Anfechtungsrecht

Anfechtungsrecht von Widhalm-Budak,  Katharina
Insolvenzanfechtung in der Praxis Dieses bewährte Praxishandbuch arbeitet die Voraussetzungen, Wirkungen und Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung in besonders übersichtlicher Weise auf. Es erleichtert dem Praktiker den Einstieg in die Materie und hilft bei der Bearbeitung von Fällen. Neben einem allgemeinen und einem besonderen Teil enthält das Handbuch Checklisten zu den einzelnen Anfechtungstatbeständen. Hier werden für jeden Tatbestand die jeweiligen Anfechtungsvoraussetzungen aufgelistet und auch dargestellt, wen jeweils die Behauptungs- und Beweislast trifft. Zusätzlich werden anhand vieler Fallbeispiele, Lösungen für in der Praxis häufig vorkommende Anfechtungssachverhalte nach der Insolvenzordnung (IO) und der Anfechtungsordnung (AnfO) geboten.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Anfechtungsrecht

Anfechtungsrecht von Widhalm-Budak,  Katharina
Insolvenzanfechtung in der Praxis Dieses bewährte Praxishandbuch arbeitet die Voraussetzungen, Wirkungen und Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung in besonders übersichtlicher Weise auf. Es erleichtert dem Praktiker den Einstieg in die Materie und hilft bei der Bearbeitung von Fällen. Neben einem allgemeinen und einem besonderen Teil enthält das Handbuch Checklisten zu den einzelnen Anfechtungstatbeständen. Hier werden für jeden Tatbestand die jeweiligen Anfechtungsvoraussetzungen aufgelistet und auch dargestellt, wen jeweils die Behauptungs- und Beweislast trifft. Zusätzlich werden anhand vieler Fallbeispiele, Lösungen für in der Praxis häufig vorkommende Anfechtungssachverhalte nach der Insolvenzordnung (IO) und der Anfechtungsordnung (AnfO) geboten.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Einzelgläubigeranfechtung

Die Einzelgläubigeranfechtung von Schäfer,  Paul
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- I. Geschichtliche Bemerkungen -- II. Literatur zum Anfechtungsgesetz -- Gesetz, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens -- 1. Rechtshandlungen eines Schuldners können außerhalb des Konkursverfahrens zum Zwecke der Befriedigung eines Gläubigers als diesem gegenüber unwirksam nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen angefochten werden -- 2. Zur Anfechtung ist jeder Gläubiger, welcher einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat, und dessen Forderung fällig ist, befugt, sofern die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder anzunehmen ist, daß sie zu einer solchen nicht führen würde -- 3. Anfechtbar sind: 1. Rechtshandlungen, welche der Schuldner in der dem anderen Teile bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat; 2. die in dem letzten Jahre vor der Anfechtung geschlossenen entgeltlichen Verträge des Schuldners mit seinem Ehegatten, vor oder wahrend der Ehe, mit seinen oder seines Ehegatten Verwandten in aus- und absteigender Linie, mit seinen oder seines Ehegatten voll- und halbbürtigen Geschwistern, oder mit dem Ehegatten einer dieser Personen, sofern durch den Abschluß des Vertrages die Gläubiger des Schuldners benachteiligt werden und der andere Teil nicht beweist, daß ihm zur Zeit des Vertragsabschlusses eine Absicht des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war -- 3a. Hat der Erbe aus dem Nachlasse Pflichtteilsanfprüche, Vermächtnisse oder Auslagen erfüllt, so kann ein Nachlaßgläubiger, der im Konkursverfahren über den Nachlaß dem Empfänger der Leistung im Range vorgehen oder gleichstehen würde, die Leistung in gleicher Weise ansechten wie eine unentgeltliche Verfügung des Erben -- 4 Hat der Gläubiger, bevor er einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hatte oder seine Forderung fällig war, denjenigen, welchem gegenüber eine im § 3 Nr. 2 bis 4 bezeichnete Rechtshandlung vorgenommen ist, von seiner Absicht, die Handlung anzusechten, durch Zustellung eines Schriftsatzes in Kenntnis gesetzt, so wird die Frist von dem Zeitpunkte der Zustellung zurückgerechnet, sofern schon zu dieser Zeit der Schuldner zahlungsunfähig war und bis zum Abläufe von zwei Jahren seit diesem Zeitpunkte die Anfechtung erfolgt ist -- 5. Die Erhebung des Anfechtungsanspruchs im Wege der Einrede kann erfolgen, bevor ein vollstreckbarer Schuldtitel für die Forderung erlangt ist der Gläubiger hat denselben jedoch vor der Entscheidung binnen einer von dem Gerichte zu bestimmenden Frist beizubringen -- 6. Die Anfechtung wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß für die anzusechtende Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuld titel erlangt, oder daß dieselbe durch Zwangsvollstreckung oder durch Vollziehung eines Arrestes erwirkt worden ist -- 7. Der Gläubiger sann, soweit es zu seiner Befriedigung erforderlich ist, beanspruchen, daß dasjenige, was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder ausgegeben ist, als noch zu demselben gehörig von dem Empfänger zurückgewährt werde. Der gutgläubige Empfänger einer unentgeltlichen Leistung hat dieselbe nur soweit zurückzugewähren, als er durch sie bereichert ist -- 8. Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder im Fall einer anfechtbaren Stiftung wegen seiner Forderung kann der Empfänger sich nur an den Schuldner halten -- 9. Erfolgt die Anfechtung im Wege der Klag«, so hat der Klageantrag bestimmt z» bezeichnen, in welchem Umfange und in welcher Weise die Rückgewähr seitens des Empfängers bewirkt werden soll -- 10. Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel des Gläubigers oder ein unter Vorbehalt ergangenes Urteil (Zivilprozeßordnung 88 540, 599) vor, so ist in dem den Anfechtungsanspruch für begründet erklärenden Urteile die Vollstreckung desselben davon» abh
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Gläubigeranfechtung ausserhalb des Konkurses auf Grundlage des Gesetzes vom 21. Juli 1879

