Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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"Der Deutsche Bundestag als Geschäftsordnungsgeber" ist eine Studie, die sich mit einer Reihe von Grundlagenproblemen des Parlamentsrechts auseinandersetzt, von denen hier nur einige kursorisch herausgegriffen werden können.
Untersucht werden die Beziehungen und mannigfachen Wechselwirkungen zwischen dem parlamentarischen Selbstorganisationsrecht und anderen Rechtsquellen. Dabei wird die Bedeutung des Selbstorganisationsrechts als konkretisiertes Verfassungsrecht hervorgehoben. Auch wird aufgezeigt, daß strikt an der funktionellen Unterscheidung zwischen dem Bundestag als Gesetzgeber und als Geschäftsordnungsgeber festzuhalten ist. Besonderes Augenmerk legt Schwerin auf die Fraktions- und Ausschußgliederung, wobei sich die Abgeordnetengruppe ohne Fraktionsstatus als Sonderproblem darstellt. Für die Frage der Delegation von Befugnissen auf Bundestagsausschüsse wird ein neuer Ansatz entwickelt. Der Verfasser wendet sich ferner der Frage nach den Rechtsfolgen von Geschäftsordnungsverstößen zu und widerspricht der gängigen These von deren genereller Unbeachtlichkeit. Schließlich wird das Verhältnis der selbstorganisationsrechtlichen Rechtsquellen zueinander behandelt und die These zum Vorrang und Vorbehalt der Geschäftsordnung dargelegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob Sachverständige, die von den Ausschüssen gem. § 70 GO BT zur Beratung herangezogen werden, Einfluss auf die Strafgesetzgebung nehmen. Dafür werden 30 Beteiligte befragt sowie Entwurfsfassungen, Wortprotokolle, Beschlussempfehlungen und Gesetzesblätter analysiert. Da sich der Eindruck erhärtet, dass der Einfluss der öffentlichen Anhörung auf die Gesetzgebung derzeit nur marginal ist, diskutiert die Autorin am Ende mögliche Verbesserungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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VertreterInnen aus Wissenschaft und Praxis setzen sich mit der gesellschaftlichen Notwendigkeit der Kommunikationsfreiheit auseinander. Ziel dieser Publikation ist die sozial- und kommunikationswissenschaftliche Analyse dieses demokratischen Grundrechtes und "Wertes" unter den geänderten gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Gründe für eine AG
Organe der AG
Schutz des Kapitals
Fallbeispiele
Musterverträge/Musterbeschlüsse
Die Rechtsform der AG ist nicht nur Großunternehmen vorbehalten, sondern bietet vor allem auch für mittelständische Unternehmen viele Vorteile. Der Vorstand leitet eigenverantwortlich das Unternehmen und wird durch den Aufsichtsrat überwacht, der dem Vorstand durch seine Beratungsfunktion Erfahrung, Expertise und Sicherheit gibt. Ferner bietet die AG eine ideale Rechtsform für die Finanzierung des Unternehmens und schafft die Möglichkeit zum going public, also zum öffentlichen Angebot der Aktien.
Das Buch gibt einen Überblick über die AG mit Beispielsfällen. Es gibt auch einen Überblick über die GmbH & Co. KG auf Aktien und über die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE). Es enthält Mustervorlagen für AG-Satzungen und für Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats, ferner für Poolvereinbarungen von Aktionären, für den Verkauf und die Übertragung von Aktien und für die Verwendung von Aktien als Sicherheit für Kredite.
Mit der 2. Auflage wurden viele Themen erweitert, etwa zu den Pflichten des Aufsichtsrats zur Überwachung der Geschäftsführung, zur Familien-AG und zum Ausscheiden von Aktionären aus personalisieren Aktiengesellschaften. Ferner wurde die neuere Rechtsprechung des BGH eingearbeitet.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Geschäftsordnung als Leitungsinstrument
Geschäftsführung der einzelnen Unternehmensformen
Regelungsbereiche einer Geschäftsordnung
Führung durch Budgetierung
Die Arbeitsweise der Geschäftsführung und ihre Überwachung sollte durch eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geregelt werden. Darin wird bestimmt, wie die Geschäftsführer untereinander zu kommunizieren und zu entscheiden haben, wie sie sich gegenseitig beraten aber auch überwachen. Ferner wird darin auch das Verhältnis zum Aufsichtsorgan und zu den Inhabern des Unternehmens geregelt. Außerdem erfolgen oft Regelungen, wie Konflikte untereinander vermieden oder gelöst werden können.
