung werden ausführlich und kritisch dargestellt. Den Kommentierungen zur Konzessionsvergabeverordnung und Vergabestatistikverordnung sind die jeweiligen amtlichen Begründungen beigefügt.
Die Autorinnen und Autoren bringen ihre Expertise und langjährige Erfahrung im Vergaberecht aus Rechtsprechung, Ministerien, Verbänden, Wissenschaft und Anwaltschaft ein.
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T: + 49 (0)221 - 97668-240
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Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Sebastian Conrad,
Marc Dewald,
Michael Gaus,
Matthias Grünhagen,
Heiko Hofmann,
Grit Hömke,
Lutz Horn,
Desiree Jung,
Wiltrud Kadenbach,
Christoph Kins,
Matthias Knauff,
Wolfgang Kräber,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Nadine Micus-Zurheide,
Malte Müller-Wrede,
Tatyana V. Peshteryanu,
Marius Raabe,
Magnus Radu,
Ulrich Rommelfanger,
Andreas Ruff,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Sabine Wrede,
Katrin Zwetkow
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Das Buch beschäftigt sich mit aktuellen Fragen des Vergaberechts im Bereich Rettungsdienst. Über Jahrzehnte hinweg war dieser Bereich dem Wettbewerb völlig entzogen. Die zunehmende Europäisierung des Wirtschaftsrechts hat auch diesen Bereich erfasst. Die Europäische Kommission verklagte die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Transparenz bei der Vergabe rettungsdienstlicher Aufträge. Warum ist der Rettungsdienst bislang vom Wettbewerb förmlich abgeschottet worden? Gefährdet mehr Wettbewerb und eine transparente Auftragsvergabe den deutschen Rettungsdienst? Welche Möglichkeiten sehen das deutsche und das europäische Recht, diesen hochsensiblen Bereich dem Wettbewerb zuzuführen ohne praktische Besonderheiten zu vernachlässigen? Zu Beginn wird die historische Entwicklung des Rettungsdienstes in Deutschland aufgezeigt und die bisherige Rechtsprechung betreffend den Wettbewerb im Bereich Rettungsdienst analysiert. Im Rahmen der Untersuchung wird auch auf die verschiedenen Finanzierungsmodelle eingegangen und erörtert, ob europarechtliche Ausnahmevorschriften die Anwendung des Vergaberechts auf den Rettungsdienst verhindern können. Hierbei werden die aktuellen Probleme aufgezeigt, die das sehr wirtschaftlich orientierte Vergaberecht für diesen Bereich mit sich bringt. So verstößt die grundsätzliche Privilegierung von Hilfsorganisationen gegen geltendes Recht. Gleichwohl muss der wichtige Beitrag am Katastrophenschutz, den die Hilfsorganisationen leisten, auch bei künftigen Vergaben angemessen berücksichtigt werden. Auch wenn das Vergaberecht sehr wirtschaftlich orientiert ist, gibt es hierfür Möglichkeiten. Für die Drucklegung wurde das im April ergangene Urteil des EuGH, betreffend die Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen berücksichtigt. Schließlich wird untersucht, wie künftige Vergabeverfahren ausgestaltet werden können und ob im Bereich Rettungsdienst tatsächlich eine Dienstleistungskonzession vorliegt. Die im September 2010 gehaltenen Schlussvorträge der Generalanwaltschaft am EuGH in einem laufenden Verfahren wurde hierbei ebenso berücksichtigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktualisiert: 2018-10-02
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