Die Gläubigeranfechtung ausserhalb des Konkurses auf Grundlage des Gesetzes vom 21. Juli 1879 von Jaeger,  Ernst
Frontmatter -- Vorwort / Jaeger, Ernst -- Abkürzungen -- Inhalt -- A. Der Text der Vorschriften über die Gläubigeranfechtung -- B. Einleitung -- C. Kommentar zum Anfechtungsgesetze -- 1. Die Gläubigeranfechtung im allgemeinen -- 2. Zulässigkeit der Anfechtung -- 3. Absichts- und Schenkungsanfechtung -- 4. Anfechtungsankündigung -- 5. Erleichterte Anfechtungseinrede -- 6. Anfechtung gegenüber vollstreckbaren Titeln -- 7. Rückgewährpflicht des Anfechtungsgegners -- 8. Rechte des Anfechtungsgegners -- 9. Rückgewährantrag -- 10. Bedingt vollstreckbare Verurteilung zur Rückgewähr -- 11. Anfechtung gegenüber Rechtsnachfolgern des Ersterwerbers -- 12. Zeitliche Schranken der Absichtsanfechtung -- 13. Konkurs des Schuldners -- 14. Übergangsvorschriften -- Anhang. Das österreichische und schweizerische Anfechtungsrecht -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Gläubigeranfechtung ausserhalb des Konkurses auf Grundlage des Gesetzes vom 21. Juli 1879