Je nach Rechtsform des Unternehmens sind diese Regelungen unterschiedlich. Bei der Aktiengesellschaft gibt es drei Organe, nämlich den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Bei der GmbH gibt es nur zwei Organe, nämlich die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Bei der GbR und bei Einzelunternehmen fallen Geschäftsführerbefugnis und Inhaberschaft zusammen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsweise.
Dieses Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Muster für Geschäftsordnungen.
Zielgruppe: Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Gründe für eine AG
Organe der AG
Schutz des Kapitals
Fallbeispiele
Musterverträge/Musterbeschlüsse
Die Rechtsform der AG ist nicht nur Großunternehmen vorbehalten, sondern bietet vor allem auch für mittelständische Unternehmen viele Vorteile. Der Vorstand leitet eigenverantwortlich das Unternehmen und wird durch den Aufsichtsrat überwacht, der dem Vorstand durch seine Beratungsfunktion Erfahrung, Expertise und Sicherheit gibt. Ferner bietet die AG eine ideale Rechtsform für die Finanzierung des Unternehmens und schafft die Möglichkeit zum going public, also zum öffentlichen Angebot der Aktien.
Das Buch gibt einen Überblick über die AG mit Beispielsfällen. Es gibt auch einen Überblick über die GmbH & Co. KG auf Aktien und über die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE). Es enthält Mustervorlagen für AG-Satzungen und für Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats, ferner für Poolvereinbarungen von Aktionären, für den Verkauf und die Übertragung von Aktien und für die Verwendung von Aktien als Sicherheit für Kredite.
Mit der 2. Auflage wurden viele Themen erweitert, etwa zu den Pflichten des Aufsichtsrats zur Überwachung der Geschäftsführung, zur Familien-AG und zum Ausscheiden von Aktionären aus personalisieren Aktiengesellschaften. Ferner wurde die neuere Rechtsprechung des BGH eingearbeitet.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Geschäftsordnung als Leitungsinstrument
Geschäftsführung der einzelnen Unternehmensformen
Regelungsbereiche einer Geschäftsordnung
Führung durch Budgetierung
Die Arbeitsweise der Geschäftsführung und ihre Überwachung sollte durch eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geregelt werden. Darin wird bestimmt, wie die Geschäftsführer untereinander zu kommunizieren und zu entscheiden haben, wie sie sich gegenseitig beraten aber auch überwachen. Ferner wird darin auch das Verhältnis zum Aufsichtsorgan und zu den Inhabern des Unternehmens geregelt. Außerdem erfolgen oft Regelungen, wie Konflikte untereinander vermieden oder gelöst werden können.
Je nach Rechtsform des Unternehmens sind diese Regelungen unterschiedlich. Bei der Aktiengesellschaft gibt es drei Organe, nämlich den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Bei der GmbH gibt es nur zwei Organe, nämlich die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Bei der GbR und bei Einzelunternehmen fallen Geschäftsführerbefugnis und Inhaberschaft zusammen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsweise.
Dieses Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Muster für Geschäftsordnungen.
Zielgruppe: Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-06-05
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"Der Deutsche Bundestag als Geschäftsordnungsgeber" ist eine Studie, die sich mit einer Reihe von Grundlagenproblemen des Parlamentsrechts auseinandersetzt, von denen hier nur einige kursorisch herausgegriffen werden können.
