Praxishandbuch Architekten- und Ingenieurrecht

Praxishandbuch Architekten- und Ingenieurrecht von Barth,  Steffen, Berger,  Andreas, Fischer,  Peter, Hebel,  Johann Peter, Hofmann,  Alexander, Klein,  Walter, Knipp,  Bernd, Kuhn,  Christian, Messerschmidt,  Burkhard, Moufang,  Oliver, Rodemann,  Tobias, Schmidt,  Christoph, Schramm,  Clemens, Schwenker,  Hans Christian, Schwinn,  Günter, Staudacher,  Andreas, Stern,  Michael, Stolz,  Bernhard, Thierau,  Thomas, Thode,  Reinhold, Voitl,  Oliver, Vorwerk,  Volkert, Wessel,  Markus
Zum Werk In der Praxis des Architektenrechts spielen Haftungs- und Vergütungsfragen die größte Rolle. Aber auch vergaberechtliche Fragestellungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Systematisch und ausführlich, dabei klar gegliedert und gut verständlich erläutert das Handbuch alle wichtigen Aspekte des Architektenrechts. Es ermöglicht sowohl die sichere Lösung komplexer architektenrechtlicher Probleme als auch die schnelle Bewältigung alltäglicher Fälle. Zahlreiche Muster und Beispiele erleichtern den Umgang mit dieser Materie. Vorteile auf einen Blickdas gesamte Architektenrecht: von der Vertragsanbahnung über die Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführungmit ausführlichen Darstellungen zur Vergütungfundiert von ausgewiesenen Praktikern erläutert Zur Neuauflage Die Schwerpunkte der Neuauflage liegen auf den praktischen Folgen, die sich aus der neuen HOAI 2021 ergeben, sowie der Darstellung der Rechtslage zum Thema Mindest- und Höchstsätze nach der HOAI 2013, deren verbindliches Preisrecht weiterhin für die Vertragsverhältnisse gilt, die vor dem 1.1.2021 begründet wurden. Das EuGH-Urteil mit den Antworten auf die vom BGH am 15.5.2020 vorgelegten Fragen zum gleichen Thema wird ausführlich besprochen. Zielgruppe Für Baujuristinnen und Baujuristen in Anwaltschaft, Bauindustrie und Verbänden, Gerichte, Behörden und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Praxiskommentar HOAI 2013

Praxiskommentar HOAI 2013 von Fahrenbruch,  Rainer, Randhahn,  Heiko, Schramm,  Clemens, Steeger,  Frank, Thaetner,  Thomas, Weber,  Frank
Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Praxiskommentar HOAI 2013

Praxiskommentar HOAI 2013 von Fahrenbruch,  Rainer, Randhahn,  Heiko, Schramm,  Clemens, Steeger,  Frank, Thaetner,  Thomas, Weber,  Frank
Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Praxiskommentar HOAI 2013

Praxiskommentar HOAI 2013 von Fahrenbruch,  Rainer, Randhahn,  Heiko, Schramm,  Clemens, Steeger,  Frank, Thaetner,  Thomas, Weber,  Frank
Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Praxishandbuch Architekten- und Ingenieurrecht