Die Gläubigeranfechtung ausserhalb des Konkurses auf Grundlage des Gesetzes vom 21. Juli 1879 von Jaeger,  Ernst
Frontmatter -- Vorwort -- Abkürzungen -- Inhalt -- A. Der Text der Vorschriften über die Gläubigeranfechtung -- B. Einleitung -- C. Kommentar zum Anfechtungsgesetze -- 1. Die Gläubigeranfechtung im allgemeinen -- 2. Zulässigkeit der Anfechtung -- 3. Absichts- und Schenkungsanfechtung -- 4. Anfechtungsankündigung -- 5. Erleichterte Anfechtungseinrede -- 6. Anfechtung gegenüber vollstreckbaren Titeln -- 7. Rückgewährpflicht des Anfechtungsgegners -- 8. Rechte des Anfechtungsgegners -- 9. Rückgewährantrag -- 10. Bedingt vollstreckbare Verurteilung zur Rückgewähr -- 11. Anfechtung gegenüber Rechtsnachfolgern des Ersterwerbers -- 12. Zeitliche Schranken der Absichtsanfechtung -- 13. Konkurs des Schuldners -- 14. Übergangsvorschriften -- Anhang. Das österreichische und schweizerische Anfechtungsrecht -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook von Bruns,  Alexander, Bruns,  Baur Stürner, Stürner,  Rolf
Der Inhalt: Die neu bearbeitete 14. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Eingearbeitet ist neben dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2009 und Änderungen der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz 2020. Hinzu kommen zahlreiche Neuerungen im europäischen Zwangsvollstreckungsrecht: die Reformen der Europäischen Zustellungsverordnung 2007, der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung 2015 und der Europäischen Eheverordnung 2019 sowie die Neueinführung der Europäischen Mahnverfahrensverordnung 2006, des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen 2007 und der Europäischen Kontenpfändungsverordnung 2014. Die Konzeption: Die aktuelle Auflage führt das bewährte Konzept einer wissenschaftlichen Gesamtdarstellung des Zwangsvollstreckungsrechts fort, die Wissenschaft, Studierende, Referendare und Praxis gleichermaßen anspricht. Zur Praxis zählen dabei Richter und Rechtsanwälte, aber auch Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher als die Vollstreckungsrechtler an vorderster Front.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Insolvenzanfechtung aus zivilrechtlicher Perspektive

Die Insolvenzanfechtung aus zivilrechtlicher Perspektive von Zenger,  Ralph
Die Rechtsnatur der Insolvenzanfechtung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sind seit jeher umstritten. In Abkehr zu den üblichen Deutungsversuchen führt Ralph Zenger die Insolvenzanfechtung auf zivilrechtliche Prinzipien zurück, indem er vielfältige Vergleiche mit bekannten zivilrechtlichen Rechtsinstituten anstellt und dabei erstaunliche Parallelen offenlegt. Durch eine Rückbesinnung auf das allgemeine Zivilrecht entwickelt er eine stringente und nachvollziehbare Dogmatik der Insolvenzanfechtung. Zugleich zeigt Ralph Zenger, dass eine Anbindung an das Zivilrecht interessengerechte und rechtssichere Lösungen anfechtungsrechtlicher Problemkreise ermöglicht, insbesondere in den praktisch relevanten sogenannten Kollisionsfällen, in denen das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters mit Rechten von Gläubigern des Anfechtungsgegners zu konkurrieren hat.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Einzelgläubigeranfechtung