Untersucht werden die Beziehungen und mannigfachen Wechselwirkungen zwischen dem parlamentarischen Selbstorganisationsrecht und anderen Rechtsquellen. Dabei wird die Bedeutung des Selbstorganisationsrechts als konkretisiertes Verfassungsrecht hervorgehoben. Auch wird aufgezeigt, daß strikt an der funktionellen Unterscheidung zwischen dem Bundestag als Gesetzgeber und als Geschäftsordnungsgeber festzuhalten ist. Besonderes Augenmerk legt Schwerin auf die Fraktions- und Ausschußgliederung, wobei sich die Abgeordnetengruppe ohne Fraktionsstatus als Sonderproblem darstellt. Für die Frage der Delegation von Befugnissen auf Bundestagsausschüsse wird ein neuer Ansatz entwickelt. Der Verfasser wendet sich ferner der Frage nach den Rechtsfolgen von Geschäftsordnungsverstößen zu und widerspricht der gängigen These von deren genereller Unbeachtlichkeit. Schließlich wird das Verhältnis der selbstorganisationsrechtlichen Rechtsquellen zueinander behandelt und die These zum Vorrang und Vorbehalt der Geschäftsordnung dargelegt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen und Hinweise -- Vorwort zur zweiten Auflage -- Vorwort zur ersten Auflage -- Flaggen- und Wappentafel -- Die Verfassung -- Gesetz über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft -- Geschäftsordnung der hamburgischen Bürgerschaft -- Senatsgesetz -- Geschäftsordnung des Senats -- Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht -- Richterwahlbestimmungen des Hamburgischen Richtergesetzes -- Gesetz über Verwaltungsbehörden -- Bezirksverwaltungsgesetz -- Gesetz über die Wahl der Bezirksabgeordneten zu den Bezirksversammlungen -- Literaturverzeichnis -- Stichwortverzeichnis -- Übersichtstafel über die Gliederung der Verwaltung
Aktualisiert: 2023-05-29
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Zum Grundwerk
Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-05-26
Autor:
Peter Badura,
Hermann Butzer,
Christian Calliess,
Hans-Georg Dederer,
Otto Depenheuer,
Günter Dürig,
Wolfgang Durner,
Volker Epping,
Udo Di Fabio,
Klaus F. Gärditz,
Thomas Giegerich,
Christoph Grabenwarter,
Christoph Gröpl,
Bernd Grzeszick,
Matthias Herdegen,
Roman Herzog,
Christian Hillgruber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Jens Kersten,
Ferdinand Kirchhof,
Paul Kirchhof,
Hans H. Klein,
Stefan Korioth,
Hanno Kube,
Christine Langenfeld,
Theodor Maunz,
Veith Mehde,
Markus Möstl,
Ralf Müller-Terpitz,
Martin Nettesheim,
Hans Jürgen Papier,
Albrecht Randelzhofer,
Barbara Remmert,
Eberhard Schmidt-Aßmann,
Rupert Scholz,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Christian Seiler,
Foroud Shirvani,
Arnd Uhle,
Christian Walter
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Aktualisiert: 2023-05-25
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"Der Deutsche Bundestag als Geschäftsordnungsgeber" ist eine Studie, die sich mit einer Reihe von Grundlagenproblemen des Parlamentsrechts auseinandersetzt, von denen hier nur einige kursorisch herausgegriffen werden können.
Untersucht werden die Beziehungen und mannigfachen Wechselwirkungen zwischen dem parlamentarischen Selbstorganisationsrecht und anderen Rechtsquellen. Dabei wird die Bedeutung des Selbstorganisationsrechts als konkretisiertes Verfassungsrecht hervorgehoben. Auch wird aufgezeigt, daß strikt an der funktionellen Unterscheidung zwischen dem Bundestag als Gesetzgeber und als Geschäftsordnungsgeber festzuhalten ist. Besonderes Augenmerk legt Schwerin auf die Fraktions- und Ausschußgliederung, wobei sich die Abgeordnetengruppe ohne Fraktionsstatus als Sonderproblem darstellt. Für die Frage der Delegation von Befugnissen auf Bundestagsausschüsse wird ein neuer Ansatz entwickelt. Der Verfasser wendet sich ferner der Frage nach den Rechtsfolgen von Geschäftsordnungsverstößen zu und widerspricht der gängigen These von deren genereller Unbeachtlichkeit. Schließlich wird das Verhältnis der selbstorganisationsrechtlichen Rechtsquellen zueinander behandelt und die These zum Vorrang und Vorbehalt der Geschäftsordnung dargelegt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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