Praxishandbuch Architekten- und Ingenieurrecht von Barth,  Steffen, Berger,  Andreas, Fischer,  Peter, Hebel,  Johann Peter, Hofmann,  Franz, Klein,  Walter, Knipp,  Bernd, Kuhn,  Christian, Messerschmidt,  Burkhard, Moufang,  Oliver, Rodemann,  Tobias, Schmidt,  Christoph, Schramm,  Clemens, Schwenker,  Hans Christian, Schwinn,  Günter, Staudacher,  Andreas, Stern,  Michael, Stolz,  Bernhard, Thierau,  Thomas, Thode,  Reinhold, Voitl,  Oliver, Vorwerk,  Volkert, Wessel,  Markus
Zum Werk In der Praxis des Architektenrechts spielen Haftungs- und Vergütungsfragen die größte Rolle. Aber auch vergaberechtliche Fragestellungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Systematisch und ausführlich, dabei klar gegliedert und gut verständlich erläutert das Handbuch alle wichtigen Aspekte des Architektenrechts. Es ermöglicht sowohl die sichere Lösung komplexer architektenrechtlicher Probleme als auch die schnelle Bewältigung alltäglicher Fälle. Zahlreiche Muster und Beispiele erleichtern den Umgang mit dieser Materie. Vorteile auf einen Blickdas gesamte Architektenrecht: von der Vertragsanbahnung über die Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführungmit ausführlichen Darstellungen zur Vergütungfundiert von ausgewiesenen Praktikern erläutert Zur Neuauflage Die Schwerpunkte der Neuauflage liegen auf den praktischen Folgen, die sich aus der neuen HOAI 2021 ergeben, sowie der Darstellung der Rechtslage zum Thema Mindest- und Höchstsätze nach der HOAI 2013, deren verbindliches Preisrecht weiterhin für die Vertragsverhältnisse gilt, die vor dem 1.1.2021 begründet wurden. Das EuGH-Urteil mit den Antworten auf die vom BGH am 15.5.2020 vorgelegten Fragen zum gleichen Thema wird ausführlich besprochen. Zielgruppe Für Baujuristinnen und Baujuristen in Anwaltschaft, Bauindustrie und Verbänden, Gerichte, Behörden und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Praxishandbuch Architektenrecht

Praxishandbuch Architektenrecht von Barth,  Steffen, Budiner,  Erik, Fischer,  Peter, Hebel,  Johann Peter, Knipp,  Bernd, Kuffer,  Johann, Kuhn,  Christian, Messerschmidt,  Burkhard, Rodemann,  Tobias, Schmidt,  Christoph, Schramm,  Clemens, Schwenker,  Hans Christian, Schwinn,  Günter, Staudacher,  Andreas, Stern,  Michael, Thierau,  Thomas, Thode,  Reinhold, Voitl,  Oliver, Vorwerk,  Volkert, Wessel,  Markus, Wirth,  Axel
Zum Werk Das Architektenrecht ist nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt, sondern in den verschiedensten Rechtsnormen. Die zentralen Themen sind, neben dem öffentlich-rechtlichen Berufsrecht, die Rechte und Pflichten aus dem Architektenvertrag, einem Werkvertrag nach BGB. Hier spielen in der Praxis Haftungs- und Vergütungsfragen die größte Rolle. Aber auch vergaberechtliche Fragestellungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. In dem Handbuch werden systematisch und ausführlich alle wesentlichen Bereiche des Architektenrechts klar gegliedert dargestellt. Zahlreiche Muster und Beispiele erleichtern den Umgang mit dieser Materie. Inhalt - Der Architektenberuf - Der Architektenvertrag - Die Haftung des Architekten - Mehrere am Bau Beteiligte - Die Vergütung des Architekten - Verjährung - Urheberrechtsfragen - Versicherungsrechtliche Fragen Vorteile auf einen Blick - das gesamte Architektenrecht: von der Vertragsanbahnung über die Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung - mit ausführlichen Darstellungen zur Vergütung - fundiert von ausgewiesenen Praktikern erläutert Zur Neuauflage Der Schwerpunkt der Neuauflage liegt auf der Darstellung der neuen HOAI, die eine völlig neue Struktur erhalten hat. Vor allem durch vereinfachte Rechnungsmodelle soll es möglich werden, schon vor Baubeginn die Kosten für Architektenleistungen zu bestimmen. Die Honorare für "technische" Beratungsleistungen in den Bereichen wie z.B. Schall- und Wärmeschutz oder Raumakustik werden frei verhandelbar. Weiter sind die Auswirkungen des neuen Forderungssicherungsgesetzes und auch des neuen Vergaberechts in die Darstellungen mit eingearbeitet. Zielgruppe Für Baujuristen in Anwaltschaft, Bauindustrie und Verbänden, Gerichte, Behörden und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-06-05
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