Die Einzelgläubigeranfechtung von Schäfer,  Paul
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- I. Geschichtliche Bemerkungen -- II. Literatur zum Anfechtungsgesetz -- Gesetz, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens -- 1. Rechtshandlungen eines Schuldners können außerhalb des Konkursverfahrens zum Zwecke der Befriedigung eines Gläubigers als diesem gegenüber unwirksam nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen angefochten werden -- 2. Zur Anfechtung ist jeder Gläubiger, welcher einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat, und dessen Forderung fällig ist, befugt, sofern die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder anzunehmen ist, daß sie zu einer solchen nicht führen würde -- 3. Anfechtbar sind: 1. Rechtshandlungen, welche der Schuldner in der dem anderen Teile bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat; 2. die in dem letzten Jahre vor der Anfechtung geschlossenen entgeltlichen Verträge des Schuldners mit seinem Ehegatten, vor oder wahrend der Ehe, mit seinen oder seines Ehegatten Verwandten in aus- und absteigender Linie, mit seinen oder seines Ehegatten voll- und halbbürtigen Geschwistern, oder mit dem Ehegatten einer dieser Personen, sofern durch den Abschluß des Vertrages die Gläubiger des Schuldners benachteiligt werden und der andere Teil nicht beweist, daß ihm zur Zeit des Vertragsabschlusses eine Absicht des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war -- 3a. Hat der Erbe aus dem Nachlasse Pflichtteilsanfprüche, Vermächtnisse oder Auslagen erfüllt, so kann ein Nachlaßgläubiger, der im Konkursverfahren über den Nachlaß dem Empfänger der Leistung im Range vorgehen oder gleichstehen würde, die Leistung in gleicher Weise ansechten wie eine unentgeltliche Verfügung des Erben -- 4 Hat der Gläubiger, bevor er einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hatte oder seine Forderung fällig war, denjenigen, welchem gegenüber eine im § 3 Nr. 2 bis 4 bezeichnete Rechtshandlung vorgenommen ist, von seiner Absicht, die Handlung anzusechten, durch Zustellung eines Schriftsatzes in Kenntnis gesetzt, so wird die Frist von dem Zeitpunkte der Zustellung zurückgerechnet, sofern schon zu dieser Zeit der Schuldner zahlungsunfähig war und bis zum Abläufe von zwei Jahren seit diesem Zeitpunkte die Anfechtung erfolgt ist -- 5. Die Erhebung des Anfechtungsanspruchs im Wege der Einrede kann erfolgen, bevor ein vollstreckbarer Schuldtitel für die Forderung erlangt ist der Gläubiger hat denselben jedoch vor der Entscheidung binnen einer von dem Gerichte zu bestimmenden Frist beizubringen -- 6. Die Anfechtung wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß für die anzusechtende Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuld titel erlangt, oder daß dieselbe durch Zwangsvollstreckung oder durch Vollziehung eines Arrestes erwirkt worden ist -- 7. Der Gläubiger sann, soweit es zu seiner Befriedigung erforderlich ist, beanspruchen, daß dasjenige, was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder ausgegeben ist, als noch zu demselben gehörig von dem Empfänger zurückgewährt werde. Der gutgläubige Empfänger einer unentgeltlichen Leistung hat dieselbe nur soweit zurückzugewähren, als er durch sie bereichert ist -- 8. Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder im Fall einer anfechtbaren Stiftung wegen seiner Forderung kann der Empfänger sich nur an den Schuldner halten -- 9. Erfolgt die Anfechtung im Wege der Klag«, so hat der Klageantrag bestimmt z» bezeichnen, in welchem Umfange und in welcher Weise die Rückgewähr seitens des Empfängers bewirkt werden soll -- 10. Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel des Gläubigers oder ein unter Vorbehalt ergangenes Urteil (Zivilprozeßordnung 88 540, 599) vor, so ist in dem den Anfechtungsanspruch für begründet erklärenden Urteile die Vollstreckung desselben davon» abh
Aktualisiert: 2023-03-27
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Anfechtungsrecht

Anfechtungsrecht von Widhalm-Budak,  Katharina
Insolvenzanfechtung in der Praxis Dieses bewährte Praxishandbuch arbeitet die Voraussetzungen, Wirkungen und Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung in besonders übersichtlicher Weise auf. Es erleichtert dem Praktiker den Einstieg in die Materie und hilft bei der Bearbeitung von Fällen. Neben einem allgemeinen und einem besonderen Teil enthält das Handbuch Checklisten zu den einzelnen Anfechtungstatbeständen. Hier werden für jeden Tatbestand die jeweiligen Anfechtungsvoraussetzungen aufgelistet und auch dargestellt, wen jeweils die Behauptungs- und Beweislast trifft. Zusätzlich werden anhand vieler Fallbeispiele, Lösungen für in der Praxis häufig vorkommende Anfechtungssachverhalte nach der Insolvenzordnung (IO) und der Anfechtungsordnung (AnfO) geboten.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht von Berger,  Christian, Jauernig,  Othmar, Kern,  Christoph A., Lent,  Friedrich
Dieser „Klassiker“ der Studienbücher zum Zwangsvollstreckungsrecht behandelt nunmehr in einem eigenen Band ausführlich und dennoch prägnant die dogmatischen Grundlagen, die Regelungssystematik und die Bezüge dieses Rechtsgebiets zum materiellen Recht ebenso wie die Einzelregelungen mit ihren besonderen Problemen. Wichtige Themen sind u.a.:
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht von Baur,  Fritz, Bruns,  Alexander, Stürner,  Rolf
Die neu bearbeitete 14. Auflage des großen Lehrbuches zum Einzelzwangsvollstreckungsrecht bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Die aktuelle Auflage führt das bewährte Konzept einer wissenschaftlichen Gesamtdarstellung des Einzelvollstreckungsrechts fort, die Wissenschaft, Studierende, Referendare und Praxis gleichermaßen anspricht. Zur Praxis zählen dabei Richter und Anwälte, aber auch Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher als die Vollstreckungsrechtler an vorderster Front.
Aktualisiert: 2022-02-08
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Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook von Bruns,  Alexander, Bruns,  Baur Stürner, Stürner,  Rolf
Der Inhalt: Die neu bearbeitete 14. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Eingearbeitet ist neben dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2009 und Änderungen der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz 2020. Hinzu kommen zahlreiche Neuerungen im europäischen Zwangsvollstreckungsrecht: die Reformen der Europäischen Zustellungsverordnung 2007, der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung 2015 und der Europäischen Eheverordnung 2019 sowie die Neueinführung der Europäischen Mahnverfahrensverordnung 2006, des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen 2007 und der Europäischen Kontenpfändungsverordnung 2014. Die Konzeption: Die aktuelle Auflage führt das bewährte Konzept einer wissenschaftlichen Gesamtdarstellung des Zwangsvollstreckungsrechts fort, die Wissenschaft, Studierende, Referendare und Praxis gleichermaßen anspricht. Zur Praxis zählen dabei Richter und Rechtsanwälte, aber auch Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher als die Vollstreckungsrechtler an vorderster Front.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Gläubigeranfechtung in China

