Das Steuerrecht als Schranke der Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 58 EGV).

Das Steuerrecht als Schranke der Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 58 EGV). von Loose,  Falk
Der Autor untersucht die Stellung und den Charakter dieser Vorschrift im System der Kapitalverkehrsfreiheit. Er geht dabei auf die bisher im Vergleich zu den anderen Grundfreiheiten nur in geringem Maße vorhandene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Kapitalverkehrsfreiheit ein und überträgt die Erkenntnisse zu Art. 58 EGV auf drei alte vom EuGH untersuchte steuerrechtliche Sachverhalte. Im zweiten Teil des Buches werden die deutschen Vorschriften zur Körperschaftsteueranrechnung bzw. zum neuen Halbeinkünfteverfahren und zur Kapitalertragsteuer auf ihre Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit und vor allem mit Art. 58 EGV überprüft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren.

Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren. von Wäckerlin,  Urs
Die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 hat die Besteuerung ausgeschütteter Kapitalgesellschaftsgewinne völlig umgestaltet. Das neue Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt die Vorbelastung des Gewinns mit Körperschaftsteuer durch eine hälftige Steuerbefreiung beim Gesellschafter. Das gleichzeitig eingeführte und seitdem umstrittene hälftige Abzugsverbot für korrespondierende Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG) bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Urs Wäckerlin behandelt nach einem historischen Rückblick zunächst die Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Er legt dar, dass diese eigenständiges Steuerrechtssubjekt ist und mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer unterworfen werden kann. Auf der Ebene des Anteilseigners ergibt sich, dass nach dem Gleichheitssatz die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Einkommensteuer nicht an der Rechtsform der Gesellschaft, sondern an der Stellung des Anteilseigners als Unternehmer oder Kapitalgeber ausgerichtet werden muss. § 3c Abs. 2 EStG kommt danach eine Doppelnatur zu. Die Norm ist für den Kapitalgeber unbedenklich, verstößt aber für den unternehmerisch tätigen Anteilseigner gegen das objektive Nettoprinzip. Da sich beide Regelungsteile nicht voneinander trennen lassen, ist § 3c Abs. 2 EStG insgesamt als verfassungswidrig zu qualifizieren.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht von Beck,  Karin E. M.
Karin Beck untersucht in ihrer hochaktuellen Arbeit die gesetzliche Neuordnung der Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten. Den Schwerpunkt bildete die rechtliche Überprüfung der Abzugsbeschränkungen, §§ 3 c Abs. 1, 2 EStG, § 8 b Abs. 5 KStG. Der Gesetzgeber verfolgt, wie die Autorin in einer bisher in der Literatur nicht erreichten Präzision immer wieder verdeutlicht, einen unsystematischen Zick-Zack-Kurs, insbesondere was die Berücksichtigung der Erwerbsaufwendungen, also der Betriebsausgaben und Werbungskosten der Steuerpflichtigen betrifft. Weiterhin zeigt die Autorin die systemwidrige Ausgestaltung des Halbeinkünfteverfahrens auf. Umfassend erörtert werden verfassungs- und europarechtliche Aspekte. § 3 c Abs. 2 EStG wird als verfassungswidrig qualifiziert. Die Vorschrift muß zudem als mit den Grundfreiheiten unvereinbar erklärt werden. Gefordert wird die verfassungskonforme Auslegung des § 3 c Abs. 1 EStG auf nach § 8 b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividenden. Die Pauschalierung des § 8 b Abs. 5 KStG wird als Abzugsverbot per se für verfassungs- und gemeinschaftswidrig qualifiziert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren.

Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren. von Wäckerlin,  Urs
Die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 hat die Besteuerung ausgeschütteter Kapitalgesellschaftsgewinne völlig umgestaltet. Das neue Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt die Vorbelastung des Gewinns mit Körperschaftsteuer durch eine hälftige Steuerbefreiung beim Gesellschafter. Das gleichzeitig eingeführte und seitdem umstrittene hälftige Abzugsverbot für korrespondierende Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG) bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Urs Wäckerlin behandelt nach einem historischen Rückblick zunächst die Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Er legt dar, dass diese eigenständiges Steuerrechtssubjekt ist und mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer unterworfen werden kann. Auf der Ebene des Anteilseigners ergibt sich, dass nach dem Gleichheitssatz die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Einkommensteuer nicht an der Rechtsform der Gesellschaft, sondern an der Stellung des Anteilseigners als Unternehmer oder Kapitalgeber ausgerichtet werden muss. § 3c Abs. 2 EStG kommt danach eine Doppelnatur zu. Die Norm ist für den Kapitalgeber unbedenklich, verstößt aber für den unternehmerisch tätigen Anteilseigner gegen das objektive Nettoprinzip. Da sich beide Regelungsteile nicht voneinander trennen lassen, ist § 3c Abs. 2 EStG insgesamt als verfassungswidrig zu qualifizieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht von Beck,  Karin E. M.
Karin Beck untersucht in ihrer hochaktuellen Arbeit die gesetzliche Neuordnung der Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten. Den Schwerpunkt bildete die rechtliche Überprüfung der Abzugsbeschränkungen, §§ 3 c Abs. 1, 2 EStG, § 8 b Abs. 5 KStG. Der Gesetzgeber verfolgt, wie die Autorin in einer bisher in der Literatur nicht erreichten Präzision immer wieder verdeutlicht, einen unsystematischen Zick-Zack-Kurs, insbesondere was die Berücksichtigung der Erwerbsaufwendungen, also der Betriebsausgaben und Werbungskosten der Steuerpflichtigen betrifft. Weiterhin zeigt die Autorin die systemwidrige Ausgestaltung des Halbeinkünfteverfahrens auf. Umfassend erörtert werden verfassungs- und europarechtliche Aspekte. § 3 c Abs. 2 EStG wird als verfassungswidrig qualifiziert. Die Vorschrift muß zudem als mit den Grundfreiheiten unvereinbar erklärt werden. Gefordert wird die verfassungskonforme Auslegung des § 3 c Abs. 1 EStG auf nach § 8 b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividenden. Die Pauschalierung des § 8 b Abs. 5 KStG wird als Abzugsverbot per se für verfassungs- und gemeinschaftswidrig qualifiziert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zur Rechtsnatur des Carried Interest, der Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund

Zur Rechtsnatur des Carried Interest, der Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund von Sieger,  Carl
Die Besteuerung des Carried Interest wirft bis heute Fragen auf. Auch rund 20 Jahre nach Einführung einer gesetzlichen Regelung ist unklar, ob der Carried Interest eine Tätigkeitsvergütung für die Beiträge darstellt, die die Manager zugunsten der Investoren des Fonds erbringen, oder ob es sich um steuerbegünstigte Gewinnanteile aus den Beteiligungen des Fonds handelt. Die gesetzliche Regelung fügt sich nicht nahtlos in die Systematik des EStG ein und stellt die Praxis so vor große Probleme. Der Verfasser untersucht daher die Rechtsnatur des Carried Interest, die Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund. Dabei analysiert der Verfasser die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung auf grenzüberschreitende Sachverhalte.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Zur Rechtsnatur des Carried Interest, der Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund

Zur Rechtsnatur des Carried Interest, der Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund von Sieger,  Carl
Die Besteuerung des Carried Interest wirft bis heute Fragen auf. Auch rund 20 Jahre nach Einführung einer gesetzlichen Regelung ist unklar, ob der Carried Interest eine Tätigkeitsvergütung für die Beiträge darstellt, die die Manager zugunsten der Investoren des Fonds erbringen, oder ob es sich um steuerbegünstigte Gewinnanteile aus den Beteiligungen des Fonds handelt. Die gesetzliche Regelung fügt sich nicht nahtlos in die Systematik des EStG ein und stellt die Praxis so vor große Probleme. Der Verfasser untersucht daher die Rechtsnatur des Carried Interest, die Systematik des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG und dessen Geltungsgrund. Dabei analysiert der Verfasser die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung auf grenzüberschreitende Sachverhalte.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Körperschaftsteuergesetz

Körperschaftsteuergesetz von Alvermann,  Jörg, Binnewies,  Burkhard, Mückl,  Norbert, Olbing,  Klaus, Olgemöller,  Herbert, Schwedhelm,  Rolf, Streck,  Michael
Zum Werk Der "Streck" kommentiert in prägnanter und präziser Form das Körperschaftsteuergesetz sowie als Anhang das KapErhStG. Er ist ein steueranwaltlicher Kommentar, der das sichere Recht für Steuererklärungen, Steuerveranlagungen und Steuergestaltung aufbereitet, zudem das Augenmerk auf Steuerrechtsargumente lenken will, die für die steuerrechtliche und streitige Auseinandersetzung wichtig sind. Dabei stellt das ABC der verdeckten Gewinnausschüttungen (vGa) und verdeckten Einlagen mit mehr als 110 Seiten und rund 370 Stichwörtern ein ganz besonderes Qualitätsmerkmal und weiterhin einen Schwerpunkt dieses Werks dar. Wertvolle Beratungs- und Gestaltungshilfen bietet außerdem das rund 130 Seiten umfassende Beratungs-ABC mit Praxis-Hilfen für die Beratung und themenübergreifender Information. Vorteile auf einen BlickKStG und KapErhStG mit Stand Januar 2021Konzentration auf das WesentlicheABC-Darstellungen an wichtigen StellenBeratungs- und Gestaltungshilfe Zur Neuauflage Die vollständig überarbeitete Neuauflage bekommt nicht nur wertvollen Input vom neuen Autor Dr. Dr. Norbert Mückl, sondern soll den Leser durch eine detailliertere Untergliederung der Kommentierungen besser durch die Lektüre führen. Das Beratungs-ABC wurde weiter ausgebaut und ist die tragende Säule der Neuauflage. Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Finanzverwaltung, Richterschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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