Gläubigeranfechtung in China von Pißler,  Knut Benjamin
Knut Benjamin Pißler geht anhand des Rechtsinstituts der Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens exemplarisch der Frage nach, welchen Ursprung Zivilrecht in China hat. Er vergleicht das Recht vor Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 mit dem geltenden chinesischen Recht. Unterschiede sind zu erwarten, da die Arbeiten am Zivilrecht der Volksrepublik China und insbesondere am noch jungen Vertragsgesetz aus dem Jahr 1999 in einem anderen politischen und gesellschaftlichen Kontext vorgenommen wurden als die Bemühungen um eine Zivilrechtskodifikation während der Qing -Dynastiezwischen 1902 und 1911 und die Verabschiedung des Zivilgesetzes in den Jahren 1929 bis 1931. Andererseits hat das Zivilgesetz der Republik China keineswegs nur rechtshistorischen Wert: Es gilt weiterhin in Taiwan und bietet damit das Feld für die Rechtsvergleichung zwischen zwei existierenden Rechtssystemen. Der Autor untersucht daher auch, ob und inwieweit die frühe Kodifikation in der Republik China und die hiernach entstandene Rechtsprechung und Lehre auf das heutige Recht der Volksrepublik Einfluss nehmen. Es zeigt sich, dass zwar ausländische, insbesondere deutsche, französische und japanische Vorbilder bei der Kodifikation in China herangezogen wurden. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre haben diese aber mit chinesischen Besonderheiten versehen. Grundlegende Entscheidungen zur Regelung der Gläubigeranfechtung wurden dabei bereits in der Qing -Dynastiegetroffen und wirken bis heute fort.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zwangsvollstreckung Konkurs und Vergleich

Zwangsvollstreckung Konkurs und Vergleich von Boor,  Hans Otto ˜deœ
§ 1 Begriff und Arten der Zwangsvollstreckung I. Der Begriff der Zwangsvollstreckung 1. Die Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren zur Durch setzung und Sicherung von vornehmlich privatrechtlichen Ansprüchen mittels staatlichen Zwangs. Zahlt der Käufer nicht freiwillig den vereinbarten Kaufpreis, gibt der Besitzer dem Eigentümer die grundlos vorenthaltene Sache nicht heraus, weigert sich der Erbe, dem Pflichtteilsberechtigten über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen, so muß es Mittel und Wege geben, die Rechte des Verkäufers, des Eigentümers und des Pflichtteilsberechtigten auch gegen den Willen des Käufers, des Besitzers und des Erben durchzu setzen. Den erforderlichen Zwang im Wege der Selbsthilfe auszuüben, kann die Rechtsordnung dem Berechtigten nicht gestatten. Dem Schwachen würde die Erlaubnis ohnehin nichts nützen, der Starke käme in Versuchung, sich Übergriffe zu erlauben. Eine solche Art von Selbsthilfe gefährdet den Rechts frieden innerhalb der Gemeinschaft. Selbsthilfe ist deshalb heute nur noch in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. 2. Der Staat muß aber die Durchsetzbarkeit seiner Privatrechtsordnung gewährleisten. Verbietet er dem einzelnen, im Wege der Selbsthilfe sein vermeintliches Recht zu suchen, so übernimmt er seinerseits die Pflicht, l Re c h t s s hut c z zu gewähren). Im Erkenntnisverfahren, dem Zivilprozeß, wird von den staatlichen Gerichten geprüft und im Urteil ausgesprochen, was Rechtens ist. Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich darum, auf Verlan gen des Berechtigten die staatlichen Zwangsmittel einzusetzen, um den Ver pflichteten zu zwingen, die Privatrechtsordnung zu beachten.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Konkursrecht

Konkursrecht von Jaeger,  Ernst, Kaskel,  Walter, Kohlrausch,  Eduard, Spiethoff,  A.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Anfechtungsrecht

Anfechtungsrecht von Widhalm-Budak,  Katharina
Insolvenzanfechtung in der Praxis Dieses bewährte Praxishandbuch arbeitet die Voraussetzungen, Wirkungen und Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung in besonders übersichtlicher Weise auf. Es erleichtert dem Praktiker den Einstieg in die Materie und hilft bei der Bearbeitung von Fällen. Neben einem allgemeinen und einem besonderen Teil enthält das Handbuch Checklisten zu den einzelnen Anfechtungstatbeständen. Hier werden für jeden Tatbestand die jeweiligen Anfechtungsvoraussetzungen aufgelistet und auch dargestellt, wen jeweils die Behauptungs- und Beweislast trifft. Zusätzlich werden anhand vieler Fallbeispiele, Lösungen für in der Praxis häufig vorkommende Anfechtungssachverhalte nach der Insolvenzordnung (IO) und der Anfechtungsordnung (AnfO) geboten.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Die Besonderen Altersvorsorgeverträge des privaten Rentenversicherungsrechts und ihr Schutz vor Gläubigern in Österreich und Deutschland

Die Besonderen Altersvorsorgeverträge des privaten Rentenversicherungsrechts und ihr Schutz vor Gläubigern in Österreich und Deutschland von Lorenz,  Egon, Prahl,  Albert
In der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig nicht mehr in der Lage sein wird, allgemein eine tragfähige Altersversorgung zu gewährleisten, wird verstärkt der moderne Lebensversicherungsvertrag zur privaten Altersvorsorge als Kapital- und als Rentenversicherung oder als Kombination aus beiden eingesetzt. Gegenstand dieser Arbeit ist der Besondere Teil der privatrechtlichen Rentenversicherung zur Altersvorsorge. Darunter werden Altersvorsorgeverträge verstanden, denen besondere gesetzgeberische Bemühungen gelten, sie zu fördern. Das sind: In Österreich - die Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (Pensionszusatzversicherung) - die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, - die Kollektivversicherung der betrieblichen Altersvorsorge - Verträge mit Sonderausgabenabzug In Deutschland - "Riester"-Vertrag - "Rürup"-Vertrag Der Autor zeigt u. a. auf, in welcher Weise die Gesetzgeber beider Staaten, entsprechend dem Leitgedanken der Altersvorsorge, sicherstellen, dass das Altersvermögen der Altersvorsorge erhalten bleibt, damit es seinen Zweck, die Renten in der Auszahlungsphase zu ermöglichen, erfüllen kann und wie sie dementsprechend die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers und anderer Forderungsinhaber zurückdrängen. Das Werk wendet sich hauptsächlich an praktizierende Juristen, die an Rechtsvergleichung interessiert sind, aber auch an die Gesetzgeber.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Anfechtung vertraglich vereinbarter Aufrechnungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz

Die Anfechtung vertraglich vereinbarter Aufrechnungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz von Huber,  Markus Johannes
Diese Arbeit untersucht für die verschiedenen Varianten vertraglich vereinbarter Aufrechnungen, unter welchen Voraussetzungen diese der Anfechtung nach der InsO und dem AnfG unterliegen können. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit in dieser Hinsicht Differenzierungen zwischen beiden Anfechtungsinstituten geboten sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Anfechtung vertraglich vereinbarter Aufrechnungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz

Die Anfechtung vertraglich vereinbarter Aufrechnungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz von Huber,  Markus Johannes
Diese Arbeit untersucht für die verschiedenen Varianten vertraglich vereinbarter Aufrechnungen, unter welchen Voraussetzungen diese der Anfechtung nach der InsO und dem AnfG unterliegen können. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit in dieser Hinsicht Differenzierungen zwischen beiden Anfechtungsinstituten geboten sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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